Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2019-09-10
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-10
Wortprotokoll
Es geht hier um die Motion 19.3008. Wenn Sie in den Unterlagen zurückblättern, werden Sie feststellen, dass wir hier im Rat bereits eine ähnliche Motion beraten haben. Die Staatspolitische Kommission hat im Frühling 2019 die von Ständerat Beat Vonlanthen eingereichte Motion 18.3238 beraten. Der Ständerat hatte im Vorfeld diese Motion mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen. Diese Motion wollte den Bundesrat beauftragen, qualitativ hochstehende Dienstleistungen im Themenbereich Föderalismus langfristig sicherzustellen. Dafür sollte mittels gesetzlicher Grundlagen eine Rahmenfinanzierung für das von Bund und Kantonen getragene Institut[NB]für[NB]Föderalismus vorgesehen werden. Die Mehrheit der SPK-NR war der Ansicht, dass die Motion die Zuständigkeit für das Erbringen solcher Dienstleistungen und für die Sicherstellung von deren Qualität dem Bund übertragen will. Genau das wollte die Kommission nicht. Daher haben wir Ihnen damals die Ablehnung empfohlen. Dieser Empfehlung sind Sie dazumal auch gefolgt.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es in Bildung, Forschung und Aussenpolitik genügend Ressourcenbereiche gibt, die einen bescheidenen Beitrag von 100[NB]000 Franken zur Verfügung stellen könnten. Für solche pragmatischen Lösungen braucht es aus Sicht der Mehrheit der Kommission kein neues Gesetz, sondern in erster Linie die Wahrung der Verhältnismässigkeit. Aus diesem Grund hat Ihre SPK mit 13 zu 10 Stimmen die abgeschwächte Kommissionsmotion 19.3008 eingereicht, wonach der Bund ohne weitere Verpflichtungen einfach nur die Grundfinanzierung sicherstellen soll.
Die Minderheit der Kommission will gar keine Beteiligung an der Finanzierung. Dieser Ansicht ist anscheinend jetzt auch der Bundesrat. Es erstaunt, dass der Bundesrat nun auch die abgeschwächte Motion ablehnt und wieder damit argumentiert, es müsse eine zusätzliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Für die Tätigkeiten des Instituts im internationalen Bereich verfügt der Bund mit dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe durchaus über eine Rechtsgrundlage für Finanzhilfen und technische Zusammenarbeit. Beteiligte sich der Bund angemessen an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums der Kantone, wäre es diesem auch in Zukunft möglich, kurz- und auch langfristig wissenschaftlich fundierte Dienstleistungen von nationaler und internationaler Bedeutung anzubieten. Es wäre ihm auch möglich, dem Föderalismus jene Aufmerksamkeit und Pflege zukommen zu lassen, auf die er für sein Gedeihen angewiesen ist. Und es könnte den wertvollen Erfahrungsschatz der Schweiz auf Nachfrage mit ausländischen Partnern teilen.
Bei dieser Motion geht es schlicht und einfach darum, dass sich der Bund weiterhin an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus der Kantone in angemessenem Umfang beteiligt. Daher bitten wir Sie, dieser Motion zuzustimmen.