Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-12
Wortprotokoll
Die Berichterstatterin hat das Wesentliche ausgeführt. Ich möchte Sie auch bitten, diesen Gewährleistungen zuzustimmen.
In den Kantonen Uri und Basel-Landschaft werden die Gerichtsorganisation und die Gerichtswahlen geändert. Die Änderungen im Kanton Uri sehen vor, dass an die Stelle der zwei Landgerichte Uri und Ursern ein Landgericht tritt; das neue Landgericht wird von den Stimmberechtigten des Kantons gewählt. Im Kanton Basel-Landschaft wird die Wahl der Zivilkreisgerichte geändert. Neu werden diese nicht mehr vom Volk, sondern vom Landrat gewählt. Die Änderungen der Kantonsverfassungen von Uri und Basel-Landschaft betreffen die Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und bezirklichen Angelegenheiten. Ausserdem betreffen sie die kantonale Organisationsautonomie. Nach Artikel 39 Absatz 1 und Artikel 3 der Bundesverfassung fällt deren Regelung in die Kompetenz der Kantone.
Im Kanton Aargau erhalten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in eidgenössischen Angelegenheiten im Kanton Aargau stimmberechtigt sind, im Kanton Aargau das Ständeratswahlrecht. Die Änderung der Kantonsverfassung von Aargau betrifft die Wahl in den Ständerat. Nach Artikel 150 Absatz 3 der Bundesverfassung wird die Wahl in den Ständerat vom Kanton geregelt.
Ich bitte Sie zusammenfassend, der Kommission zu folgen und dem Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Aargau zuzustimmen.