Schmid Odilo · Nationalrat · 2000-03-15
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Ich beantrage zwei neue Absätze, nämlich die Absätze 5 und 6: der erste gilt der Einspeisung von erneuerbarer Energie und erneuerbarer Eigenproduktion, der zweite regelt die Produktion elektrischer Energie von industriellen Betrieben.
Zu Absatz 5: Die Einspeisung von Energie auf einer tieferen Netzebene bringt Kosteneinsparungen bei den höheren Netzebenen. Die EU-Richtlinien verpflichten zu einer nicht diskriminierenden, verursachergerechten Durchleitung. Für das schweizerische Netzmodell wurde das Anschlusspunktmodell mit Ausspeiseentschädigung gewählt. Das heisst, dass der Herkunft der Energie nicht Rechnung getragen wird. Dieses Modell hat den Vorteil, dass es einfach zu handhaben und für den Verbraucher verständlich ist.
Wollte man der Herkunft der Energie Rechnung tragen, so müsste man auf ein Zweipunktemodell umsteigen, das in Bezug auf Handhabung und administrativen Aufwand viel komplizierter und aufwendiger wäre. Zweipunktemodelle sind heute in Ländern, wo der Markt bereits geöffnet ist, im Einsatz. Aber in Deutschland hat man zum Beispiel nach einem Jahr schon entschieden, der Einfachheit halber zu einem Anschlusspunktmodell zu wechseln. Aus ähnlichen Gründen hat man auch in der Schweiz dieses Modell ausgewählt. Im Detail können diese Modelle aber noch unterschiedlich gestaltet werden. So kann die Kostenabwälzung von einer höheren auf eine tiefere Netzebene über Energie und/oder Leistung und nach dem Brutto- oder Nettoprinzip erfolgen.
Im Schweizer Modell werden 50 Prozent der Kosten entsprechend dem Nettoenergieverbrauch aller Endkunden und 50 Prozent der Kosten entsprechend der gemessenen Jahreshöchstleistung an den Übergabestellen weiterverrechnet. Nach dem Bruttoenergieprinzip weiterverrechnet heisst, dass man der Energie, die auf einer tieferen Netzebene eingespiesen wird, zu wenig Rechnung trägt. Das Zweipunktemodell würde dem effektiven Energiefluss besser Rechnung tragen und die Einspeisung auf tieferen Ebenen richtig vergüten.
Mein Vorschlag der Rückvergütung erlaubt es, bei der Einfachheit des Anschlusspunktmodells zu bleiben und dem Beitrag der Einspeisung auf tieferen Netzebenen Rechnung zu tragen. Viele regionale, umweltgerechte Werke speisen Energie auf tieferen Netzebenen ein und helfen dadurch bei der Spannungs- und Frequenzhaltung mit; sie vermeiden damit Verluste auf höheren Netzebenen. Sie benutzen daher die oberen Spannungsebenen nicht in vollem Umfange wie jene Energie, die von den höchsten Spannungsebenen zu den Endkunden auf den untersten Spannungsebenen transportiert wird.
Damit entsteht auf den oberen Spannungsebenen Kapazität, die anderweitig genutzt werden kann. Diese regionalen Werke sollen daher für die erbrachten Leistungen und entsprechend den ersparten Kosten entschädigt, also vergütet werden.
Ganz kurz zu meinem Antrag zu Absatz 6, der wie folgt lautet: "Die Produktion elektrischer Energie von industriellen Betrieben für den Eigenbedarf ist entsprechend der Beanspruchung von Dienst- und Systemleistungen zu belasten." Die Produktionskosten der Industrie dürfen unter keinen Umständen mit Durchleitungsgebühren belastet werden, die nicht gerechtfertigt sind, da zum Beispiel die Einspeisung von elektrischer Energie aus einer Dampfturbine für den eigenen Bedarf praktisch keine Dienst- und Systemleistungen erfordert. Im Übrigen werden die Betriebe dazu angehalten, die eigene Abwärme zu nutzen. Da macht es natürlich keinen Sinn, wenn man diese sinnvolle Nutzung von Energie wieder mit Netzabgaben belastet.
In diesem Sinn bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen und damit die Absätze 5 und 6 anzunehmen.