Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-09-16
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-16
Wortprotokoll
Es geht mir in diesem Postulat um eine grundsätzliche Frage. Die Bundesanwaltschaft und die gesamten Bundesstrafbehörden sind für die Strafverfolgung auf Bundesebene zuständig. Es ist auffallend - und ich betone, dass das nichts mit aktuellen Personaldiskussionen zu tun hat und zu tun haben soll -, dass die Bundesanwaltschaft und das gesamte Bundesstrafverfolgungssystem eigentlich seit jeher kritisiert werden. Die neue Struktur, die aktuell für die Bundesstrafverfolgung gilt, stammt aus dem Jahr 2000 und wurde mit der sogenannten Effizienzvorlage geschaffen. Sie sah einen Ausbau der Bundesanwaltschaft, eine Erweiterung der Kompetenzen der Bundesstrafverfolgung und die Schaffung des Bundesstrafgerichtes vor. Später erst kam die Schaffung der Aufsichtsbehörde dazu.
Nichtsdestotrotz blieb die Kritik, die auch schon vor 2000 immer wieder gegenüber der Bundesanwaltschaft geäussert worden war, eigentlich bestehen. Auffallend ist dabei, dass sich die Probleme immer auf dieselben Bereiche beziehen. Es hat sich herausgestellt, dass das Schwergewicht bei der Strafverfolgung nach wie vor bei den Kantonen bleibt. Der Kompetenzkatalog, der der Bundesstrafverfolgung mit der Effizienzvorlage zugesprochen worden ist, sollte wesentlich erweitert werden. Entsprechend wurde die Bundesanwaltschaft personell aufdotiert. Das Bundesstrafgericht wurde geschaffen. Nichtsdestotrotz ist man zaghaft geblieben. Heute kann man feststellen, dass die Bundesanwaltschaft z. T. über die falschen Kompetenzen verfügt respektive in denjenigen Fällen dann nicht zuständig ist, in denen die Bundeskompetenz sinnvoll wäre und in denen es sinnvoll wäre, wenn man eine Bundesbehörde hätte, die über ein vertieftes Know-how verfügen würde.
Als klassisches Beispiel kann man den Fall Swissair nennen. Es war eigentlich die Idee, dass die Bundesanwaltschaft grosse Wirtschaftsstraffälle verfolgt. Der Fall Swissair wurde von einem Bezirksgericht im Kanton Zürich verfolgt, währenddem sich die Bundesanwaltschaft um Fälle wie damals den Hells-Angels-Fall kümmerte. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das wahrscheinlich nicht die zweckmässigste Situation gewesen ist.
Die Bundesanwaltschaft verfügt über Strafverfolger aus der ganzen Schweiz. Es ist bisher nicht gelungen, eine einheitliche Kultur herzustellen. Das hat auch damit zu tun, dass erst 2011 eine einheitliche Strafprozessordnung eingeführt worden ist. Es gibt auch personelle Probleme, beispielsweise beim Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Der Aufgabenbereich der Aufsichtsbehörde scheint mir unklar zu sein: Wenn man die Zielsetzung anschaut, findet man den Hinweis, dass die Aufsichtsbehörde nicht nur die Überprüfung der Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der Bundesanwaltschaft überprüfen sollte, sondern auch "die Leitung in ihrem Bestreben nach einer kompetenten und effizienten Strafverfolgungsbehörde" unterstützen sollte. Das findet zu wenig statt, respektive dies ist von aussen zu wenig spürbar.
Daher ist es mein Anliegen, dass wir, nach all den Jahren, in denen wir immer wieder Probleme festgestellt haben - also eigentlich schon seit Bestehen der Bundesanwaltschaft und nicht erst seit der Reform im Jahr 2000 -, das gesamte System überprüfen. Ich bin nicht in der Lage, aus der Ferne eine Diagnose zu stellen, um zu sagen, in welche Richtung es genau gehen sollte. Ich glaube aber, dass man das ergebnisoffen diskutieren sollte. Ich bin nicht ganz sicher, ob die Prüfung, die die Geschäftsprüfungskommission vornimmt, eine solche umfangreiche Überprüfung beinhaltet. Ich bin aber sicher der Ansicht, dass in der jetzigen Situation nicht verschiedene Gremien gleichzeitig damit beschäftigt sein sollten, die Prüfung vorzunehmen.
Wichtig ist mir vor allem, dass die Prüfung des Systems der ganzen Bundesstrafverfolgung unabhängig von personellen Diskussionen geführt wird. Unabhängig davon, was bei der Wahl des Bundesanwalts passiert, sollte man nicht das Gefühl haben, dass damit das Problem gelöst ist. Ob respektive unter welchen Voraussetzungen die Bundesanwaltschaft zu wählen oder nicht zu wählen ist, ist nicht Gegenstand meines Vorstosses. Wichtig scheint mir, dass die grundsätzliche Struktur unabhängig von dieser Entscheidung überprüft wird. Sonst garantiere ich Ihnen, dass wir uns in ein paar Jahren hier wiederfinden und die gleichen Diskussionen führen werden.
In diesem Sinne hoffe ich, dass der Auftrag von der Geschäftsprüfungskommission entsprechend breit aufgenommen wird, und bin einverstanden mit einer Zuweisung an die entsprechende Kommission. [PAGE 704]