preparatory:AB 250736
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-16
Wortprotokoll
Vorab und unter uns muss ich schon sagen, dass diese Vorlage meine Autorität zu Hause untergräbt: Wir haben 1978 geheiratet, und 1984 haben wir gesagt, jetzt werde alles gut. (Heiterkeit) Es ist ein Running Gag, dass ich zu Hause gefragt werde, weshalb ich eigentlich nach Bern gehe, wenn wir nicht einmal dieses Problem lösen könnten. (Heiterkeit)
Spass beiseite: Es ist tatsächlich 35 Jahre her. Ich erzähle nicht die ganze Geschichte, aber nach der Ablehnung der Volksinitiative 2016 herrschte eigentlich ein breites Commitment, und man sagte, jetzt brauche man eine Lösung. Die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, bewegt sich eigentlich zwischen diesen beiden Blöcken, die uns seit 35 Jahren mehr oder weniger erhalten sind: Auf der einen Seite ist die Individualbesteuerung, auf der anderen Seite sind das Splitting und das Teilsplitting. Die alternative Steuerberechnung, die wir jetzt vorschlagen, ist eigentlich in der Mitte: Sie übernimmt Elemente der Individualbesteuerung in diesem Bereich, stellt aber auch die Ehe als solche verfassungsmässig in den Mittelpunkt. Das ist das Modell, von dem wir eigentlich glauben, es sei erfolgversprechend, weil es ein typisch schweizerischer Kompromiss zwischen diesen Diskussionen, Lösungen und Blöcken ist, die wir in all diesen 35 Jahren diskutiert haben.
Das Bestechende liegt eigentlich darin, dass nicht der Steuerpflichtige, sondern die Verwaltung die Arbeit macht: Ehepaare, Rentner reichen ihre Steuererklärung ein, und der Staat berechnet, welches die günstigere Lösung ist, und macht dann die Berechnung für die günstigere Lösung. Das ist auch eine Kompromisslösung, die fast einmalig ist: Der Staat berechnet für die Steuerpflichtigen, wie sie günstiger fahren, und erstellt dann diese Rechnung. Ich glaube auch, das ist ein Teil dieser Lösung, die durchaus bestechend ist, ich würde sagen: typisch schweizerisch.
Wir orientieren uns im Gegensatz zu den Rückweisungsanträgen eigentlich an der Bundesverfassung. Das Bundesgerichtsurteil von 1984 stellte eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren fest. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt werden. Mit den Rückweisungsanträgen kommen jetzt noch neue, gesellschaftspolitische und familienpolitische Elemente dazu. Ich bin nicht sicher, ob wir jetzt nicht den Spatz in der Hand ergreifen und der Lösung des Bundesrates zustimmen sollten, weil ich mir auch nicht ganz sicher bin, ob überhaupt eine Taube auf dem Dach sitzt.
Diese Tauben auf dem Dach haben wir schon mehrmals verscheucht, denn es gibt kaum eine Lösung, die nicht schon konsultiert, vernehmlasst, diskutiert worden wäre und die mehrheitsfähig gewesen wäre. Selbstverständlich würde ich Ihren Optimismus, wenn Sie die Vorlage zurückweisen, dann auch zu Hause wieder einbringen, zugunsten meiner Glaubwürdigkeit. (Heiterkeit)
Aber ich bin nicht so ganz sicher, ob wir hier nicht sagen sollten: "Wir lösen einmal das Problem, das auf dem Tisch ist, und nehmen uns allenfalls Zeit für einen weiteren Schritt." Man könnte es auch einfacher sagen: Wollen wir jetzt für diese 1,4 Millionen Personen nicht endlich eine Lösung finden, die Gleichberechtigung schafft? Lassen wir diese 1,4 Millionen Personen weiterhin in diesem Biotop oder in diesem Delta und suchen stattdessen eine noch bessere Lösung?
Ich glaube, wenn wir jetzt einfach vis-à-vis den Steuerpflichtigen stehen, dann wäre es aus unserer Sicht durchaus angebracht, dass wir sagen würden: "Ja, wir lösen jetzt einmal diese Ehepaarfrage, die Konkubinatsfrage, die seit 35 Jahren auf dem Tisch ist. Um weitere gesellschaftspolitische Probleme kümmern wir uns in einem nächsten Schritt." Da müssen wir ja schon auch feststellen, dass seit 1984, seit jenem Bundesgerichtsurteil, neue Formen des Zusammenlebens entstanden sind, Konkubinatspaare usw. Aber auch das müsste dann noch definiert werden.
Das heisst mit anderen Worten: Wenn Sie heute die Vorlage zurückweisen, geht es mit Sicherheit im Minimum vier Jahre, selbst wenn wir die Lösung finden, bis über diese entschieden werden kann. Dann müssten wir sagen: Wir übernehmen für vier Jahre noch einmal die Verantwortung dafür, 1,4 Millionen Menschen in dieser Ungewissheit zu lassen, beziehungsweise dafür, dass sie mehr Steuern bezahlen müssen. Das ist für mich eigentlich die Überlegung, die wir anstellen sollten.
Ich wehre mich nicht grundsätzlich gegen die Überlegungen, die in den Rückweisungsanträgen stehen. Ich glaube aber, sie sind sehr komplex und können kaum in dieser Reform bewältigt werden. Ich befürchte einfach, dass wir hier noch einmal sehr viel Zeit brauchen. Ob die Glaubwürdigkeit des Parlamentes und des Bundesrates gesteigert wird, wenn wir eine Lösung hier einfach immer wieder verschieben, das bleibe dahingestellt.
Noch einmal zur Lösung für die Zweiverdiener-Ehepaare: Sie reichen die Steuererklärung ein, und der Staat stellt fest, welches die günstigste Lösung ist, und diese Rechnung erhalten sie. Mit diesem Modell zur alternativen Steuerberechnung gibt es selbstverständlich auch wieder Trennlinien, und entlang dieser Trennlinien kann man je nach Position, die man hat, dann auch wieder feststellen, dass Ungerechtigkeiten oder Unklarheiten bestehen. Aber das wird in jedem anderen Modell wahrscheinlich auch so sein. Steuern sind keine mathematische Wissenschaft, sondern Steuern sind politische Entscheide, bei denen man die Grenzen entsprechend festlegt.
Diese alternative Steuerberechnung führt dazu, dass die Differenz zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren tendenziell grösser wird. Das soll daher ein Abzug von 8100 Franken für Einverdiener-Ehepaare wieder etwas ausgleichen. Das ist ein typisches Element unserer Steuerpolitik. Weil es sich um keine mathematische Wissenschaft handelt, versuchen wir, Ungleichheiten mit Pauschalbeträgen und Abzügen entsprechend auszugleichen. Das ist hier der Fall. Das kann man beanstanden und nicht mögen. Aber ich glaube, wenn eine Ungerechtigkeit entsteht, dann korrigiert man sie. Herr Hefti hat sinngemäss gesagt, der Fluch der bösen Tat führe dann sofort zu neuen Korrekturen. Aber dann ist unsere Steuergesetzgebung generell der Fluch der bösen Tat, denn wir sind ständig daran, gewisse Dinge wieder zu korrigieren und ins Gleichgewicht zu bringen. Ich glaube, das steht hier entsprechend im Vordergrund.
Für unverheiratete steuerpflichtige Personen mit Kindern ist festzustellen, dass sie bei der direkten Bundessteuer die gleiche Tarifermässigung erhalten wie Ehepaare. Von dieser Sonderregelung für alleinerziehende Personen profitieren auch im Konkubinat lebende Steuerpflichtige mit Kindern, obwohl ihre Einkommen in diesem Fall nicht addiert werden. Neu soll für unverheiratete Personen mit Kindern stets der Grundtarif anstelle des Verheiratetentarifs zur Anwendung kommen. Das führt auch zur Frage, die hinter diesen Minderheitsanträgen steht: Für Konkubinatspaare mit Kindern steigt dadurch möglicherweise die Steuerbelastung. Das ist die Konsequenz daraus.
Die neue Regelung würde dann auch bei Alleinerziehenden zu einer Mehrbelastung gegenüber dem geltenden Recht führen. Aus sozialpolitischen Gründen ist hier vorgesehen, für alleinerziehende Steuerpflichtige einen Abzug von 11[NB]500 Franken einzufügen. Das ist wieder eine Korrektur, damit das Ganze in etwa im Gleichgewicht bleibt. Jetzt kann man das kritisieren, und man kann hier neue Lösungen suchen. Aber Sie werden einfach keine Lösung finden, die ganz genau auf alle diese 700[NB]000 Ehepaare oder die Konkubinatspaare angewendet werden kann.
Ich würde Ihnen empfehlen, auf die Vorlage einzutreten. Ich glaube, nach 35 Jahren ist der Kompromiss, den wir heute haben, der bestmögliche, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen - das gibt uns eigentlich die Bundesverfassung vor. Weiter gehende Lösungen in Bezug auf Konkubinatspaare, Alleinerziehende und so weiter wären wohl eher, wenn Sie das dann möchten, in einem zweiten Schritt anzugehen.
Ich glaube, die Materie ist insgesamt so komplex, dass auch eine Rückweisung kaum zu einer besseren Lösung führt. Man kann beanstanden, dass die Kantone im letzten Jahrhundert leben. Aber auch wenn sie im nächsten Jahrhundert leben, es spielt keine Rolle, die Kantone sind die Kantone, und sie haben ein wesentliches Wort mitzureden, egal, wo sie sind. Ich denke, gerade auch im Ständerat müsste man, wenn man eine neue Lösung diskutiert, die Kantone [PAGE 713] einbeziehen, denn sie vollziehen diese dann. Die Individualbesteuerung und all diese Fragen sind bei den Kantonen umstritten. Das würde bei einer Rückweisung auch heissen: Jede neue Lösung geht in eine Vernehmlassung, in eine Diskussion, und es gibt ja eigentlich nichts, was wir nicht schon einmal diskutiert haben.
Noch einmal: Die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, ist eigentlich ein Kompromiss aus einer zwanzigjährigen Diskussion zwischen Individualbesteuerung und Splittinglösungen. Der Kompromiss ist nach der letzten Abstimmung entstanden, er wurde damals breit getragen. Es ist eine Lösung, die der Bundesverfassung gerecht wird und die Rechtssicherheit schafft. Ich würde Ihnen nicht empfehlen, jetzt den Fächer zu öffnen und das Ganze damit noch einmal weiterzuziehen.
Ich glaube einfach nicht, dass wir zu einer noch besseren Lösung kommen. Jede Lösung im Steuerbereich ist unvollkommen, je nachdem, aus welcher Optik Sie sie betrachten. Diese Lösung hier ist nahe an der Vollkommenheit, würde ich jetzt einmal sagen. In einem zweiten Schritt können Sie das dann weiter optimieren. Das wäre eigentlich auch ein schweizerisches Vorgehen, einmal zu sagen: Ja, das haben wir jetzt, und das andere schauen wir noch einmal an. In Anbetracht aller gesellschaftspolitischen Veränderungen würde es sich durchaus lohnen, sich diese Frage zu stellen.
Zusammengefasst: Ich bitte Sie also, auf die vorgeschlagene Lösung einzutreten, ihr auch zuzustimmen und entsprechend die beiden Rückweisungsanträge abzulehnen.