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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2019-09-16

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-16

Wortprotokoll

Manchmal muss man bei einer Vorlage ganz nüchtern fragen: "De quoi s'agit-il?" Da stelle ich nüchtern fest, die Begrenzungs-Initiative fordert eine eigenständige Regelung der Zuwanderung, also den Verzicht auf die Personenfreizügigkeit. Sie verlangt vom Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zu kündigen, falls es nicht gelingt, das Abkommen innert Jahresfrist auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen.

Nun machen wir uns doch nichts vor: Wenn ich die Diskussion rund um das institutionelle Rahmenabkommen anschaue, dann komme ich nüchtern zum Schluss, dass die Vorstellung, innert Jahresfrist mit der EU eine Einigung über die Ausserkraftsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens zu finden, völlig illusorisch und unrealistisch ist. Deshalb müssen wir eigentlich heute die Frage beantworten, was die Folgen und Konsequenzen sind, wenn das Abkommen über die Personenfreizügigkeit gekündigt wird. Hier muss ich festhalten: Für die KMU ist das nicht von Vorteil, weil nämlich ein Drittel aller KMU mehr als 50 Prozent des Umsatzes im Ausland macht. Die Verflechtung der KMU mit dem Ausland ist sowohl im Export wie auch im Import enorm hoch. Deshalb ist der Marktzugang in der EU enorm wichtig.

Damit wir den Marktzugang gewährleisten können, braucht es den Abschluss von Freihandelsabkommen. Es braucht den konsequenten Abbau von Handelshemmnissen. Wir müssen deshalb die Rahmenbedingungen so gestalten, dass der Marktzugang in der EU, aber auch der Zugang zu anderen Märkten, sichergestellt ist. Das sind die Bedürfnisse der schweizerischen Volkswirtschaft. Wir verfügen heute neben der Efta-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der EU über ein Netz von etwa 30 Freihandelsabkommen mit 40 Partnern. Wir müssen festhalten: Trotz dieses Netzes gehen die meisten Exporte in die umliegenden Staaten.

Wenn wir eine Beurteilung dieser Ausgangslage machen, dann stellen wir fest, dass die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit grossen Risiken verbunden ist. Ich [PAGE 1574] beginne mit wirtschaftlichen Überlegungen und halte hier zunächst einmal fest - das ist bekannt -, dass bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit das Paket der Bilateralen[NB]I wegfallen würde und wir entsprechend mit negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze zu rechnen hätten. Bekanntlich gilt ja die Personenfreizügigkeit nicht bedingungslos, sondern nur bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages beziehungsweise bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder einem Vermögensnachweis. Es kann also nicht einfach jedermann in die Schweiz einwandern, ohne bestimmte Bedingungen zu erfüllen.

In Bezug auf die arbeitsmarktlichen Gründe stelle ich fest, dass wir mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ab nächstem Jahr eine zunehmende Fachkräfteknappheit werden verzeichnen müssen. Wir rechnen ab nächstem Jahr, bei einer Stellenmeldepflicht für Berufe mit 5 Prozent Arbeitslosigkeit, mit rund 200[NB]000 meldepflichtigen Stellenbewerbern, also haben wir auch hier eigentlich eine erschwerte Auflage. Mit der Pensionierung der Babyboomer in den nächsten fünfzehn Jahren werden zusätzliche Personen den Arbeitsmarkt verlassen - mehr, als neue hinzukommen. Das führt noch einmal zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels. Umgekehrt profitieren rund 500[NB]000 Schweizerinnen und Schweizer von der Personenfreizügigkeit, indem sie eben in der EU arbeiten und leben.

Wenn ich diese Ausgangslage und diese Beurteilung abwäge, komme ich zum Schluss, dass die KMU von der Begrenzungs-Initiative nicht profitieren. Sie verschärft die Fachkräfteknappheit, sie führt zu Rechtsunsicherheit, und letztlich ist mit ihr auch unser Wohlstand gefährdet, weshalb ich sie zur Ablehnung empfehle.