Walti Beat · Nationalrat · 2019-09-17
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Etwas zur Vorgeschichte: Im Jahre 2014 hat die OECD den globalen AIA-Standard festgelegt. Auch die Schweiz hat sich verpflichtet, diesen einzuführen. Die gesetzlichen Grundlagen sind Anfang 2017 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde der automatische Informationsaustausch mit den 38 ersten Partnerstaaten eingeführt. 2018 wurden mit diesen erstmals Daten ausgetauscht. Ende 2017 kamen weitere 41 Staaten hinzu; ein Datenaustausch mit diesen ist auf Ende September 2019, also in Bälde, vorgesehen. Wichtig ist, dass bei dieser Gelegenheit ein Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs eingeführt worden ist. Das bedeutet, dass ein Datenaustausch mit den jeweiligen Partnerstaaten nur stattfinden darf, wenn die vorgängige Überprüfung keine Hindernisse für einen Austausch zutage gefördert hat. Diesen Prüfbericht hat die Kommission übrigens vorgängig zur Beratung dieses Geschäftes ebenfalls diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die Konsultation ist also erfolgt. Ende 2018 haben wir schliesslich eine Erweiterung des AIA-Netzwerkes um Singapur und Hongkong sowie acht weitere Partnerstaaten ab 2019/2020 beschlossen. Damit verfügt die Schweiz aktuell über ein Netzwerk mit 89 der bis dato 108 Staaten und Territorien, die sich zum AIA-Standard bekannt haben.
Die OECD erwartet, dass bis Ende 2019 im Wesentlichen mit allen interessierten und geeigneten Partnerstaaten - auf Englisch heisst das "substantially all interested and appropriate partners" - der Datenaustausch vereinbart und aktiviert wird. Andernfalls riskieren die Staaten, als unkooperativ taxiert und damit zum Ziel möglicher Defensivmassnahmen zu werden. Solche sind nicht für den Staat ein Problem, sondern für die Unternehmen, die im betroffenen Staat, so eben auch in der Schweiz, ihren Sitz haben. Daher gilt es zu vermeiden, zum Ziel solcher Massnahmen zu werden.
Es macht auch unter dem Gesichtspunkt, dass im Standortwettbewerb alle gleich lange Spiesse haben sollten, Sinn, wenn das System möglichst ausnahmslos und weitflächig gilt, wobei die Umsetzung - das muss man sagen - global schon recht weit fortgeschritten ist. So haben im September 2018 bereits 92 Partnerstaaten untereinander Kontoinformationen ausgetauscht. Das entspricht rund 4500 bilateralen Austauschbeziehungen. Alle wichtigen Finanzplätze wenden den automatischen Informationsaustausch inzwischen an und verfügen über entsprechend weite Netzwerke von Partnerstaaten.
Grosse Abwesende im AIA-System sind die USA, und das ist störend. Es wird sich zeigen, ob und wie sich das in den Länderevaluationen durch das Global Forum widerspiegeln wird, die 2020 beginnen werden.
Nun komme ich zur Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs mit neunzehn weiteren Partnerstaaten. Es liegt im Interesse unseres Wirtschaftsstandortes im Allgemeinen und des Finanzplatzes im Besonderen, dass unser Land sein Netzwerk von AIA-Partnerstaaten weiter ausbaut, indem es den automatischen Informationsaustausch mit den verbleibenden interessierten Partnerstaaten nun einführt. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen das AIA-Netzwerk deshalb auf diese Staaten ausdehnen, die bereits einen Zeitpunkt für die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs angegeben haben. Dies sind die folgenden weiteren neunzehn Staaten und Territorien: Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, Malediven, Nigeria, Niue, Oman, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, Türkei und Vanuatu - so viel fürs Amtliche Bulletin.
Mit der Genehmigung der einfachen Bundesbeschlüsse wird der Bundesrat ermächtigt, die Notifikationen der einzelnen Partnerstaaten vorzunehmen. Materiell gibt es keinen Unterschied zu unseren bisherigen AIA-Beschlüssen. Derzeit sind von den vorgeschlagenen Partnerstaaten nur Aserbaidschan und Pakistan in der Lage, Daten nach dem globalen Standard in reziproker Weise auszutauschen. Vanuatu hat sich gegenüber der OECD als ständig nichtreziproker Partnerstaat erklärt, d. h., die Schweiz wird von Vanuatu ab 2021 Informationen über Finanzkonten erhalten, wird aber keine solchen liefern. Einige der neuen Partnerstaaten erfüllen die Vorgaben des globalen Standards im Bereich der Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht und müssen deshalb einen Aktionsplan des Global Forum umsetzen. Bis dahin müssen Dominica, Ghana, Libanon, Macao, Niue und Samoa den automatischen Informationsaustausch vorerst in nichtreziproker Weise durchführen. Die übrigen Staaten und Territorien aus der vorgetragenen Liste erfüllen derzeit die Vorgaben des globalen Standards noch nicht. Sollte dies auch bis Ende 2019 nicht der Fall sein, wird die Schweiz diese Länder noch nicht als AIA-Partner notifizieren.
In der Vernehmlassung wurde die Erweiterung des Netzwerks weitherum begrüsst. Zugleich wurde aber auch die sinngemässe Anwendbarkeit des Prüfmechanismus des Bundesbeschlusses vom 6. Dezember 2017 ausdrücklich begrüsst respektive gewünscht. Es muss ausgeschlossen sein, dass Daten in Staaten geliefert werden, die die materiellen Voraussetzungen für den Datenaustausch nicht erfüllen.
Die Kommission hat mit wechselnden Mehrheiten und im Wesentlichen jeweils mit 8 Gegenstimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten respektive den neunzehn Bundesbeschlüssen zuzustimmen. Entsprechend empfehle ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, der Mehrheit zu folgen.