Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2019-09-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst dem Präsidenten der Kommission für das engagierte Votum danken. Ich denke, er hat das Wesentliche unserer Kommissionsarbeit aufgezeigt. Die Kommissionsarbeit war umfassend; alle Punkte, die heute noch in Einzelanträgen auf dem Tisch sind, wurden angesprochen. Zum Teil lagen Kommissionsberichte vor. Man kann auch mit Blick auf die Dauer der Diskussion über die ursprüngliche Botschaft und die Zusatzbotschaft festhalten, dass in dieser Frage durch den Zeitunterschied der Behandlung neuere Entwicklungen oder Trends in diesen Fragen mitberücksichtigt werden konnten.

Ich denke, man sollte in allen Detailfragen, die nachher noch diskutiert werden, auch in Bezug auf die Rückweisung, einen Punkt nicht vergessen, und das ist die Toxizität der Tabakprodukte und ihre erhebliche Auswirkung auf die Gesundheit. Der Präsident hat es angesprochen: In der Schweiz verursacht der Tabakkonsum jährlich knapp 9500 Todesfälle - 9500 Todesfälle! -, von denen 39 Prozent mit Herz-Kreislauf-Krankheiten, 42 Prozent mit Krebskrankheiten und 19 Prozent mit Atemwegserkrankungen zusammenhängen. 9500 Todesfälle! Wenn Sie das - es ist eine etwas makabre Rechnung - in Vergleich setzen mit den Verkehrsunfällen in der Schweiz, mit dem Konsum illegaler Drogen, Tötungsdelikten und Suiziden, dann übersteigt diese Zahl der 9500 Todesfälle die Zahl der Opfer aller anderen aufgezählten Todesursachen um das Fünffache. Das ist eine eindrückliche Zahl. Man kann auch sagen, dass bei den Todesfällen in der Schweiz der Tabakkonsum mit 15 Prozent die häufigste vermeidbare Ursache ist. Wenn man dann mit Detailanträgen kommt, sollte man sich auch an dieser Aussage orientieren: 9500 Todesfälle wären grösstenteils vermeidbar.

Ich stamme auch aus einem Kanton mit Tabakindustrietradition, wir haben auch eine solche Firma in unserem Kanton, und deshalb denke ich, dass es wichtig ist, das Ganze in [PAGE 741] einen volkswirtschaftlichen Rahmen zu setzen. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Tabakkonsums betragen im Jahr 5,6 Milliarden Franken - 5,6 Milliarden Franken! -, wir bewegen uns also in der Grössenordnung einer Kampfjetvorlage, aber jährlich: jährlich 5,6 Milliarden Franken. Verkennen Sie diese Zahlen nicht!

Im Rückweisungsantrag, den wir ja nachher noch behandeln werden, wenn wir eintreten, ist die Frage der Selbstregulierung der Branche angesprochen. Ich stelle fest - wenn Sie Seite 932 der Botschaft konsultieren -, es gibt ja bereits heute eine Selbstregulierung der Branche, die stammt aus dem Jahr 2005. Aus dem Jahr 2005! Seit dem Jahr 2005 ist in diesen Fragen nichts geschehen, und wir haben uns hier mit zwei Botschaften beschäftigt: mit der ersten Botschaft, die die Nummer 15.075 trägt, also aus dem Jahr 2015 stammt, und jetzt mit dieser Zusatzbotschaft vom 30. November 2018.

Man könnte, wenn man selbst regulieren will, jetzt auch sagen und erwarten, dass unter dem Druck dieser Botschaften und der absehbaren Regulierung im Parlament die Selbstregulierung hätte ergriffen werden können. Die Zeit dazu wäre vorhanden gewesen, und sie ist auch heute noch vorhanden. Es braucht dazu also keinen Rückweisungsantrag. Herr Lombardi hat ja selber schon einen Detailantrag gestellt für den Fall, dass diese Rückweisung nicht zustande kommt. Er schlägt vor, wie man die Selbstregulierung im Gesetz auch noch regeln könnte, sofern man das will. Aber für eine Selbstregulierung braucht es immer zuerst den Willen, und dann muss man es noch tun. Es braucht den Willen, und man muss es tun.

Die Gesetzesgrundlage kann man in der Detailberatung aufnehmen, falls sich das als notwendig erweisen sollte. Aber auch dort wird sich die Frage stellen - wie der Präsident es ausgeführt hat -, ob man die Gesetzgebung am Jugend- und Kinderschutz und zusätzlich an der WHO-Konvention orientieren will oder ob man nur einen Teil oder noch weniger als den Jugendschutz in einer Selbstregulierung aufnehmen möchte. Ich bin Anhänger von Selbstregulierung. Das bedingt aber immer, dass die Branche erkennt, dass Selbstregulierung notwendig ist, dass man das letztlich will und letztlich dann auch wirklich tut. Für mich ist nach der Beratung in der Kommission klar: Ich orientiere mich bei allen Entscheiden am Jugendschutz und an der WHO-Konvention.

Der Gegenentwurf zur Initiative wurde noch angesprochen. Ich denke, man muss hier den normalen Weg nehmen. Selbstverständlich hatten wir Kenntnis vom Initiativtext, und er hat möglicherweise auch eine gewisse Wirkung erzeugt. Ich muss Ihnen aber auch sagen: Diese Initiative muss jetzt ihren Weg gehen und wird den parlamentarischen Prozess durchlaufen. In der heutigen Beratung geht es aus meiner Sicht wirklich darum, die Frage bezüglich Jugendschutz und WHO-Konvention in den Vordergrund zu rücken.

Ich möchte Sie also bitten, dieser Vorlage zuzustimmen. Die Kommission hat nach längeren Diskussionen, die über zwei Jahre verteilt waren, weil es zwei Botschaften gab, mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich zugestimmt. Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten, dann den Rückweisungsantrag abzulehnen und bei der Detailberatung der Mehrheit zu folgen. Dann verwirklichen Sie den Jugendschutz und tragen dazu bei, dass die WHO-Konvention ratifiziert werden kann.