Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-17
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Der Präsident hat gewünscht, dass ich gerade einleitend zu allen Punkten, Minderheitsanträgen, Einzelanträgen in den Artikeln 18, 18a und 18b Stellung beziehe; ich mache das gern.
Aufgrund unserer Beschlüsse musste der Titel des 4. Kapitels angepasst werden; er musste durch "Verkaufsförderung und Sponsoring" erweitert werden. Dieses Kapitel ist im ganzen Gesetz ein absolutes Schlüsselkapitel. Deswegen ist eine Vorbemerkung nötig: Es handelt sich, was die Ratifikation der WHO-Tabakkonvention FCTC anbelangt, um die entscheidenden Artikel.
Unsere Kommission kam nach intensiven Anhörungen, Beratungen und Diskussionen mehrheitlich zur Überzeugung, dass es Sinn macht, in den Bereichen Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring die minimalen Anforderungen der FCTC ins Gesetz aufzunehmen. Ich wiederhole und betone: die minimalen Anforderungen. Einige unserer Entscheide fielen mit 13 zu 0 Stimmen, also einstimmig, was den Willen erkennen lässt, dass es uns mit der Ratifikation wirklich ernst ist. Man kann demzufolge eigentlich von einem Konzept sprechen.
Wer die Ratifikation ermöglichen will, stimmt bei den Artikeln 18 und 18b den Kommissionsmehrheiten und bei Artikel 18a der Kommission zu. Wer weiter gehen will, als es die minimalen Anforderungen verlangen, nämlich in Richtung der eingereichten Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung", unterstützt bei Artikel 18 die beiden Minderheiten Stöckli. Wer beim Sponsoring von Veranstaltungen und Tätigkeiten, die von Bund, Kantonen und Gemeinden organisiert werden, weniger weit gehen will, unterstützt bei Artikel 18b Absatz 2 die Minderheit Eberle.
Etwas scheint mir noch wichtig: Die Kommission schlägt Ihnen kein flächendeckendes Werbeverbot vor, wie immer wieder behauptet wird. Trotz der von der Kommission mit 13 zu 0 Stimmen einstimmig beantragten Einschränkungen in Zeitungen, Zeitschriften, anderen Publikationen sowie im Internet gemäss Artikel 18 Absatz 1bis Buchstabe b verbleiben verschiedene Kanäle zur Werbung und Promotion von Tabakprodukten offen. Konkret sind weiterhin erlaubt: Gewährung von Rabatten - mindestens teilweise -, Plakatwerbung, Werbespots im Kino, direkte Promotion über Hostessen, Massenmailings an Erwachsene, Werbung auf Gebrauchsartikeln, Sponsoring von nationalen Anlässen und Werbung an Verkaufsstellen. Dies alles bleibt erlaubt, falls die Kantone es nicht verbieten. Ich bitte Sie deshalb, den Einzelantrag Fässler Daniel, der Artikel 18 Absatz 1bis Buchstabe b streichen will, abzulehnen. Ohne diesen Artikel kann die WHO-Rahmenkonvention nicht ratifiziert werden.
Ich komme nun zu den beiden Minderheiten und zum Einzelantrag Fässler Daniel zu Artikel 18 Absatz 1. Die Minderheit Stöckli will in Artikel 18 Absatz 1 ein Verbot jeglicher Werbung, die Minderjährige erreichen kann. Die Kommission beantragt Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates den Ausdruck "speziell" zu streichen. Sie beschloss diese Version mit 9 zu 4 Stimmen gegenüber dem Minderheitsantrag Stöckli, welcher der Mehrheit zu weit geht und vor allem nicht praktikabel ist. Ich frage Sie: Wie kann kontrolliert werden, ob Tabakproduktewerbung Minderjährige erreicht? Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Die von uns beschlossene Fassung von Absatz 1 genügt, zusammen mit den beiden Absätzen 1bis und 1ter, für die Ratifikation des FCTC. Weiter will die Kommission nicht gehen. Wir brauchen keinen Swiss Finish. Zudem ist es nicht unsere Aufgabe, die Formulierung der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" zu übernehmen.
Zum Einzelantrag Fässler Daniel zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d: Dieser stand in der Kommission nicht zur Diskussion, da sich der Bundesrat der Kommission anschloss. Zudem mache ich Sie auf eine entscheidende Differenz aufmerksam: Die Kommission hat die Fassung des Bundesrates nebst Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen noch um die Internetseiten ergänzt. Kollege Fässler tat dies in seinem Einzelantrag nicht. Ich bitte Sie deshalb, bei der Fassung der Kommission zu bleiben und den Einzelantrag Fässler Daniel abzulehnen.
Die Minderheit Stöckli will in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e ein Werbeverbot an Orten und Veranstaltungen, die auch von Minderjährigen besucht werden. Bundesrat und Kommissionsmehrheit beantragen ein Werbeverbot an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden. Die Kommission stimmte dieser Fassung, welche für die Ratifikation ausreichend ist, mit 9 zu 3 Stimmen zu. Ich bitte Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Die Ergänzungen in den Absätzen 1bis und 1ter von Artikel 18 wurden von der Kommission mit 13 zu 0 Stimmen einstimmig und ohne grosse Diskussion angenommen. Die Kommission folgte damit ihrer Strategie, auf diese Weise eine Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen der FCTC im Bereich der Werbung herbeizuführen.
Ich bitte Sie deshalb nochmals, den Einzelantrag Fässler Daniel, wonach Buchstabe b in Artikel 18 Absatz 1bis gestrichen werden soll, abzulehnen und Ihre einstimmige Kommission zu unterstützen.
Ich komme nun zu Kollege Lombardi, der in der Begründung seines Rückweisungsantrages, den er ja nachher zurückgezogen hat, wegen Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 1bis Buchstabe b von einem Widerspruch sprach. Das ist an und für sich kein Widerspruch. In Absatz 1bis Buchstabe b wird das generelle Verbot in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie im Internet postuliert. Wenn Ihnen die Fassung, die nur für Minderjährige gilt, zu weit geht bzw. wenn Sie das Gefühl haben, diese Fassung sei nicht mehr nötig, kann ich das Angebot machen, den Antrag zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d zurückzuziehen. Bedingung ist aber, dass Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu Absatz 1bis Buchstabe b zustimmen.
Ich ziehe nichts zurück, und vor allem nicht ohne Rücksprache mit der Kommission, wenn ich nicht die Gewähr habe, dass Sie Artikel 18 Absatz 1bis Buchstabe b folgen.
Aber damit das einfach aufgezeigt wird, Kollege Lombardi, könnte diese Frage allenfalls, denke ich, wirklich in der Schwesterkommission oder im Schwesterrat noch geprüft werden, damit wir hier nicht eine Kommissionssitzung haben. Damit habe ich geschlossen, Herr Präsident, und entschuldige mich. Es waren halt eben sehr viele Anträge und Einzelanträge, die ich jetzt zusammengefasst habe. Ich werde dafür nachher bei Artikel 18 nicht mehr sprechen.