AB 251406
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Hier hat der Nationalrat eine wesentliche Änderung an der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen. Es geht um den Bereich der Krankenzusatzversicherung. Genaugenommen hat der Nationalrat hier eine sogenannte Nachhaftung eingeführt: Der Nationalrat möchte, dass Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zu fünf Jahre nach dessen Beendigung entstehen, wenn sich die versicherte Gefahr noch während der Laufzeit des Vertrags verwirklicht, der daraus entstehende Schaden aber erst nach Beendigung des Vertrags eingetreten ist.
Worum geht es? Ihre Kommission hat sich am folgenden Beispiel orientiert: Im Jahr 1 infiziert sich eine Person mit einem Virus; im Jahr 2 läuft die Krankenversicherung aus, doch die Krankheit ist noch nicht ausgebrochen; im Jahr 3, im nächsten Jahr, bricht die Krankheit aus. Die Frage ist nun, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht. Rein von der Formulierung her, gemäss der Version des geltenden Rechts und des bundesrätlichen Entwurfes, müsste die Krankenzusatzversicherung nicht zahlen. Gemäss der Version des Nationalrates müsste sie zahlen.
Nun ist es so, dass im geltenden Recht zwar im Gesetz keine Zahlungspflicht besteht, aber in verschiedenen Versicherungsbereichen entsprechende Nachhaftungen in den Verträgen stehen; in einem Teil der Bereiche stehen solche, in einem Teil nicht. Der Bundesrat hat schliesslich darauf verzichtet, diese Nachhaftung in den Entwurf aufzunehmen, obwohl sie in der Vernehmlassungsvorlage enthalten war. Der Bundesrat ist nämlich der Auffassung, dass diesem Bedürfnis der Versicherten durch die Transparenzvorschrift in Artikel 3 Genüge getan sei. Demnach muss das Versicherungsunternehmen den Versicherten darüber orientieren, dass in diesen Fällen, die ich erwähnt habe, keine Nachhaftung besteht. Durch diese Transparenz wäre dann der Versicherungsschutz genügend gewährleistet.
Ihre Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, und dies, wenn Sie so wollen, in zweierlei Hinsicht: Es liegt zum einen der Minderheitsantrag I (Fetz) vor, der diese Nachhaftung ebenfalls aufnimmt, wobei diese auf alle Versicherungsbereiche ausgedehnt werden soll, insbesondere etwa auf die Haftpflichtversicherung. Diesen Antrag hat Ihre Kommission relativ knapp, mit 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, abgelehnt. Zum andern hat Ihre Kommission auch den Antrag Schmid Martin - auf der Fahne der Antrag der Minderheit II - abgelehnt, der das Gegenteil dessen möchte, was die Minderheit I (Fetz) beantragt, nämlich, gemäss Bundesrat und geltendem Recht diese Nachhaftung aus der Vorlage überhaupt zu streichen. Diesen Antrag hat die Kommission relativ deutlich, mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, abgelehnt.
Ich bitte Sie also, hier dem Mehrheitsantrag Ihrer Kommission zuzustimmen und damit dem Nationalrat zu folgen.