Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-09-18
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-18
Wortprotokoll
Das hat sich eben alles heute Morgen ergeben. Der Mehrheitssprecher hat gewechselt, und ich übernehme als Minderheitssprecher jetzt auch die Position von Andrea Caroni.
Die Sache ist ein bisschen aus der Hüfte geschossen. Deshalb, muss ich sagen, hat der Mehrheitssprecher wahrscheinlich den wichtigsten Grund nicht erwähnt. Fussballerisch gesprochen würde man sagen: Es ist Nachtreten aufgrund der Entscheide im Zusammenhang mit der Ehegattenbesteuerung. Ich stütze mich ein bisschen auf das damalige feurige Votum von Kollege Caroni, als er sich für die damalige Mehrheits- und jetzige Minderheitsposition aussprach und keine Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge wollte.
Den ersten Grund sehen Sie im Titel: Es geht um die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten und eben nicht um allgemeine Steuerabzüge. Bei der Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten ging es darum, den Erwerbsanreiz zu erhöhen. Leute sollten also motiviert werden, arbeiten zu gehen, und nicht bestraft werden, indem sie nachher für die Drittbetreuungskosten abdrücken müssen, sodass der Nutzen aus der Erwerbsarbeit quasi an der Sonne schmilzt. Diese Betrachtungsweise der Drittbetreuungskosten wird mit dem allgemeinen Kinderabzug missachtet.
Dann haben wir als zweiten Grund die Kosten dieser Übung. Der Bundespräsident hat von 350 Millionen Franken gesprochen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Es würden also 350 Millionen Franken fehlen. Rund 70 Millionen Franken wären der Anteil der Kantone an der direkten [PAGE 774] Bundessteuer. Das war auch nicht Gegenstand der Konsultation und der Vernehmlassung. Ich glaube, den Kantonen 70 Millionen Franken vorzuenthalten, ohne mit ihnen gesprochen zu haben, ist ein bisschen abenteuerlich.
Dann ist in der ursprünglichen Debatte bemängelt worden, dass diese Erhöhung des Kinderabzugs eine ineffiziente Form der Familienförderung ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat Kollege Hegglin damals gesagt, man könne diese mit dem gleichen Geld sehr viel wirkungsvoller gestalten, indem man zum Beispiel die Kinderzulagen erhöhen würde.
Dann noch ein Nebenpunkt: In Buchstabe b des strittigen Absatzes 1 von Artikel 35 wird der allgemeine Abzug eben nicht für Kinder, sondern für betreuungsbedürftige Personen geregelt. Das macht Sinn, wenn er gleich hoch ist. Da haben wir keine Differenz. Aus Gründen der Konsequenz, damit zwischen Buchstabe a und Buchstabe b keine unbeabsichtigte Differenz entsteht, müssten wir also schon bei Buchstabe a der Minderheit und dem Bundesrat folgen.
Der Grundvorbehalt, den ich seinerzeit gemacht hatte, nämlich, dass Abzüge an der Bemessungsgrundlage grundsätzlich ungerecht sind, weil da diese Verzerrungen durch die Progression entstehen, diesen Grundvorbehalt will ich hier gar nicht erwähnen. Aber ich habe es jetzt trotzdem gemacht.
Ich bitte Sie, der Minderheit und dem Bundespräsidenten zu folgen und hier nicht leichtfertig 350 Millionen Franken zu verpulvern, die wir gezielter und wirkungsvoller einsetzen könnten.