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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2019-09-18

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

In der Frühjahrssession hat unser Rat den Beschluss gefasst, den [PAGE 1669] Rahmenkredit Globale Umwelt für die Periode 2019-2022 zu sprechen. Mit diesem Kredit wurden insgesamt 147,83 Millionen Franken im Bereich der globalen Umweltpolitik als Teil der Schweizer Entwicklungshilfe gutgeheissen.

Im Rahmen der Beratungen zu diesem Kredit Globale Umwelt stiess Ihre Kommission auf die Tatsache, dass im Klimabereich mehrere Gefässe existieren, welche als internationale Finanzierungskonstrukte dienen. Im Rahmenkredit Globale Umwelt ist der Globale Umweltfonds - Global Environment Facility (GEF) - als Hauptinstrument integriert. Daneben gibt es noch zwei spezialisierte Klimafonds, welche vom GEF verwaltet werden. Neben dem GEF existiert seit 2010 aber auch noch der Grüne Klimafonds - englisch: Green Climate Fund (GCF). Der GCF nimmt im Klimabereich eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Mit dem sogenannten Pariser Regelwerk, das an der letzten Klimakonferenz im Dezember 2018 in Katowice verabschiedet wurde, wurde der GCF endgültig als Hauptakteur unter den multilateralen Fonds im Bereich der internationalen Klimafinanzierung eingesetzt. Ab 2019 soll ein regulärer Wiederauffüllungsprozess des GCF lanciert werden. Die Schweiz beabsichtigt, daran teilzunehmen.

Der Bund hat den GCF in Form einer Anschubfinanzierung von 90 Millionen Franken über drei Jahre unterstützt. Die Mittel dafür stammten damals aus dem Rahmenkredit der Südzusammenarbeit, also aus dem Deza-Rahmenkredit der internationalen Zusammenarbeit. Ab 2021 rechnet der Bundesrat mit jährlichen Klimafinanzierungsbeiträgen von 450 bis 600 Millionen Franken. Einen bedeutenden Anteil davon werden die Beiträge an den GCF darstellen.

Noch ist unklar, woher die Mittel dafür kommen und über welche Kanäle sie an den GCF gelangen sollen. Genau diese Unklarheit, gepaart mit der Unübersichtlichkeit der Fonds, führte dazu, dass die UREK sich entschieden hat, in einem Postulat die Abklärung zu verlangen, ob diese Fonds nicht in einen einzigen Kreditbeschluss zusammengelegt werden könnten. Es geht darum, Intransparenz zu verhindern und sicherzustellen, dass wir auch tatsächlich wissen, wo die doch erklecklichen Schweizer Entwicklungshilfegelder im Klimabereich denn hingehen.

Das Postulat wurde von der UREK mit 11 zu 10 Stimmen verabschiedet. Die Gegner monierten insbesondere jenen Teil des Postulates, welcher auf die Aufstockung des Rahmenkredits abzielt. In der Begründung des Postulates freilich ist angegeben, welche Beiträge an die internationale Klimafinanzierung von Schweizer Seite geplant sind. Ab 2021 rechnet der Bundesrat eben mit jährlichen Klimafinanzierungsbeiträgen von 450 bis 600 Millionen Franken, unabhängig davon, ob die Gelder nun bei der globalen Umwelt oder in einem separaten Kredit innerhalb der Entwicklungshilfe angesiedelt sind.

Zusammenfassend kann ich sagen: Die UREK möchte abgeklärt haben, wie im Klimabereich aus sachlicher Perspektive eine optimale Abstimmung der verschiedenen Instrumente der internationalen Zusammenarbeit und Effizienzgewinne ermöglicht werden können. Ich habe diese Aussage aus der Stellungnahme des Bundesrates. Der Bundesrat kommt aufgrund dieser Absicht zum Schluss, es brauche kein Postulat und ergo keine Abklärung, ob man die Kredite vereinen soll. Die UREK ist hingegen der Meinung, eben genau deshalb brauche es dieses Postulat.

Ich kann es vielleicht auch einfacher formulieren: Die UREK ortet ein Kompetenzgerangel innerhalb des Bundesrates. Der Bundesrat verneint dies, was ja irgendwie auch verständlich ist. Ich habe die Meinung der Kommissionsmehrheit zu vertreten, und die hebt den Mahnfinger in Richtung Bundesrat und sagt: Stellen Sie Koordination und Transparenz her! Das will dieses Postulat.

Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.