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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2002-09-23

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Es handelt sich bei allen drei Minderheitsanträgen zu den Artikeln 78 und 79 um ein einziges Konzept. Deshalb begründe ich sie nur einmal, und wir werden nur einmal darüber diskutieren.

Worum geht es? Der Entsorgungsfonds wird von allen Eigentümern von Atomanlagen geäufnet; es ist ein gemeinsamer Fonds aller AKW-Betreiber. Er wird zur Deckung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten verwendet. Grundsätzlich hat jeder Beitragspflichtige gegenüber dem Fonds einen Anspruch im Umfang der von ihm geleisteten Beiträge, dies inklusive der Kapitalerträge. Ein Problem entsteht dann, wenn die Beiträge eines Betreibers nicht ausreichen, um die Stilllegungs- und Entsorgungskosten seines Werks zu begleichen. Dann stellt sich die Frage: Wer zahlt in diesem Fall?

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Die eine Möglichkeit ist die, dass der Entsorgungsfonds mit seinem gesamten Vermögen haftet. Das entspricht dem Antrag der Minderheit sowie der Lösung des Ständerates und des Bundesrates. Die zweite Möglichkeit ist die, dass der Bund und der Steuerzahler in diesem Fall einspringen, bevor die Mittel des Fonds aufgebraucht sind. Das will die Mehrheit.

Die Argumente für die Minderheit, den Ständerat und den Bundesrat liegen auf der Hand. Es ist unverständlich, den Bund, d. h. den Steuerzahler, für einen Betreiber haften zu lassen, für dessen Geschäftsgebaren er keinerlei Verantwortung trägt und auf dessen Geschäftsgebaren er auch keinerlei Einfluss nehmen konnte. Es ist selbstverständlich und logischerweise der Auftrag der Branche, über die Beiträge dafür zu sorgen, dass die Mittel zur Stilllegung und zur Entsorgung ausreichen. Dafür bildet auch die Nachschusspflicht einen nicht zu unterschätzenden Anreiz, und deshalb ist auch die Nachschusspflicht richtig.

Hinzu kommt etwas anderes: Es macht keinen Sinn, einen Fonds für alle Werke zu äufnen, wenn er nicht über die Einlagen eines Betriebes hinaus haften soll. Wenn das nicht so wäre, müsste man eine andere Logik anwenden und für jeden Betreiber einen eigenen Fonds äufnen. Dann wäre die Haftung logisch. Aber wir haben einen einzigen Fonds für alle Betreiber.

Es ist erstaunlich, aber auch bezeichnend, dass ausgerechnet die wirtschaftsnahen Ordnungspolitiker zur Rechten den Staat zur Kasse bitten wollen, bevor der von der Branche geäufnete Fonds seine Mittel erschöpft hat. Was ist da die Logik? Jedenfalls ist sie nicht privatwirtschaftlich. In der Kommission war noch - dies zum Schluss - die Rede von Sippenhaftung. Dazu gestatte ich mir zwei Bemerkungen:

1. Es haftet nicht die Sippe der AKW, sondern nur der Fonds mit seinen beschränkten Mitteln.

2. Die AKW sind zwar keine Sippe im engeren Sinne, aber sie sind wirtschaftlich, rechtlich und politisch sehr eng vernetzt. Das merkt man beim gemeinsamen Lobbying, bei der gemeinsamen Energiepolitik, bei gemeinsamen Kampagnen. Es ist daher wohl nicht überrissen, von ihnen zu verlangen, dass ihr gemeinsam geäufneter Fonds mit seinem Vermögen haftet, wenn die Mittel eines AKW-Betreibers nicht ausreichen, die Stilllegungskosten zu decken.

Ich bitte Sie mit einer starken, nicht nur links-grünen Minderheit, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

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