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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-23

Wortprotokoll

Zehn Kantone - nämlich Aargau, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Luzern, Waadt, Neuenburg, Solothurn, Zürich und Zug - haben zumindest einzelne Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen festgelegt. Die Ausscheidung erfolgte, weil die Anforderungen an die Wasserqualität nicht eingehalten wurden. In diesen Zuströmbereichen werden jetzt Sanierungsmassnahmen gemäss Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes umgesetzt. Von den rund 18[NB]000 Grundwasserfassungen betrifft dies rund 30 Fassungen. Wenige dieser Kantone haben bei weiteren wichtigen Fassungen Zuströmbereiche ausgeschieden, um eine weitere Verschärfung der Situation zu vermeiden.

Das Bundesamt für Umwelt hat vor zwei Jahren eine Bestandesaufnahme zum Stand des Vollzugs der Sicherung der Wasserversorgungen gestartet. Diese wird im Sommer/Herbst 2020 abgeschlossen. Nach ersten Erkenntnissen besteht grosser Handlungsbedarf beim Schutz der Trinkwasserfassungen: Einerseits müssen die Kantone die engeren Schutzzonen zum Schutz der Grundwasserfassungen vor Verschmutzungen aus der unmittelbaren Umgebung ausscheiden. Andererseits müssen die Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen bei einer konkreten Gefahr einer Verunreinigung oder bei der Überschreitung der Anforderungen an die Wasserqualität im Grundwasser ausgeschieden werden.

Aktuell werden Möglichkeiten geprüft, wie die Kantone bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützt werden können und wie die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen beschleunigt werden kann. [PAGE 1728]