Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-09-23
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
"Im Bewusstsein ... der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen": Dieser in der Präambel unserer Bundesverfassung festgelegte Grundsatz muss ganz besonders in der Klimafrage unsere unverrückbare politische Handlungsgrundlage darstellen.
Ich gebe Ihnen einleitend meine Interessenbindung bekannt: Als Grossvater der kleinen Sophia, die im Jahr 2100 ihren 82.[NB]Geburtstag feiern wird, setze ich mich mit Vehemenz dafür ein, dass sie in einem guten klimatischen Umfeld gross und alt werden kann.
Ihre Kommission hat sich in den eingehenden Beratungen an dieser historischen Verantwortung orientiert und unterbreitet Ihnen nun eine Gesetzesvorlage, die in dreifacher Hinsicht beachtenswert ist. Erstens korrigiert sie das durch den Nationalrat produzierte Fiasko einer verantwortungslosen Ablehnung der Revision des CO2-Gesetzes. Zweitens bringt sie mutig zum Ausdruck, dass ehrgeizige Massnahmen angezeigt sind, um dem Ernst der Klimaproblematik gerecht zu werden. Drittens ruft sie uns aber auch in Erinnerung, namentlich via verschiedene Minderheitsanträge, dass wir trotzdem nicht übermütig sein dürfen, denn letztlich muss die Gesetzesvorlage die nötigen Mehrheiten auch im Nationalrat und vor dem Volk finden.
Ich ersuche Sie daher mit der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie nach der Beratung mit Überzeugung zu verabschieden.
Ich will hier einleitend auf die folgenden drei Punkte besonders hinweisen:
Der erste Punkt: Das Pariser Klimaabkommen muss der zentrale Wegweiser sein. Das von einzelnen politischen Klimaskeptikern vorgebrachte Argument, die Schweiz sei zu klein, um im weltweiten Kampf gegen die Klimaerwärmung einen wesentlichen Beitrag zu leisten, zählt nicht. Die Verantwortung für die Begrenzung des Temperaturanstiegs ist nicht eine Frage der Grösse. Die Schweiz hat das Klimaübereinkommen von Paris unterzeichnet und ratifiziert. Entsprechend sind wir aufgefordert, die eingegangenen Verpflichtungen mit der nötigen Konsequenz umzusetzen. Um diese Verbindung klar zu unterstreichen, hat die Kommission die Pariser Klimaziele tel quel in den Zweckartikel des CO2-Gesetzes übernommen. Damit verpflichten wir uns namentlich, Anstrengungen zu unternehmen und den Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Das heisst für uns aber auch, dass wir griffige Massnahmen im Inland festlegen müssen. Zurzeit sind wir auf einem CO2-Absenkpfad von 2 Prozent pro Jahr. Wenn wir uns auf einen Anteil von 60 Prozent Inlandmassnahmen festlegen, sinken die Emissionen bis 2030 nur um 30 Prozent im Vergleich zu 1990. Dies bedeutet eine jährliche Reduktion von lediglich 1 Prozent von 2021 bis 2030, also eine Halbierung des aktuellen Absenktempos. Daher schlägt Ihnen eine starke Minderheit vor, den Anteil der Inlandreduktion auf 80 Prozent zu erhöhen. Damit würde das neue Gesetz wenigstens die gleiche Ambition aufweisen wie das aktuell gültige Gesetz. Die vorgesehenen Massnahmen entsprechen gemäss der sogenannten Emissionsbuchhaltung des Bundesamtes für Umwelt in etwa 80 Prozent. Dieser Antrag ist daher durchaus konsequent und auch realistisch.
Gemäss Pariser Abkommen sind auch die Finanzflüsse mit der angestrebten emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Eigentlich wollten wir diesen Hinweis bereits in diesem Gesetzentwurf einfügen und ein Kapitel zu den Finanzflüssen formulieren. Wir haben dann aber darauf verzichtet und wollen stattdessen den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, konkrete Abklärungen für eine angemessene gesetzliche Festlegung von Rahmenbedingungen vorzunehmen. Eines ist klar: Eine Anpassung des Investitionsverhaltens ist unerlässlich, wenn wir die Ziele des Pariser Abkommens erreichen wollen. Auch unsere schweizerischen Finanzakteure müssen proaktiv Massnahmen treffen, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt unter Druck zu geraten. Denn auf globaler und europäischer Ebene werden zurzeit Aktionspläne ausgearbeitet und umgesetzt, die den Rahmen für den Finanzsektor neu abstecken. Erfolgreiches Wirtschaften wird sich in Zukunft danach ausrichten müssen.
Ich komme zum zweiten Punkt: Die Massnahmen sind nicht gratis zu haben, es wurde hier schon mehrmals erwähnt. Daher funktioniert der Denkansatz "Alles und jetzt, aber subito!" nicht. Effektive Klimapolitik betrifft das Verhalten jedes und jeder Einzelnen von uns und tangiert auch unser Portemonnaie. Das schleckt keine Geiss weg, und es wäre auch falsch, etwas zu kaschieren. Die Einführung der Flugticketabgabe ist ein konkretes Beispiel dafür. Es scheint mir sehr wichtig zu sein, mit dieser Lenkungsabgabe gerade im Kurzstreckenbereich Leute dazu zu bewegen, auf weniger CO2-intensive Verkehrsmittel zurückzugreifen. Ein Flug für nur 30 Franken oder weniger von Zürich oder Genf nach Barcelona oder Paris ist unter dem Gesichtspunkt der Klimafrage absolut nicht vertretbar. Es ist daher wichtig, mit einer adäquaten Lenkungsabgabe das Verhalten der Reisenden zu beeinflussen.
Die Gelder können sinnvoll verwendet werden. Die Kommission schlägt Ihnen vor, rund 49 Prozent in den Klimafonds zu legen, damit unter anderem innovative Projekte im Bereich Klimaschutz realisiert werden können. Die kürzlich aufgebrachte Idee, dieses Geld auch für die Entwicklung von emissionsfreiem Kerosin zu verwenden, scheint mir ein sehr interessanter Vorschlag zu sein, und er ist eine Möglichkeit zur Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Im Verkehrs- und im Gebäudebereich schlagen wir weitere Massnahmen vor, die wesentlich dazu beitragen werden, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Alle diese ehrgeizigen Massnahmen stellen wichtige Eckpfeiler für die Umsetzung einer schweizerischen Klimapolitik dar, die Nägel mit Köpfen machen will. Trotzdem ist es wichtig, gerade in einer direkten Demokratie wie der unsrigen, dass wir den Blick auf die konkrete Realisierbarkeit nicht verlieren. Mit anderen Worten geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger auf diesen langen Weg mitzunehmen. Die Klimapolitik wird nur dann erfolgreich sein, wenn wir dem institutionellen Umfeld Rechnung tragen und in der Bevölkerung auf den nötigen Rückhalt zählen können.
Im Besonderen trifft dies für die Frage der Treibstoffabgaben zu. Eine solche hat namentlich auf die Bevölkerung in den Randgebieten spürbare Auswirkungen. Im Gesetz ist eine Erhöhung des Treibstoffpreises zwar vorgesehen, aber [PAGE 830] sie ist gedeckelt: Bis 2024 wird neu eine Maximalerhöhung des Treibstoffpreises um 10 Rappen pro Liter Benzin erlaubt, ab 2025 sollen es maximal 12 Rappen sein. Heute liegt der Deckel bei 5 Rappen pro Liter; er erhöht sich somit um 5 bis 7 Rappen. Für Leute, die auf das Auto angewiesen sind, kann das viel Geld sein. Wir sind daher gut beraten, diesen Bereich sehr sorgfältig anzugehen und nicht übermütig noch weitere Preiserhöhungen zu postulieren.
Eine Lenkungsmassnahme im eigentlichen Sinn ist im Gesetz nicht vorgesehen. Stattdessen bittet die Kommission den Bundesrat mit einem Postulat, zu prüfen, welche Kompensationsmöglichkeiten denkbar sind, namentlich für die peripheren Regionen. Die "gilets jaunes" in Frankreich haben es uns gezeigt: Wenn Massnahmen getroffen werden, welche die Menschen als ungerecht und unausgeglichen wahrnehmen, werden sie Schiffbruch erleiden - gerade in unserer direkten Demokratie. Deshalb wird eine Lenkungsmassnahme nicht Teil dieser Totalrevision sein. Im Gebäudebereich werden wir ebenfalls heute oder dann am Mittwoch eingehend darüber diskutieren. Es ist sehr wichtig, dass wir als Gesetzgeber glaubwürdig bleiben. Wir müssen daher Vernunft walten lassen und hier etwas mehr Geduld zeigen.
Ich komme zum dritten und letzten Punkt. Die Klimamassnahmen können für den Wirtschafts- und Innovationsstandort ein Glücksfall sein. In der Debatte um den Klimaschutz ist viel von Einschränkungen die Rede. Dies ist durchaus richtig, denn Verhaltensänderungen sind unverzichtbar. Dennoch scheint es mir wichtig, bei der Ausarbeitung des neuen CO2-Gesetzes auch die Vorteile und Chancen ins Blickfeld zu rücken. Die Klimafrage stellt die Welt vor immense Herausforderungen, namentlich im technologischen Bereich.
Gerade für ein Land wie die Schweiz, die im Innovationsbereich zu den erfolgreichsten Ländern weltweit gehört und über ein einzigartiges Hochschulsystem verfügt, bedeutet dies eine unglaubliche Chance. Ich nenne hier nur gerade zwei Beispiele: CO2-freies Kerosin oder CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie die CO2-Nutzung. In Beantwortung meiner entsprechenden Interpellation hat der Bundesrat im Frühling klargemacht, dass die internationalen Klimaziele nur erreicht werden können, wenn der Atmosphäre, ergänzend zur Reduktion der Emissionen, CO2 entzogen wird. Auch im Bereich dieser sogenannten negativen Emissionstechnologien gehören Schweizer Forschungsinstitutionen zur Weltspitze. Angesichts der Dringlichkeit der Herausforderungen besteht für die entsprechenden Anwendungen eine globale Nachfrage. Die konsequente Förderung dieser Innovationen stellt nicht nur einen konkreten Beitrag an die Klimapolitik, sondern auch eine weitsichtige Investition in die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes dar.
Ich komme zusammenfassend zum Schluss: Angesichts der drängenden Herausforderungen des Klimawandels sind auch in der Schweiz ehrgeizige Massnahmen notwendig. Die Annahme eines umfassenden, zukunftsgerichteten CO2-Gesetzes stellt dafür einen ersten, unerlässlichen Schritt dar. Weitere Schritte und rechtliche Präzisierungen in Bezug auf die Umsetzung werden in den kommenden Jahren folgen müssen. Dabei ist es zentral, den Sorgen der Bevölkerung Rechnung zu tragen und in gewissen Bereichen Kompensationsmassnahmen vorzusehen.
Mit der Annahme der Vorlage kommen wir nicht nur unseren Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen nach, sondern nehmen auch unsere Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen wahr. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich daher heute mit der Annahme des CO2-Gesetzes die Weichen auf dem Weg zu einer klimaneutralen und erfolgreichen Schweiz stellen.