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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-23

Wortprotokoll

Es ist ein besonderer Tag heute. In New York findet der Klimagipfel statt, und am gleichen Tag beraten Sie hier in der Schweiz das CO2-Gesetz. Am gleichen Tag, an dem unser Bundespräsident in New York vor 65 anderen Staaten bekanntgeben kann, dass die Schweiz ihr Klimaziel angepasst hat, nämlich netto null CO2-Emissionen bis im Jahr 2050, und damit das Pariser Abkommen einhalten will, entscheiden Sie, mit welchen ganz konkreten Massnahmen wir in der Schweiz das Pariser Abkommen umsetzen wollen. Sie stellen jetzt die Weichen, damit wir im Jahr 2050 das Netto-null-Ziel erreichen können.

Es ist klar: Ein Ziel zu formulieren ist viel einfacher, als die Massnahmen zu beschliessen. Aber wir brauchen beides. Wir brauchen ehrgeizige Ziele, und wir brauchen ehrgeizige Massnahmen. Nur wenn wir glaubwürdig sind - und zwar glaubwürdig im eigenen Land -, können wir uns auch glaubwürdig dafür einsetzen, dass globale Verpflichtungen eingehalten werden und dass sich alle Staaten, ganz besonders jene, die in den letzten hundert Jahren weitaus am stärksten zur Erderwärmung beigetragen haben, jetzt bemühen müssen.

Natürlich gehört die Schweiz als kleines Land nicht zu den Hauptemittenten von CO2 oder anderen Treibhausgasen weltweit. Wenn man aber den Pro-Kopf-Ausstoss von CO2 anschaut, dann ist die Schweiz mit etwas weniger als 6 Tonnen CO2 pro Kopf pro Jahr zwar nicht ganz vorne dabei, sie liegt aber auch nicht ganz weit hinten. Wenn man den CO2-Ausstoss all der Produkte mit einbezieht, die wir importieren - und wir importieren sehr viele Produkte, die wir eben nicht hier produzieren -, dann gehören wir mit rund 12 Tonnen CO2 pro Kopf pro Jahr nicht mehr zu den Letzten, sondern zu den grösseren Emittenten auf dieser Welt.

Der Bundesrat hat Ihnen vor zwei Jahren eine Totalrevision des CO2-Gesetzes unterbreitet. Die Geschichte kennen Sie, die Revision ist vor knapp einem Jahr im Nationalrat richtiggehend abgestürzt. Jetzt hat sich Ihre UREK darübergebeugt, und sie hat das mit viel Engagement und mit grosser Ernsthaftigkeit getan. Ich bin Ihrer Kommission sehr dankbar. Es wurde heute viel gedankt. Ich möchte Ihrer Kommission danken für die enorme Arbeit, die sie geleistet hat. Sich als Milizparlament so in ein Gesetz zu vertiefen verdient meine grösste Hochachtung.

Es ist so, dass sich die Situation in Bezug auf das Klima in den letzten zwei Jahren noch einmal verschärft hat. Ihre Kommission hat das zur Kenntnis genommen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur eine mehrheitsfähige Vorlage zu erarbeiten, sondern auch die Erkenntnisse der Wissenschaft mit einzubeziehen. Diese Erkenntnisse zeigen eben, dass wir die Erderwärmung bis 2050 nicht nur auf 2 Grad Celsius beschränken müssen, sondern auf höchstens 1,5 Grad, wenn wir verheerende Kippeffekte in unserem Ökosystem verhindern wollen. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse hat der Bundesrat sein Klimaziel für 2050 angepasst und gesagt, dass bis dann unter dem Strich - also netto - keine CO2-Emissionen mehr anfallen dürfen. Entsprechend muss man jetzt auch die Massnahmen anpassen, was Ihre Kommission getan hat.

Ich kann Ihre Kommission in vielen Punkten unterstützen, weil sie genau das Ziel anpeilt, das nun auch für den Bundesrat verbindlich ist. Viele Punkte Ihrer Kommission kann ich aber auch deshalb unterstützen, weil sie bei der Formulierung der konkreten Massnahmen auch darauf geachtet hat, dass diese die Innovationskraft unseres Landes und damit auch unsere Wirtschaft und unsere Arbeitskräfte stärken. Es ist wichtig, dass man, wenn man die Ziele zusammenführt, etwas für das Klima, aber genauso auch für die Arbeitskräfte in unserem Land macht.

Ich sage jetzt etwas zu den konkreten Massnahmen, ohne allzu sehr ins Detail zu gehen, weil wir ja noch eine Detailberatung vor uns haben. Es ist wichtig, dass wir uns vor Augen halten, dass die Schweiz bisher und auch mit den neuen Anträgen aus Ihrer Kommission stets mit Anreizen anstatt mit Verboten gearbeitet hat. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen - das ist ja eine Lenkungsabgabe, weil der grössere Teil davon zurück an die Bevölkerung geht - wurde als Anreizabgabe auch nur dann erhöht, wenn die Ziele respektive die Zwischenziele nicht erreicht wurden. Man schreibt also eine maximale Abgabe ins Gesetz. Diese liegt heute bei 120 Franken, sie beträgt aber nicht 120 Franken, weil der Bundesrat sie eben nur dann erhöht, wenn die Ziele nicht erreicht sind. Wenn man jetzt im Gesetz, wie das auch Ihre Kommission und der Bundesrat vorschlagen, diese CO2-Abgabe auf maximal 210 Franken erhöht, dann gilt das Gleiche: Sie wird nur erhöht, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Ich denke, das ist eben eine klassische Anreizstruktur, die auch funktioniert.

Ich sage noch etwas zu den Gebäuden, weil sich die CO2-Abgabe ja auf die Brennstoffe bezieht. Bei den Gebäuden, die für einen Viertel der Emissionen verantwortlich sind, darf man sagen, dass man tatsächlich grosse Fortschritte gemacht hat. Frau Ständerätin Häberli-Koller und auch andere haben das erwähnt. Auch die Kantone haben Ihnen geschrieben und Sie darauf aufmerksam gemacht, wie viel die Kantone in den letzten Jahren gemacht haben, um im Gebäudebereich vorwärtszukommen. Ich denke, wir müssen aber das ganze Bild im Auge behalten, und Tatsache ist, dass heute zwei Drittel aller Gebäude immer noch fossil beheizt werden. Tatsache ist auch, dass bei Sanierungen, also wenn zum Beispiel die Ölheizung ausgestiegen ist, heute immer noch ein wesentlicher Teil der Heizungen durch neue Ölheizungen ersetzt wird. Es gibt eine Studie der Stadt Zürich, die zeigt, dass zwischen 70 und 80 Prozent der Ölheizungen heute wieder durch Ölheizungen ersetzt werden. Bei 50 Prozent dieser Ölheizungen hat man nicht einmal eine Alternative geprüft.

Wenn Sie bedenken, wie lange diese Ölheizungen nachher wieder funktionieren - zwanzig, fünfundzwanzig Jahre -, dann heisst das, dass jede Ölheizung, mit der Sie heute eine Ölheizung ersetzen, faktisch fast bis 2050 fossile Energieträger verbraucht. Wie wollen wir 2050 netto null Emissionen haben, wenn wir jetzt weiterhin Ölheizungen durch Ölheizungen ersetzen? Das ist ein Problem. Wir schauen in der Detailberatung an, wie man da weiterkommt. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir zusammen mit den Kantonen - und wir machen diese Revision zusammen mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone - hier einen Weg finden, damit wir aus dieser Situation wirklich schneller herauskommen, weil wir uns das einfach gar nicht leisten können.

Ich komme zum Verkehr. Der Verkehr ist für einen Drittel der Emissionen verantwortlich. Gleichzeitig haben wir beim Verkehr das Problem, dass wir hier einfach nicht vorwärtskommen. Die Emissionen im Verkehr konnten seit 1990 nicht gesenkt werden. Vielmehr haben sie noch zugenommen. Wir arbeiten im Verkehr - auch bereits im bisherigen CO2-Gesetz - mit Anreizen. Wir haben ja bei den Treibstoffen den Anreiz, dass die Treibstoffimporteure ihre Importe kompensieren müssen. Diese Kosten schlagen sie dann aufs Benzin oder auf den Diesel. Das dürfen sie auch nur dann tun, wenn es nötig ist. Heute könnte der Aufschlag bis 5 Rappen gehen. Der tatsächliche Aufschlag beträgt aber 2 Rappen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dass diese Kompensation zu einem Aufschlag von bis zu maximal 10 Rappen [PAGE 841] führen darf - aber eben nicht automatisch. Der Aufschlag darf nur so viel betragen, wie die entsprechenden Kompensationen tatsächlich kosten. Ich glaube, auch darüber müssen wir intensiv sprechen. Denn wir haben, wie gesagt, hier im Verkehr eigentlich den grössten Bedarf, jetzt wirklich auch einen Schritt vorwärtszukommen. Ich sage deshalb noch etwas zur Situation der Autoverkäufer respektive der Autoimporteure.

Auch hier haben wir ja keine Verbote, sondern Anreize. Die Autoimporteure haben heute, im bestehenden Gesetz, eine sogenannte Zielvorgabe, die sie erreichen müssen. Diese Zielvorgabe ist ein Durchschnitt beim CO2-Ausstoss. Wenn sie die Zielvorgabe überschreiten, müssen sie einfach für die Flotte, die sie verkauft haben, eine Sanktion zahlen. Das Ziel ist aber nicht, dass sie möglichst viele Sanktionen zahlen, das nützt dem Klima überhaupt nichts. Das Ziel ist vielmehr, dass sie diese Zielvorgabe einhalten. Davon sind wir weit entfernt.

Das ist auch nicht erstaunlich. Ich habe letzte Woche - ich mache das sonst nicht so oft, aber ich wusste ja, dass ich heute bei Ihnen bin - ein bisschen Autowerbung gesammelt und mir diese Autowerbung mal ein bisschen angeschaut. Ich sehe einfach Werbung für Autos mit 145, 170, 180, ja bis zu 243 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer. Die Zielvorgabe beträgt jetzt 130 Gramm und im nächsten Jahr 95 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Wenn ich diese Werbung anschaue, wundert es mich nicht, dass wir dermassen weit von der eigenen Zielvorgabe, die wir uns gegeben haben, entfernt sind.

Deshalb frage ich mich schon, was man hier tun muss, damit die Autoimporteure umschalten, also zuerst im Kopf und dann natürlich in der Werbung. Denn bei einer solchen Werbung müssen wir uns nicht wundern, dass wir weit von unseren Zielen entfernt sind. Ich erwähne diese Situation etwas ausführlicher, weil man beim Verkehr, wie gesagt, am meisten Mühe hat, vom Fleck zu kommen. Ich erwähne sie aber auch deshalb, weil wir im Verkehr besonders sensibel sind auf allfällige Auswirkungen auf die Bergregionen - Herr Ständerat Rieder hat es erwähnt -, aber auch auf die tiefen Einkommen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass die Importeure es in der Hand haben, Gegensteuer zu geben. Wenn sie vermehrt auf Fahrzeuge setzen, die weniger Benzin verbrauchen und weniger CO2 ausstossen, tun sie den Autofahrerinnen und Autofahrern einen Gefallen. Denn dann haben sie keine Sanktionen, die sie dem Autofahrer auf den Verkaufspreis des Autos schlagen müssen. Aber sie tun auch etwas für die Umwelt. Sie tun etwas für die Autofahrer, und sie tun auch etwas für sich selber, weil sie dann von diesen Sanktionen befreit sind.

Ich bin der Meinung, dass wir da wirklich Handlungsbedarf haben. Ihre Kommission hat hier einen Weg aufgezeigt. Aber noch einmal: Das Ziel ist nicht, möglichst viele Sanktionsgelder einzunehmen, sondern jetzt wirklich, auch im Sinne unserer Bevölkerung, den richtigen Weg einzuschlagen.

Eine weitere Lenkungsabgabe, die Ihre Kommission für den Flugverkehr vorschlägt, ist die Flugticketabgabe. Der Bundesrat hatte diese Abgabe in seiner Totalrevision nicht vorgesehen. Aber auch der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Flugticketabgabe das Potenzial hat, die CO2-Emissionen im Flugverkehr zu vermindern, wenn sie entsprechend als Lenkungsabgabe ausgestaltet ist. In diesem Sinne kann der Bundesrat auch diese Stossrichtung Ihrer Kommission unterstützen. Ihre Kommission schlägt ja vor, dass bis zur Hälfte der Einnahmen aus der Flugticketabgabe in einen neu zu schaffenden Klimafonds fliessen. Das Ziel ist es, mit diesem Klimafonds längerfristige Innovationen im Klimabereich zu fördern. Das ist auch wieder im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und der Innovationskraft unserer Wirtschaft.

Der Klimafonds, so, wie ihn Ihre Kommission vorschlägt, hat den Vorteil, dass er verschiedene Mittel für den Klimaschutz zusammenführt und damit die Flexibilität erhöht. So sollen also die Mittel aus dem Gebäudeprogramm und auch aus dem Technologiefonds in diesen Klimafonds überführt werden. Das heisst, wenn zum Beispiel im Gebäudeprogramm nicht das ganze Geld abgeholt wird, bleibt es nicht irgendwo liegen, sondern man kann es im Sinne des Klimafonds sinnvoll einsetzen.

Ihre Kommission möchte auch Mittel für die Vermeidung von Klimaschäden respektive für Anpassungsmassnahmen bereitstellen. Auch das wurde von Ihrer Seite begrüsst, und das wird auch vonseiten des Bundesrates begrüsst. Es ist tatsächlich so: Sie arbeiten nicht nur für die Zukunft und für Ihre Enkelkinder, sondern wir spüren heute bereits die Auswirkungen des Klimawandels in unserem Land. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch Mittel für die Anpassungsmassnahmen zur Vermeidung von Schäden bereithaben. Ihre Kommission sieht hier Mittel aus den Sanktionen und aus den Versteigerungen der Emissionsrechte vor. Das ist verfassungsrechtlich so möglich, das ist korrekt. Es ist gerade auch für die Berggebiete wichtig, wobei: Ich bin überzeugt, dass die Städte in baldiger Zukunft ebenfalls Anpassungsmassnahmen vornehmen werden. Es ist also nicht nur eine Frage der Berggebiete, wir haben vielleicht noch gar keine Vorstellung davon, wer in naher Zukunft ebenfalls Anpassungsmassnahmen vornehmen und Schadensvermeidung betreiben muss und dann auch entsprechende Gelder braucht.

Ich komme noch zu einem weiteren Bereich. Ihre Kommission möchte auch den Finanzsektor einbeziehen - zu Recht, kann ich sagen. Wenn eine Analyse ergeben hat, dass die Anlagen von Banken und Versicherungen, die Investitionen, die sie tätigen, zu einer Erderwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius führen, dann tun wir gut daran, auch hier aufzuzeigen: Man kann nicht auf der einen Seite Klimaschutzmassnahmen beschliessen und auf der anderen Seite in die genau entgegengesetzte Richtung investieren.

Ich muss Ihnen sagen, ich bin aber auch dankbar, dass Sie dem Bundesrat die entsprechenden Aufträge erteilt haben. Ihre Kommission hat in der Tat überlegt, ob sie hier bereits legiferieren soll. Ich glaube, es war ein Abwägen. Ich habe Verständnis dafür: Sie wollten mal eine Vorlage bringen, und die Erarbeitung einer Vorlage, die dann den ganzen Finanzsektor auch noch einbezogen hätte, hätte zu lange gedauert. Angesichts der Zeit, die Sie dafür allenfalls noch gebraucht hätten, war es sinnvoll und richtig, dem Bundesrat diesen Auftrag zu geben.

Ich kann Ihnen versichern, dass auch der Bundesrat der Meinung ist, dass wir hier Instrumente und Mittel zur Verfügung haben müssen. Wie immer aber geht der Bundesrat davon aus, dass wir eine freiwillige Runde machen. Wir - also das Bundesamt für Umwelt zusammen mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen - haben ja bereits damit begonnen, solche Überprüfungen anonym anzubieten. Dort hat man eben gesehen, wie widersprüchlich die aktuellen Anlagen und die Investitionen, die getätigt werden, noch sind.

Unsere Verwaltung hat aber auch einen Vorschlag erarbeitet, wie man die Klimarelevanz von Anlagen überprüfen kann. Ebenfalls heute in New York stellt die Schweiz eine solche Überprüfungsmethode vor und möchte natürlich, dass das möglichst auch international übernommen wird, damit wir hier dann vergleichbare Daten haben. Der Bundesrat hat vor dem Sommer in seinem Klimapaket ebenfalls beschlossen, dass unsere Pensionskasse, die Publica, ihre Anlagen in Bezug auf die Klimaverträglichkeit transparent machen soll. Wir möchten hier auch den Pensionskassen gegenüber zeigen: Das kann man tun, das funktioniert, das weckt die Sensibilität. Ich denke, es ist auch etwas, was von der Bevölkerung erwartet wird.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich denke, die Bevölkerung hat ein Recht zu wissen, mit welchen konkreten Massnahmen unser Land jetzt das Pariser Abkommen umsetzen will. Aber auch die Wirtschaft wartet auf Ihre Entscheide. Was ich in diesen letzten Monaten am häufigsten gehört habe, war immer: Gebt uns Planungssicherheit, gebt uns Investitionssicherheit, sagt uns, wohin die Reise geht, im Bereich Gebäude, im Bereich Verkehr, bei der Industrie!

Die Landwirtschaft, Frau Ständerätin Fetz, die kommt: Wir haben die Klimaziele für die Landwirtschaft festgelegt. Die Massnahmen kommen in der Agrarpolitik 2022 plus. Es ist klar, auch die Landwirtschaft wird ihren Beitrag leisten.

Ich denke, wichtig ist, dass wir mit Planungssicherheit und Investitionssicherheit vor allem für unsere Wirtschaft aufzeigen können: Wenn wir es clever machen, dann können wir ihre [PAGE 842] Innovationskraft stärken, dann fördern wir auch Exportchancen für unsere Wirtschaft und tun etwas für unsere Arbeitsplätze.

In diesem Sinne danke ich für Ihre Arbeit und bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.