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Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-09-23

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-09-23

Wortprotokoll

Wir drohen in eine Kommissionssitzung überzugehen. Ich möchte dennoch zwei, drei Punkte erwähnen.

Es wurde gesagt, eine Umstellung in dieser kurzen Zeit sei gar nicht möglich. Wir schaffen mit dem Antrag der Mehrheit die gesetzliche Grundlage ab 2023. Wir sagen nicht, es müsse auf 2023 umgestellt werden. Unser Ansatz geht davon aus, dass die Vorschrift gilt, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Wer letztes Jahr eine neue Ölheizung eingebaut hat, wird sie die nächsten zwanzig Jahre betreiben, erst dann wird er vor die Herausforderung gestellt sein.

Wir haben die Vorgabe, 40 Prozent Einsparungen bis 2020 zu machen. Ende 2017 war man bei 26,4 Prozent. Die Kantone selber sagen, dass 40 Prozent nicht erreichbar seien. Zu Artikel 8 sagen die Kantone, dass sie mit der Zielsetzung von 50 Prozent bis 2026/27 einverstanden seien. Sie sagen aber gleichzeitig auch, dass sie dieses Ziel mit der Umsetzung der Muken nicht erreichen. Es ist klar, dass sie es nicht erreichen: Wenn sie heute bei 27 Prozent liegen, dann ist doch klar, dass 50 Prozent nicht drinliegen.

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem Minderheitsantrag Fässler Daniel liegt darin, dass unser Antrag rasch zu greifen beginnt. Er bringt ausserdem Rechtssicherheit und Klarheit für die Grundeigentümer. Die Kantone sagen, dass sie das erste Ziel nicht erreichen und das zweite Ziel noch deutlicher verpassen. Sie sagen aber nicht, was sie tun, um mitzuhelfen, damit man die Reduktionsziele wirklich erreichen kann.

Die Umsetzung ist nicht so kompliziert, wie es zum Teil dargestellt wird. Jene Kantone, die noch gar nichts gemacht haben, brauchen eine Verordnungsänderung oder allenfalls eine Reglementsänderung. Der Antrag Graber Konrad könnte schon helfen, und zwar jenen Kantonen - beiden Basel, Jura, Luzern und Obwalden -, die bei den Muken im Teil F schon etwas gemacht haben. Der Teil F der Muken betrifft den Bereich, der die Energieproduktion umfasst. Es sind nur fünf Kantone, die bisher etwas gemacht haben, 12 Prozent der Bevölkerung. Möglicherweise könnte man das mit dem Antrag Graber Konrad aufnehmen, damit sie das Gesetz nicht ändern müssten. Alle anderen werden keine grösseren Probleme haben, diese Anpassung vorzunehmen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.