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preparatory:AB 252295

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Diese EU-Verordnung zur Errichtung der Agentur EU-Lisa - es heisst EU-Lisa, es ist also nicht die Lisa der Schweiz, sondern die Lisa der EU; EU-Lisa heisst so viel wie Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen - wurde in diesem Haus als Weiterentwicklung im Rahmen von Schengen/Dublin bereits im Jahr 2016 genehmigt. Heute geht es um die Umsetzung.

Zu den zentralen Systemen, für deren Betrieb und Weiterentwicklung die Agentur zuständig ist, gehören das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem und die Fingerabdruck-Datenbank Eurodac. Weitere Systeme wie zum Beispiel das Ein- und Ausreisesystem, also das Entry-Exit-System (EES), oder das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias) sind bei der Agentur in Entwicklung. Ebenfalls muss die Agentur dafür besorgt sein, dass die Effizienz der Schengen/Dublin-Datenbanken weiter gesteigert werden kann.

Seit 2012 ist die Schweiz als Beobachterin in der Agentur vertreten und an allen Schengen/Dublin-Systemen mit Erfolg beteiligt. Gemäss der heute vorliegenden Vereinbarung soll die Schweiz vollständig an der Agentur EU-Lisa beteiligt sein. Damit wird horizontales EU-Recht, welches für die Schweiz nicht verbindlich ist, kompensiert.

Die Schweiz wird sich künftig umfassend an den Arbeiten der Agentur beteiligen können. Sie erhält ein begrenztes Stimmrecht und kann sich wie ein EU-Mitgliedstaat gleichberechtigt einbringen. Schweizerinnen und Schweizer können sich bei der Agentur um eine Arbeitsstelle bewerben, ausgenommen bleibt das Direktorium. Streitigkeiten werden im Gemischten Ausschuss beigelegt. Der Europäische Gerichtshof hat nur dann eine beschränkte Einflussnahme, wenn vertragliche Schiedsstreitigkeiten und Schadenersatzklagen einen direkten Bezug auf die Agentur haben.

Die Schweiz beteiligt sich weiterhin im bisherigen Ausmass an den Kosten der Agentur. Für die Jahre 2013 bis 2017 schuldet die Schweiz noch einen Restsaldo für die Verwaltungsaufwendungen von 3,6 Millionen Euro. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung dürfte sich der schweizerische Kostenanteil jährlich zwischen 7 und 8 Millionen Euro bewegen. Die Berechnung der Kosten beruht weiterhin auf den bestehenden Regelungen des Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommens. Diese Regelung gibt eine Berechnung nach dem Verhältnis des schweizerischen BIP zum BIP aller anderen an der Agentur beteiligten Staaten vor.

Eine Mehrheit Ihrer Kommission begrüsst diese Vereinbarung, weil sie Kohärenz, Rechts- und Finanzsicherheit garantiert. Zur Kontrolle von Ein- und Ausreisen, der Migration und zur Verbrechens- und Terrorbekämpfung ist eine Teilnahme der Schweiz an diesen IT-Grosssystemen unerlässlich. Eine Minderheit der APK ist gegen die Annahme dieser Vereinbarung. Da sich aber kein Mitglied der Minderheit in der Kommission zu Wort gemeldet hat, kennt die Kommission die Gründe nicht, welche zu dieser Ablehnung führen. Wir sind also gespannt, wie die Minderheit ihre Haltung hier im Plenum begründet.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.