Kaufmann Hans · Nationalrat · 2000-03-16
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-16
Wortprotokoll
Die Stempelabgaben auf Börsengeschäften sind zu einem gravierenden Standortnachteil für den Finanzplatz Schweiz geworden, nicht zuletzt deshalb, weil solche Steuern, wenn sie im Ausland überhaupt bestanden, in den letzten Jahren sukzessive abgeschafft wurden: 1991 in Deutschland, später in Schweden, in England für sämtliche Auslandtitel, im letzten Jahr in Dänemark.
Ich muss hier gleich einen Irrtum des Sprechers der Linken korrigieren: Die Linken sprechen immer von Geschenken an die Banken. Diese Steuern werden nicht von den Banken bezahlt, sondern von den Kunden; dazu gehören beispielsweise hoffentlich auch Ihre Pensionskasse, AHV usw. Die Banken treiben diese Steuern nur ein, und zwar kostenlos.
Die Kommission kam zum Schluss, dass der Bundesrat die zeitliche Dringlichkeit dieser Revision bzw. die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz beachten müsste.
Warum ist zumindest eine teilweise Abschaffung der Stempelsteuer auf Wertschriftentransaktionen dringend? Wenn man die Umsatzzahlen der wichtigsten Finanzplätze analysiert, sieht man, das die Schweiz fortschreitend Marktanteilsverluste hinzunehmen hat. Selbst der Handel mit Schweizer Aktien wandert ins Ausland ab. Im ersten Halbjahr 1999 erreichte beispielsweise das Volumen des Handels mit Schweizer Aktien in London 36 Prozent des Volumens hier in der Schweiz.
Dazu kommt, dass mit der Schaffung eines vernetzten europäischen elektronischen Handelssystems sich mehr und mehr ausländische Gesellschaften, die hier börsenkotiert sind, von unserer Börse verabschieden. Der Handel im Ausland dürfte durch das Internet Banking noch gestärkt werden. Bereits heute ist es nämlich auch Kleinanlegern möglich, via Internet im Ausland Börsengeschäfte ohne Stempelbelastung zu tätigen.
Es wurde bereits von Herrn Bührer erwähnt, dass es ja nicht das erste Mal ist, dass der Schweizer Finanzplatz mit Wettbewerbsbehinderungen zu kämpfen hat. Es ist wahr, dass heute beispielsweise zwei Drittel des Fondsgeschäfts der Schweizer Banken im Ausland domiziliert ist. Damit Sie vielleicht einmal begreifen, was das heisst: Wir sprechen hier doch von etwa 2 Milliarden Franken Bruttoertrag oder rund 5000 Arbeitsplätzen, die wir vornehmlich nach Luxemburg verloren haben.
Eine Abwanderung des Wertschriftenhandels ins Ausland - das wollen wir ja mit der Abschaffung oder der zumindest teilweisen Abschaffung des Stempels verhindern - würde nicht nur Arbeitsplätze in der Schweiz gefährden, wir würden dann auch ganz klar Stempeleinnahmen verlieren. Aber es geht nicht nur um die Arbeitsplätze im Finanzsektor, sondern auch in jenen Branchen, die mit dem Finanzsektor verbunden sind. Ich denke hier an die Datenverarbeitung, an die Telekommunikation.
Was es bedeuten kann, wenn man Stempelsteuern abschafft, hat uns ja Schweden vordemonstriert, das diese Steuer im Jahre 1991 abschaffte. Seither hat sich der Börsenumsatz dort mehr als vervierfacht. Ich bin überzeugt, dass eine Abschaffung des Stempels auch in der Schweiz zu grösseren Börsengeschäften, zu höheren Bankgewinnen und damit natürlich auch zu höheren Steuern führen würde.
[PAGE 300] Es ist Ihnen vielleicht nicht bewusst, aber in Europa stehen derzeit grosse Investitionsentscheide bezüglich elektronischer Handelssysteme an. Deshalb ist der Handlungsbedarf bezüglich Stempelabgabe so dringend, denn ich wünsche mir natürlich, dass diese Arbeitsplätze in der Schweiz aufgebaut werden.
Der Bundesrat hat am Montag in seinem Steuerpaket auch eine Reduktion der Stempelabgabe um maximal 500 Millionen Franken präsentiert. Wir haben diesen Vorschlag in der Kommission noch nicht diskutiert, er geht aber in unsere Richtung. Mir scheint aber die Begrenzung auf 500 Millionen Franken nicht zweckmässig; das entspricht übrigens einer Reduktion um etwa 20 bis 25 Prozent. Eine solche Reduktion ist eben zu wenig, um die grossen Investitionsentscheide zugunsten der Schweiz zu begünstigen. Es ist hingegen richtig, dass institutionelle Vermögen am stärksten abwanderungsanfällig und deshalb vordringlich zu entlasten sind.
Eine einseitige Entlastung der Bluechips, d. h. der Grosskonzerne, erscheint mir anderseits ein Affront gegenüber den mittelständischen und kleineren börsengängigen Gesellschaften, die ohnehin schon eine eingeschränkte Marktgängigkeit aufweisen. Ich bin überzeugt, dass man sehr genau definieren kann, was man entlasten will, was abwanderungsgefährdet ist: Es sind die Auslandaktien, es sind die Schweizer Aktien. Wenn man das Ganze nach Kundenkategorien anschaut, ist es das Grosskundengeschäft. Eine Kompensation der Ertragsausfälle aus dem gleichen Sektor erscheint mir willkürlich. Es ist ja schon unglaublich: Eigentlich wollen wir mit der Reduktion des Stempels unserem Finanzplatz wieder gleich lange Spiesse verschaffen, wie sie die ausländische Konkurrenz hat; gleichzeitig wollen wir wieder andere Arbeitsplätze gefährden, indem wir rentable Sparten, die auch Steuern in der Schweiz abwerfen, belasten.
Die Kommission hält deshalb an der Motion fest. Wir empfehlen Ihnen, die Motion zu überweisen.