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Müller Walter · Nationalrat · 2019-09-24

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24

Wortprotokoll

Dieses Geschäft hat eine längere Entstehungsgeschichte hinter sich und beleuchtet facettenreich die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Wenn man will, kann man es in gewisser Hinsicht durchaus als Musterbeispiel betrachten. Ob dieses Bild, wenn man dem so sagen will, in einen Rahmen gepresst werden soll, kann man durchaus hinterfragen. Das Resultat wäre vermutlich schlechter, weil die Europäische Union damit einen Durchsetzungshebel hat und faktisch gar nicht verhandeln muss respektive müsste. Es lohnt sich, sich mit einem [PAGE 1771] kurzen Blick zurück nochmals den Ablauf in Erinnerung zu rufen; nicht zuletzt, um dem künftigen Parlament den vorhandenen Verhandlungsspielraum aufzuzeigen.

Im Mai 2012, vor etwas mehr als sieben Jahren, hat der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen, die EU-Verordnung zur Schaffung einer europäischen IT-Agentur zu übernehmen und die Kompetenz zum Abschluss einer dazu nötigen Zusatzvereinbarung an ihn zu delegieren. Begründet wurde das unter anderem mit der zeitlichen Dringlichkeit. Das Parlament war jedoch der Auffassung, dass der Inhalt der Zusatzvereinbarung nicht hinreichend voraussehbar sei. Konkret bemängelte das Parlament, dass keine Klarheit über die Kosten, die Mitwirkungs- und allenfalls Stimmrechte der Schweiz im Rahmen der IT-Agentur bestehe. Es wies die Vorlage zurück und beauftragte den Bundesrat, zuerst die Zusatzvereinbarung auszuhandeln. Am 6. Juli 2016 hat der Bundesrat die Zusatzbotschaft zur Übernahme der EU-Verordnung zur Errichtung dieser Agentur als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Das Parlament hat diesmal in Kenntnis der Zusatzvereinbarung am 16. Dezember 2016 der Übernahme der Verordnung zugestimmt. Die nun zur Genehmigung stehende Zusatzvereinbarung beinhaltet die Modalitäten der effektiven Beteiligung der Schweiz an EU-Lisa. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und den anderen assoziierten Staaten einerseits und der Europäischen Union andererseits. Sie regelt die Art und den Umfang der Länderbeteiligung und enthält insbesondere Bestimmungen zu Finanzbeiträgen, Personal und Stimmrechten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Widerstand des Parlamentes hat sich gelohnt. Unsere Mitbestimmung ist deutlich besser als ursprünglich vorgesehen. Die notwendige Klarheit bei der Finanzierung ist erreicht.

Zum Abschluss meiner Parlamentstätigkeit erlaube ich mir noch einen Wunsch: Als abtretender Nationalrat mit sechzehn Jahren Tätigkeit in der Aussenpolitischen Kommission wünsche ich vom Bundesrat, dass er die von der EU notifizierten Änderungen respektive Weiterentwicklungen mit der notwendigen Gelassenheit angeht und sie dem Parlament nicht in vorauseilendem Gehorsam vorlegt. Das Parlament seinerseits ist gehalten, die notwendigen Klärungen ohne Zeitdruck zu verlangen. Diese Vereinbarung zeigt den Weg dazu auf.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion empfehle ich, das vorhandene Resultat positiv zu würdigen und dem vorliegenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

Nun noch etwas zu den Mitgliedern der SVP-Fraktion: Sie haben Ihre DNA offengelegt. Sie sprechen ja immer davon, dass man nur verhandeln müsse; gleichzeitig lehnen Sie jedes Resultat, auch wenn es wie im vorliegenden Fall gut ist, konsequent ab. Das lässt etwas erahnen, was Sie eigentlich mit der Begrenzungs-Initiative tun wollen. Dort wollen Sie auch verhandeln, aber am Schluss werden Sie das Resultat auch ablehnen. Das ist keine konstruktive Position.