Romano Marco · Nationalrat · 2019-09-24
Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-09-24
Wortprotokoll
Il gruppo PPD sostiene compatto l'entrata in materia in questa revisione totale. Si tratta di un'operazione tanto necessaria quanto utile in questa materia che evolve in maniera molto rapida. La legge in vigore risale infatti agli anni Novanta. Il contesto globale e gli standard internazionali sono mutati e l'evoluzione digitale ha nettamente superato il quadro legislativo vigente.
La linea del PPD è chiara e coerente: la nuova legge svizzera deve essere equivalente alla regolamentazione europea e agli standard internazionali vigenti, riprendendo standard minimi e pratiche conosciute, affinché il cittadino si possa muovere liberamente nel web - lettura delle condizioni d'utilizzo. Non possono vigere regolamentazioni diverse tra il nostro paese e i paesi attorno a noi.
Questa revisione deve permettere a cittadini ed aziende di muoversi in un quadro legislativo coerente e comprensibile tra diritto interno e diritto comunitario. Nel contempo, la legge Svizzera deve rispettare i principi del nostro sistema, evitando inutile burocrazia e una messa sotto tutela del cittadino. Quindi respingiamo ogni proposta di "swiss finish". Nel complesso, la nuova legge deve garantire gli standard di protezione minimi. Non si scende sotto il livello odierno, ma questi standard vanno adattati allo sviluppo tecnologico.
Die CVP-Fraktion unterstützt diese Totalrevision. Die Aufteilung der Vorlage hat sich als taktisch guter Entscheid erwiesen. Die vorliegende Fahne ist das Resultat einer intensiven Beratung, ohne dass die Kommission zeitlich unter Druck stand. Die CVP-Fraktion unterstützt allgemein die[NB]Mehrheitslinie, die von uns stark geprägt wurde. Bei einzelnen Punkten sind wir in der Minderheit, und diese Positionen werde ich dann bei der Beratung der einzelnen Blöcke begründen.
Diese Revision ist notwendig und nützlich. Das aktuelle Gesetz stammt wie gesagt aus den Neunzigerjahren. Sowohl in technischer als auch in praktischer Hinsicht muss das geltende Recht erneuert werden. Die Datenbearbeitungsmöglichkeiten und -praktiken haben sich stark entwickelt.
Die CVP-Linie kann man so zusammenfassen: Das aktuelle Schutzniveau muss gewährleistet bleiben. Wir wollen den Bürger nicht entmündigen und lehnen unnötige Bürokratie für Firmen und Bürger ab. Wir lehnen deshalb auch[NB]sämtliche Swiss-Finish-Vorschläge ab. Das totalrevidierte[NB]Gesetz muss schlussendlich mit dem neuen EU-Datenschutzrecht als äquivalent deklariert werden. Wir wollen keine hundertprozentige Übernahme des EU-Rechts, sondern nur die Übernahme der Grundsätze, der Standards und der Mechanismen, welche die Äquivalenz garantieren. Der Datenverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Ländern muss unproblematisch sein, und die geltenden Regeln müssen für Bürger und Unternehmen im Inland verständlich sein.
Aus diesen Gründen sind wir für Eintreten und lehnen den Rückweisungsantrag dezidiert ab. Was man damit will, wurde schon in der Kommissionsarbeit offensichtlich. Der Antrag ist unverantwortlich, da diese Revision für Bürger[NB]und[NB]Wirtschaft dringend ist. Die von der Mehrheit der SPK-NR angenommene Vorlage geht in die richtige Richtung. Der Zweitrat muss einige Aspekte noch vertieft prüfen und so anpassen, dass das System als äquivalent gilt.
Als Beispiel nenne ich die Definition und die Regelung beim Profiling, wenn die bearbeiteten Daten ein erhöhtes Risiko für die Grundrechte einer Person aufweisen. In der Praxis kann man das Profiling nicht als im Grundsatz gefährliche Methode definieren und deswegen grundsätzlich an verschärfte Bedingungen knüpfen. Der Einzelantrag Glättli geht in die richtige Richtung: Es braucht eine Unterscheidung zwischen Profiling mit erhöhtem Risiko und Profiling als moderne und effiziente Methode der Datenanalyse und -bearbeitung. Der Ständerat muss an diesem Thema weiterarbeiten, und eine Lösung ist sicher möglich.
Die CVP-Fraktion setzt sich vehement gegen eine Politisierung des Edöb, des Datenschutzbeauftragten, ein. Eine[NB]Wahl durch das Parlament lehnen wir dezidiert ab. Das heutige System mit Wahl durch den Bundesrat und Genehmigung durch das Parlament generiert die richtige Balance. Die Wahl durch die Bundesversammlung wäre ein politischer[NB]Entscheid und gäbe dieser Behörde eine zu starke politische Legitimation. Die Unabhängigkeit wäre nicht grösser, wie die[NB]Mehrheit begründet, im Gegenteil: Die Behörde bekäme eine staatspolitisch falsche Rolle im ganzen System. Deswegen folgt die CVP-Fraktion dem Entwurf des[NB]Bundesrates und will die Wahl durch den Bundesrat - wie sie heute geschieht - beibehalten.
Im Gegensatz zum Bundesrat will die Kommission aber, mit Unterstützung der CVP-Fraktion, eine Regelung des[NB]Rechts auf Datenportabilität einführen. Es gehört zu einem modernen Gesetz, diese Möglichkeit kohärent zu regeln. Wir wollen keine unnötige Bürokratie für Unternehmungen, aber klare Rechte und Pflichten für die Bürger.
Die CVP-Fraktion will Rechtssicherheit im sensiblen Bereich des Datenschutzes gewährleisten. Deswegen wollen wir, dass das neue Recht so bald als möglich in Kraft tritt. Im täglichen Leben der Bürger und Firmen sind die neuen[NB]Grundsätze und Regeln des EU-Systems bereits bekannte Standards und Praxis. Der Erhalt der Äquivalenz ist absolut notwendig, und die Inkraftsetzung aus politischen Gründen weiter zu gefährden wäre gefährlich und nutzlos.
Deswegen bitten wir das Parlament, hier der[NB]Minderheit Humbel zu folgen - damit die Kompetenz für die[NB]Inkraftsetzung beim Bundesrat bleibt, damit die Arbeiten, um die[NB]Verordnungen zu konkretisieren, einsetzen, sobald die Beratung fertig ist, und das neue Gesetz dann so bald wie möglich in Kraft treten kann.