Fluri Kurt · Nationalrat · 2019-09-24
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-24
Wortprotokoll
Dies ist bereits die zweite Etappe der Vorlage. Nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2018 entschieden hatte, die Vorlage aufzuteilen, wurde in der ersten Etappe die aus Sicht der Kommission dringliche Umsetzung von EU-Recht, nämlich der Schengen-Teil, mit dem Entwurf 2 vorab beraten und gutgeheissen.
Mit der Vorlage 3 soll nun der Datenschutz erstens an die technologische Entwicklung angepasst und zweitens soll der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung getragen werden. Seit dem 25. Mai letzten Jahres ist nämlich die Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Damit ist faktisch ein neuer internationaler Standard für den Datenschutz geschaffen worden, an dem sich weltweit alle Länder messen müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Wirkung auch die Schweiz. Die gesamte Wirtschaft - die gesamte Wirtschaft! - hat ein Interesse daran, dass die Schweiz im Bereich des Datenschutzes mit dem neuen Standard vergleichbar und als angemessen reguliertes Land wahrgenommen wird, um keinen Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Der ungehinderte Datenverkehr zwischen der Schweiz und der EU hängt davon ab, dass die Schutzniveaus in beiden Gebieten als ebenbürtig angesehen werden. [PAGE 1781]
Ferner will der Bundesrat mit dem Revisionsvorhaben sicherstellen, dass das Datenschutzgesetz mit dem Datenschutzübereinkommen SEV 108 zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten des Europarates konform ist. Damit ist gewährleistet, dass die Schweiz das revidierte Übereinkommen so rasch als möglich unterzeichnen kann. Dies ist ebenfalls ein grundlegendes Kriterium für die Aufrechterhaltung des Angemessenheitsbeschlusses und ermöglicht, dass die Schweiz auch in Bezug auf Länder ausserhalb der EU, die sich dem 108er-Standard angeschlossen haben, als angemessen reguliert wahrgenommen wird.
Konkret hat der vorliegende Gesetzentwurf zum Ziel, den Datenschutz zu stärken, indem die Transparenz der Bearbeitung von Daten und die Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen über ihre Daten verbessert werden. Zugleich soll das Verantwortungsbewusstsein der für die Bearbeitung Verantwortlichen erhöht werden, beispielsweise indem sie dazu verpflichtet werden, bereits bei der Planung neuer Datenbearbeitungen die Einhaltung der Vorschriften zu berücksichtigen. Auch die Aufsicht über die Anwendung und die Einhaltung der eidgenössischen Datenschutznormen soll verbessert werden.
Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ist von grosser politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Dennoch ist das Gesetz nach wie vor nicht gesichert. Obschon die SVP-Vertreter beispielsweise in der Kommission mithalfen, den Gesetzentwurf wirtschaftsfreundlicher zu gestalten, wollen sie ihn nun zurückweisen. Die SP-Fraktion sowie die Vertreter der Grünliberalen und der Grünen lehnen den aus der Kommission stammenden Entwurf ab, weil er zu wenig konsumentenfreundlich sei und teilweise das geltende Schweizer und das europäische Datenschutzniveau unterschreite. Auch unsere Partei, die FDP/die Liberalen, hat von der Kommission ein bezüglich der EU gleichwertiges Datenschutzgesetz ohne Swiss Finish gefordert.
Ein entsprechender Bericht des Bundesamtes für Justiz fördert nun allerdings mehrere Inkompatibilitäten des Mehrheitsentwurfes im Vergleich zur Datenschutz-Grundverordnung zutage. Zwar teilt unsere Deputation nicht in jedem Fall die Einschätzung des Bundesamtes für Justiz. Aber in einigen Punkten sind wohl Korrekturen notwendig, um das Gesetz schliesslich nicht zu gefährden, vor allem aber, um diese Inkompatibilitäten zu beseitigen.
Wir haben heute zur Kenntnis genommen, dass der Antrag der Minderheit II (Wermuth) zugunsten einer materiellen Neuberatung des Gesetzes durch die Kommission zurückgezogen worden ist. Wenn verschiedentlich von dieser Seite, aus der früheren Minderheit II, die Absicht geäussert worden ist, das Gesetz am Schluss dann abzulehnen, wenn ihre Forderungen nicht in einem bestimmten Ausmass erfüllt sind, gehen wir davon aus, dass damit die Schlussabstimmung gemeint ist und nicht die Gesamtabstimmung am Ende der Beratungen in diesem Rat. Wir sind der Erstrat, wir stehen am Anfang der Beratungen in den Räten. Das ist unsere Erwartung an die frühere Minderheit II.
Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) und somit die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen. Wir verstehen die Argumentation des Minderheitssprechers nicht ganz. Die SVP-Vertreter gehören überall zur Mehrheit, sie haben, wie erwähnt, geholfen, die Vorlage wirtschaftsfreundlicher auszugestalten. Wenn die SVP-Fraktion auf die kleineren Betriebe und die KMU verweist, dann muss ich sie auf Folgendes hinweisen: Der Schweizerische Gewerbeverband hatte die Vernehmlassungsvorlage zum Datenschutzgesetz im Frühjahr 2017 abgelehnt. Nachdem aber bereits die Botschaft des Bundesrates vom September 2017 zumindest einen Teil der Kritik berücksichtigt hatte, wir die Vorlage im Sommer 2018 in zwei Teile aufgeteilt hatten und wir nun nach gewalteter Diskussion Verbesserungen angebracht haben, schreibt uns der Schweizerische Gewerbeverband - ich nehme an, auch Ihnen von der SVP-Fraktion - mit Schreiben vom 17. September 2019: "Das Ergebnis der Beratungen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates bedeutet eine wesentliche Verbesserung des Datenschutzgesetzes aus KMU-Sicht."
Mit anderen Worten: Derjenige Sektor der Wirtschaft, den die Minderheit I (Rutz Gregor) angeblich schützen will, findet diese Vorlage nun wesentlich verbessert, stellt keinen Antrag auf Nichteintreten und unterstützt den Antrag auf Rückweisung nicht.
Damit bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I abzulehnen.
Noch eine letzte Bemerkung: Seitens der Minderheit I war überall die Rede davon, die Unternehmer müssten sich nun mit einer 262-seitigen Fahne herumschlagen. Ich darf Sie doch noch darauf aufmerksam machen, dass ab Seite 63 geltende Gesetze abgeändert oder aufgehoben werden. Das Datenschutzgesetz für sich alleine findet auf den ersten 62 Seiten Platz - das ein kleiner Trost.
Damit bitte ich Sie, dem unbestrittenen Antrag der Mehrheit auf Eintreten zuzustimmen und den Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) abzulehnen.