Schmid Martin · Ständerat · 2019-09-25
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, ob Sie jetzt alles verstanden haben, was Ihnen der Kommissionssprecher mitgeteilt hat, aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich bei Artikel 35a nicht Minderheitssprecher bin und dass das eigentlich nichts zu tun hat mit den Artikeln, zu denen ich eine Minderheit vertrete.
Mir geht es um die Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Es wurde richtig gesagt, dass ich kein Verfechter von grossen Kraftwerken, von Gas-und-Dampf-Kombikraftwerken bin. Ich glaube auch, dass diese in der Schweiz politisch nicht mehrheitsfähig sind. Ich weiss, dass es andere Auffassungen gibt, aber mein Anliegen, das ich aufgenommen habe, fusst auf der Basis der Botschaft des Bundesrates. Der Bundesrat hat ja selbst in den Artikeln 35 und 36 vorgesehen, dass solche Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen eben einen Beitrag zur Lösung der Winterstromproblematik leisten können, denn diese Anlagen produzieren dann Strom, wenn geheizt wird, nämlich im Winter.
Ich habe es Ihnen beim Eintreten dargelegt: Ich persönlich glaube nicht, dass die Schweiz ihre Stromversorgungssicherheit bis 2030 zu hundert Prozent im Griff hat. Ich weiss, dass oft, auch seitens des BFE und des Departementes, etwas anderes gesagt wird, dass gesagt wird, man habe es vollständig im Griff. Ich persönlich habe daran meine Zweifel, hoffe aber nicht, dass ich je einmal Recht bekomme. Ich glaube aber, der Bundesrat selbst hat mit seinen Anträgen vorgesehen, dass die Rückerstattung ganz oder teilweise gewährleistet werden kann.
Ich habe Ihnen mit der Minderheit den Vorschlag gemacht, dass im Gesetz eine vollständige Rückerstattung vorgesehen wird. Ich habe mit dem Bundesrat weniger Differenzen als mit der Mehrheit. Warum bin ich der Überzeugung, dass es richtig ist, dass wir ins Gesetz schreiben, dass die Rückerstattung nicht "ganz oder teilweise", wie der Bundesrat es vorgesehen hat, sondern "ganz" erfolgt? Sie brauchen Investitionssicherheit. Wenn Sie solche Anlagen nun wirklich fördern wollen, wenn Sie politisch sagen, das ist der richtige Weg, um effizienter zu werden, um eben mit der Wärme auch Winterstrom zu haben - das geht vor allem auch die Städte und die Gemeinden an, die davon profitieren würden -, dann müssen Sie die Spielregeln einer solchen Investition klären.
Es wird gerade bei diesem Gesetz vom Kommissionssprecher und auch von der Bundesrätin vielfach darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, die Spielregeln für Investitionen längerfristig zu setzen. Die Minderheit will natürlich diese Förderung, sie will auch die Klärung. Wenn die CO2-Abgabe einmal auf 210 Franken steigt, dann haben wir natürlich eine andere Ausgangslage, als wenn sie nur bei 120 Franken ist, weil die Rückerstattung dann eben eine grosse Rolle spielen wird. Gleichzeitig wissen wir auch, dass Deutschland eine CO2-Abgabe von 35 Euro plant, die ab 2024/25 auf 60 Euro steigen soll.
Gerade in diesem Kontext müssen wir uns schon fragen, ob es nicht richtig wäre, dass man die volle Rückerstattung auf demjenigen Anteil hätte, der für die Verwendung von Elektrizität benötigt wird, wie das die Minderheit vorsieht. Ich gebe zu: Das sind vielleicht nicht die gleichen Spielregeln wie für die grossen Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke. Solche will ich aber momentan in der Schweiz auch nicht, und ich glaube, die sind auch nicht mehrheitsfähig.
Ich bin aber überzeugt, dass das teilweise in der Stadt Bern auch schon so gehandhabt wird und dass teilweise im Bereich Winterstrom für die Spitzenabdeckung die Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlage neben der Fotovoltaik und dem Wasserstrom zum Zug kommt. Das könnte ein Konzept der Schweiz sein, wenn wir diesen neusten Schritt der Energiestrategie umsetzen wollen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, der Minderheit zu folgen, eventualiter mindestens dem Bundesrat, weil dieser Vorschlag sicher besser ist als der Antrag der Mehrheit, dessen Konzept meines Erachtens nicht durchdacht ist. So hat man nochmals die Chance, das anzuschauen.
Ich persönlich bin der Überzeugung, dass wir in Kürze wieder über das Stromverordnungsgesetz diskutieren werden, wie wir eben die Versorgungssicherheit diskutieren werden. Deshalb sollten wir jetzt nicht der Mehrheit folgen, solche Signale setzen und eine Technologie aus dem Markt drängen, bevor sie überhaupt diskutiert worden ist.
Deshalb möchte ich Sie bitten, der Minderheit zu folgen. Kollege Rieder wird dann seinen Minderheitsantrag zu Artikel 35a separat begründen, weil das ein anderes Konzept ist. Es tangiert einen ganz anderen Bereich und gehört nicht zu den Artikeln 35 und 36.