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Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-09-25

Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion wird bei Block 4 überwiegend der Mehrheit der vorberatenden Kommission folgen. Jedoch werden wir auch bei diesem Block Kompromisse im Sinne einer möglichst breit getragenen Vorlage eingehen, namentlich bei den Übergangsbestimmungen. Block 4 beinhaltet unter anderem die wichtigen Themenkomplexe Profiling bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit, Sanktionssystem und Übergangsfrist. Ich werde wiederum nicht einzeln auf jeden Artikel und jede Minderheit eingehen und mich auf die genannten drei Themenkomplexe beschränken. Wo ich nichts erwähne, folgen wir der Mehrheit der vorberatenden Kommission.

Beginnen wir mit der Frage des Profilings bei der Kreditprüfung betreffend Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 1. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt hier die Fassung der Mehrheit der Kommission. Es geht in dieser Bestimmung um die Rechtfertigungsgründe, namentlich um die Frage, wann die Prüfung der Kreditwürdigkeit als überwiegendes Interesse gilt und deshalb gerechtfertigt ist. Der Entwurf des Datenschutzgesetzes geht zwar davon aus, dass die Kreditprüfung grundsätzlich gerechtfertigt ist, allerdings nur, wenn es sich dabei nicht um Profiling handelt. Das ist aus unserer Sicht zu restriktiv, basieren doch gerade Kreditprüfungen auf Profiling. Die Profiling-Diskussion haben wir bereits bei den Artikeln 4 und 5 geführt. Aus unserer Sicht wird das Profiling im Entwurf zu wenig differenziert betrachtet. Die FDP-Liberale Fraktion ist durchaus der Meinung, dass die Kommission des Zweitrates die Profiling-Diskussion noch einmal vertieft führen soll. Wir sind offen für differenziertere Lösungen, und wir möchten dieses Signal an die Schwesterkommission senden. Vorerst wird sich die FDP-Liberale Fraktion aber klar an die Mehrheit der SPK-NR halten, zumal die Minderheit jegliche Kreditprüfung grundsätzlich verbieten will.

Die Artikel 54 bis 57 in Kapitel 8 umfassen die Strafbestimmungen. Die FDP-Liberale Fraktion ist klar der Ansicht, dass der Entwurf des Bundesrates im Grundsatz zu befolgen ist, sprich: Wir unterstützen ein Sanktionssystem, das auf strafrechtlichen Sanktionen beruht, und wir unterstützen auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Grössenordnung der Bussen. Es braucht ein den schweizerischen Rechtsverhältnissen angepasstes Sanktionssystem. Wir bitten Sie klar, beim Sanktionssystem stets der Mehrheit zu folgen.

Ich komme zum dritten und letzten Themenkomplex in Block[NB]4, zu den Übergangsbestimmungen, die in den Artikeln 63ff. verankert sind. Die FDP-Liberale Fraktion wird hier die Minderheit Humbel unterstützen. Sie möchte damit die Kompetenz über die Inkraftsetzung beim Bundesrat belassen. Wir bitten Sie, es uns gleichzutun, damit der Zweitrat diese Gesetzesrevision bekommt. Uns ist es ein grosses Anliegen, dass dieses Gesetz zum Zweitrat weitergeht und dieser dann noch die offenen Punkte im Detail klären kann.