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preparatory:AB 252976

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-09-25

Wortprotokoll

In dieser Frage wurde in der Kommission vor allem argumentiert, dass es eine allgemeine Entwicklung gebe, wonach man in anderen Rechtsbereichen fahrlässige Tatbegehungen nicht mehr unter Strafe stelle. Gleichzeitig wurde uns seitens der Verwaltung auch dargelegt, dass die fahrlässige Tatbegehung im Umweltbereich bisher immer unter Strafe gestellt worden sei. Entsprechend hat es mir nicht eingeleuchtet, warum wir bei der Klimapolitik von diesem Weg, der bisher konsequent beschritten wurde, abweichen sollten.

Wenn man grundsätzlich die fahrlässige Tatbegehung nicht mehr unter Strafe stellen möchte - in allen Bereichen, aber auch grundsätzlich im Umweltbereich -, wäre das eine andere Sache. Aber es leuchtet nicht ein, dass man sagt: Im Umweltbereich stellt man das unter Strafe, aber im Klimabereich nicht. Das ist der Grund, warum ich hier eine Minderheit anführe, die der Meinung ist, dass man den Umweltbereich insgesamt gleich behandeln sollte. Das kann man grundsätzlich ändern, aber dann sollte man das nach unserer Auffassung über den gesamten Umweltbereich tun.