Lexipedia

Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-25

Wortprotokoll

Sie nehmen heute die Beratung über einen wesentlichen Teil der Konzeption "Sicherheit durch Kooperation", nämlich über den Bevölkerungsschutz, auf. Basierend auf dem Grundsatz des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000, der von beiden Kammern zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, geht es im Bereich des Bevölkerungsschutzes primär darum, die Kooperation und Koordination der zivilen Instrumente unserer Sicherheitspolitik zu optimieren.

Ich halte mich kurz und spreche zu den Rahmenbedingungen und den Reformzielen: Mit dem vorliegenden Konzept des Bevölkerungsschutzes wird die umfassendste und tiefgreifendste Umgestaltung dieses Instrumentes eingeleitet, dies insbesondere aus drei Gründen:

1. Die Reform erfolgt nicht wie früher aus der engen Perspektive der Partnerorganisation Zivilschutz, sondern aus jener des übergeordneten Verbundsystems Bevölkerungsschutz. Dieses System umfasst eben alle massgebenden zivilen Schutz- und Rettungsorganisationen sowie die zivilen Hilfsorganisationen.

2. Im Projekt sind alle Partnerorganisationen, d. h. Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz, involviert. Nur so ist eine optimierte Aufgabenabstimmung zwischen den einzelnen Partnerorganisationen möglich.

3. Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz wird konsequent auf die heute relevanten Risiken und Gefährdungen ausgerichtet - oder etwas anders ausgedrückt: Die Reform bildet in dieser Perspektive den Übergang vom System der "civil defence" aus der Zeit des Kalten Krieges zu jenem eines flexiblen "civil emergency management" - das auch wieder als neudeutscher Ausdruck.

Zu betonen ist allerdings, dass nicht in allen Punkten eine völlige Neukonzeption notwendig war; dort, wo es nicht notwendig war, hat man sie - zu Recht, wie wir meinen - nicht vorgenommen. So wurden im Projekt Entwicklungen und Erfahrungen berücksichtigt, die sich in den letzten Jahren bei den häufigen Einsätzen zur Katastrophen- und Nothilfe bewährt haben.

Nun noch zu den wichtigsten Zielsetzungen:

1. Es geht bei der Schaffung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz um eine optimale Abstimmung der Vorbereitungen und des Einsatzes der Partnerorganisationen, dies unter Eliminierung von Doppelspurigkeiten.

2. Es geht darum, mit diesem zivilen System die aktuellen und künftigen Sicherheitsrisiken für unsere Bevölkerung möglichst umfassend aufzufangen. Aber das wird man immer wieder überprüfen und auch anpassen müssen: Wir sind uns eben bewusst, dass zum einen eine absolute Sicherheit nie möglich sein wird und dass zum anderen sich das Risikospektrum auch verändert.

Dann war es eine politische Vorgabe des Bundesrates, den Kantonen im Bereich des Zivilschutzes politisch mehr Kompetenzen und Handlungsspielraum in der Sicherheitsarchitektur ihres Raumes einzuräumen, zumal die Kantone diese Kompetenzen bei den übrigen Sicherheitselementen wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen ohnehin haben. Wenn man kooperieren und koordinieren will, dann muss eigentlich auch die Kompetenzordnung eine identische sein.

Schliesslich hat der Bundesrat eine weitere Rahmenbedingung vorgegeben, nämlich die Reform des Bevölkerungsschutzes vorerst ohne Verfassungsänderung anzugehen. Das hiess gleichzeitig, vom Postulat der Einführung einer umfassenden und allgemeinen Dienstpflicht, die nur dadurch verwirklicht werden könnte, dass die Verfassung geändert würde, abzusehen.

Zusammenfassend: Das Projekt Bevölkerungsschutz wurde schrittweise auf der Grundlage des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000 entwickelt. Die wichtigsten politischen Grundsatzentscheide sind zusammen mit den Kantonen und Partnerorganisationen erarbeitet und auch abgesprochen worden. Diese dienten nach einer zweimaligen Vernehmlassung als Grundlage für das Leitbild sowie für die entsprechende Konkretisierung. Schliesslich hat das kooperative Vorgehen insoweit bereits Früchte getragen, als die Kantone - in der Annahme, dass das Parlament dieser Konzeption zustimmen werde, und die Behandlung im Ständerat hat diese Hoffnung durchaus bestätigt, die jetzige Eintretensdebatte ebenfalls - bereits in ihren Planungsmassnahmen an der Umsetzung arbeiten, um dann ohne Zeitverzug ihre Systeme anpassen zu können.

Einzelne Fragen wurden hier aufgegriffen; sie werden im Rahmen der Gesetzesberatung erneut zur Diskussion stehen. Für die Frage von Herrn Cuche, wo sein Schutzplatz hier im Bundeshaus sei, habe ich mich sofort interessiert. Es ist nicht Sache des Bundesrates, den Parlamentsdiensten die Arbeit abzunehmen, aber wir werden den Platz für Sie finden; ich werde Sie dann einmal beüben, denn es geht ja darum, ihn sofort auffinden zu können. Spass beiseite: Wir werden Ihnen die entsprechende Antwort zustellen.

Schliesslich beantrage ich Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und auf die Gesetzesvorlage einzutreten.

Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25 | Lexipedia | Lexipedia