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Hefti Thomas · Ständerat · 2019-09-25

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen ebenfalls Nichteintreten, aber dies mit einer etwas anderen Begründung als jener der Kommission.

Die Nationalratspräsidentin hat empfohlen, morgen in einer anderen als der eigenen Landessprache zu sprechen. Nun ist ihre Empfehlung für uns weder Gesetz noch Verordnung, aber ich möchte in diesem Traktandum dennoch einige Sätze in französischer Sprache einstreuen:

Je le fais surtout parce que j'étais étudiant de Jean-François Aubert, éminent professeur de droit constitutionnel et ancien membre de notre conseil. Ce point de l'ordre du jour m'a donné l'occasion de relire un de ses articles intitulés "La hiérarchie des règles". Il est vrai que cette contribution a été écrite il y a bien des années, mais c'est un classique et, de ce fait, comme une oeuvre de Goethe, elle conserve toute sa valeur, elle est toujours élégante et elle énonce les principes qui doivent nous guider également aujourd'hui. Dans ce sens, je citerai Jean-François Aubert: "Nous avons vu ce qu'on pouvait mettre dans les différents actes normatifs de la Confédération. Il nous faut, désormais, considérer de plus près les rapports entre ces diverses règles. Nous connaissons le principe: la Constitution l'emporte sur la loi, la loi sur l'arrêté, l'arrêté sur l'ordonnance." Il dit en outre que "le Conseil fédéral tire la majeure partie de son pouvoir réglementaire de la Constitution même".

Et je continuerai en allemand, en me basant aussi sur l'avis écrit par le Conseil d'Etat de Glaris dans la procédure de consultation.

Wir sind hier auch im Bereich der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Die Verordnungskompetenz des Bundesrates ist insbesondere in Artikel 182 der Bundesverfassung als Kompetenz des Bundesrates geregelt. Das mit der parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Verordnungsveto greift in diese verfassungsmässige Kompetenz der Exekutive ein, und das bedürfte meiner Ansicht nach einer Grundlage in der Verfassung, welche erst noch geschaffen werden müsste. Solothurn hat eine solche verfassungsmässige Grundlage für sein Verordnungsveto. Das geht also beim Bund nicht mit einem Gesetz.

Allein deshalb ist der Kommission zu folgen und nicht einzutreten.

Ich füge noch einige weitere kurze Argumente an, die gegen das beantragte Verordnungsveto sprechen:

Dieses Veto bringt eine Vermischung der Verantwortlichkeiten mit sich. Solches ist nie gut. Heute liegt die Verantwortung beim Bundesrat, und alle, die durch eine behauptete gesetzeswidrige Verordnung des Bundesrates betroffen sind, können diese durch die Gerichte auf ihre Gesetzmässigkeit hin überprüfen lassen. Das sollte man gelegentlich auch tun: Es ist ein wirksames Instrument.

Wie ist es nun, wenn die Verordnung einem Veto unterlag und der Bundesrat in diesem Sinne infolge der Beratungen Änderungen vorgenommen hat? Bleibt das dann für das Bundesgericht noch eine bundesrätliche Verordnung, die es überprüft? Oder trifft das allenfalls nicht mehr zu, weil das Parlament darübergegangen ist? Und wie ist es bei einer Verordnung, bei der das Parlament trotz Vetomöglichkeit nichts gemacht hat? Hier stellen sich Fragen über Fragen.

Das Verordnungsveto ist sodann auch nicht geeignet, eine sorgfältige Gesetzgebung zu fördern. Ich zitiere die Stellungnahme meiner Kantonsregierung: "Würde das Verordnungsveto eingeführt, könnte dies das Parlament dazu verleiten, vermehrt vermeintlich Unwichtiges an den Bundesrat zu delegieren, da ihm immer noch die Interventionsmöglichkeit gegen unliebsame Verordnungsbestimmungen bliebe. Damit trägt das Instrument nicht zu einer besseren, sondern zu einer unsorgfältigeren Gesetzgebung bei."

Es gibt schliesslich und letztendlich für uns Parlamentarier andere Mittel, sich zu wehren, nämlich die parlamentarischen Vorstösse.

Fazit: Die parlamentarische Initiative steht nach meiner Ansicht nicht nur im Widerspruch zur geltenden Bundesverfassung, sondern die Gesetzgebung würde weniger klar; sie würde vielleicht schlechter, und sie würde sicher nicht rascher.