Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-09-25
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Den Ausführungen zur Aufgabenteilung in unserem Staat, wie sie Herr Kollege Hefti mit Bezug auf Professor Aubert vorgenommen hat, kann man eigentlich fast nichts mehr hinzufügen. Trotzdem erlaube ich mir ergänzend noch ein paar ganz kurze Worte.
Ich habe mir überlegt, woher diese Diskussion zu den Verordnungen kommt, die wir in diesem Parlament eigentlich immer wieder führen. Aus meiner Sicht gibt es Fälle, in denen es tatsächlich Diskussionen darüber gibt, ob die Ausführungskompetenz des Bundesrates überschritten worden ist. Das sind aber nach meiner Einschätzung Fehler, die immer [PAGE 946] wieder passieren. Der Grundsatz ist aber, und Herr Kollege Hefti hat das sehr schön ausgeführt: Wir machen das Gesetz und damit den Rahmen, und nur in diesem Rahmen wird die Exekutive aktiv. Wenn wir diesen Rahmen nun verschieben, dann schütten wir das berühmte Kind mit dem Bade aus. Das heisst, wir versuchen, einzelne Fehler, die passieren, dadurch zu verhindern, dass wir jede einzelne Verordnung gewissermassen nachkontrollieren. Das schiene mir nicht nur eine übertriebene, sondern auch eine falsche Reaktion, weil ein demokratischer Rechtsstaat nicht so funktioniert, dass das Parlament möglichst viele und die Exekutive möglichst wenige Aufgaben hat, sondern indem dies ausgeglichen ist und das Parlament seine Aufgaben wahrnimmt, aber auch die Exekutive ihre Aufgaben wahrnimmt.
Im Übrigen kommt es in einem demokratischen Rechtsstaat vor, dass die Exekutive etwas macht, was die Legislative nicht will; das ist so. Aber das hat halt mit den drei Gewalten zu tun. Wir kennen es ja auch, dass das Bundesgericht Entscheide fällt, die uns nicht passen, und übrigens auch der Exekutive nicht. Auch das gibt es - das nennt man eben Gewaltenteilung. Es ist nicht so, dass es eine Gewalt gibt, die entscheidet, und die anderen sich zu fügen haben, sondern das gehört mit dazu. Diese Balance sollten wir nicht verschieben.
Wir müssen uns, wenn wir ein Gesetz machen, Gedanken machen, wo wir der Exekutive Handlungsspielraum lassen. Nur dort, wo wir ihn lassen, besteht er. Das kann manchmal zu Reibungsflächen führen; das gehört aber dazu.
Für mich gibt es noch weitere Argumente, die gegen ein Verordnungsveto sprechen. Das eine ist vielleicht ein sehr unjuristisches. Was ich in der vergangenen Zeit vermisste, ist ein wenig Leadership aufseiten der Regierung. Es gibt verschiedene Dossiers, bei denen das beklagt worden ist. Ich möchte sie jetzt gar nicht im Einzelnen nennen, auch wenn mir jetzt zuallererst die Situation im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen in den Sinn käme, aber ich möchte dieses Beispiel gar nicht explizit nennen. Es gibt weitere. Wir stärken natürlich die Leadership der Exekutive nicht, indem wir ihr sagen: Von jetzt an schauen wir euch bei jeder Verordnung, die ihr macht, noch über die Schultern.
Ausserdem scheint mir die Diskussion auch hier wieder etwas in die falsche Richtung zu gehen. Auf der einen Seite muss ich im Wahlkampf wieder bei jedem Podiumsgespräch die berühmte Frage beantworten: Gibt es nicht zu viel Regulierung? Gibt es nicht zu viele Gesetze? Auf der anderen Seite wollen wir jetzt auch noch ein Verordnungsveto einführen mit einem Gesetz, das ich weiss nicht wie viele Seiten hat, mit Ausnahmen usw.
Schliesslich gibt es - dieses Argument wurde schon ausgeführt, deshalb möchte ich meine Redezeit nicht noch verlängern - das Milizprinzip. Wenn wir dieses Parlament weiterhin im Milizprinzip betreiben wollen, dann können wir uns nicht weitere Exekutivarbeiten, also quasi operative Arbeiten, auflasten. Deshalb scheint mir auch ein rein praktischer Grund dagegen zu sprechen.