Gmür Alois · Nationalrat · 2019-09-25
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Mazzone will Strafurteile, die zwischen 1968 und 1996 wegen Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen gegen Personen gefällt wurden, aufheben. Es geht hier um über 12[NB]000 Urteile, die in dieser Zeit gefällt wurden. Es wurden Freiheitsstrafen ausgesprochen, die sich für die Betroffenen diskriminierend auswirkten. Sie erhielten Arbeitsverbote oder verloren ihre Stelle. Ab 1996 erhielten solche Personen die Möglichkeit, anstatt Militärdienst Zivildienst zu leisten.
Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 29./30. April beraten. Die Kommission ist der Meinung, dass die militärische Bedrohungslage und die politischen Verhältnisse in den Sechziger-, Siebziger- und Achtziger-Jahren anders waren als heute. Es war die Zeit des sogenannten Kalten Krieges. Das Strafrecht entsprach den vorherrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen. Die Verweigerung des Militärdienstes war klar eine Rechtswidrigkeit. Das Volk hat die Einführung eines Zivildienstes 1977 und 1984 abgelehnt und damit der Absolvierung des Militärdienstes höchste Priorität eingeräumt. Die entsprechenden Einträge in den Strafregistern der damaligen Dienstverweigerer wurden unterdessen gelöscht. Die Kommission sieht deshalb keinen Mehrwert für die Betroffenen, wenn diese jetzt rehabilitiert würden. Sie stellt fest, dass es grundsätzlich rechtlich möglich wäre, eine Rehabilitierung zu machen. Die konkrete Umsetzung dieser Rehabilitierung ist aber unklar und lässt Fragen offen.
Die Kommission befürchtet zudem einen grossen administrativen und finanziellen Aufwand. Die betroffenen Personen müssten eine Gewissensprüfung nachholen, was sehr aufwendig wäre. Weiter ist die Kommission der Ansicht, dass nicht jedes Mal, wenn das Strafrecht geändert wird, die nach altem Strafrecht Verurteilten rehabilitiert werden müssen. Eine Resolution des Europarates sowie eine Stellungnahme des Bundesrates von 1967, welche das Fehlen eines zivilen Ersatzdienstes in der Schweiz aus menschenrechtlicher Sicht als Problem anerkannte, nahm die Kommission zur Kenntnis, erachtet dies aber nicht als Grund, im Nachhinein eine Rehabilitierung einzuleiten und sich bei diesen Personen zu entschuldigen.
Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt Ihre Kommission, der parlamentarischen Initiative "Rehabilitierung der Verweigerer aus Gewissensgründen" keine Folge zu geben.