Lexipedia

preparatory:AB 253048

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Die WAK hat die parlamentarische Initiative am 16. Mai beraten, und zwar in Anwesenheit des Direktors der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Herrn Serge Gaillard. Sie empfiehlt Ihnen, die parlamentarische Initiative nicht zu unterstützen.

Der Initiant verlangt wie gehört die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, damit die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses der SNB seit Ende 2007 später einmal der AHV überwiesen wird. Das soll dann geschehen, wenn sich das internationale Finanzsystem wieder normalisiert haben wird.

Unklar ist zuerst, wann eine "Normalisierung" der SNB-Bilanz erreicht sein würde respektive wie sie aussieht und wer das und den Zeitpunkt festlegt. Mit allergrösster Wahrscheinlichkeit würde sich ein solcher Zustand eben nicht von heute auf morgen, das heisst schlagartig einstellen, sondern über einen längeren Zeitraum. Damit gibt es aber auch nicht in einem Zeitpunkt X einen sogenannten grossen Topf zu verteilen, so ähnlich, wie dies damals bei der Ausschüttung der überschüssigen Goldreserven der Fall war. Viel wahrscheinlicher ist eben, dass das Eigenkapital der SNB über viele Jahre wieder schrittweise abgebaut werden könnte. Genauso, wie die Äufnung zusätzlichen Eigenkapitals seit 2007 zulasten der Gewinnausschüttung erfolgt ist respektive heute noch erfolgt, müsste ein Eigenkapitalabbau über erhöhte Gewinnausschüttungen erfolgen und hätte deshalb die entsprechenden Regeln zu respektieren. Artikel 99 der Bundesverfassung sieht dafür klipp und klar vor: Zwei Drittel gehen an die Kantone, ein Drittel an den Bund. Eine Zuweisung überschüssigen Eigenkapitals an die AHV würde also materiell eine Änderung der geltenden Regeln der Gewinnausschüttung bedeuten, das heisst, für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative wäre eine Verfassungsänderung notwendig.

Apropos Verfassungsänderung: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben vor wenigen Jahren linke wie rechte Volksinitiativen verworfen, die ausserordentliche Verwendungen für überschüssiges Eigenkapital, damals eben aus den Goldreserven, zum Ziel hatten - unter anderem übrigens auch für die AHV, wie Sie sich sicher erinnern.

Dann ist auch festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote, d. h. das Verhältnis des Eigenkapitals zur gesamten Bilanzsumme, heute mit rund 15 Prozent viel tiefer liegt als vor Ausbruch der Finanz- und Schuldenkrise, als sie noch über 50 Prozent betrug. Wir sollten uns also von der ausserordentlichen Bilanzverlängerung der Nationalbank auf über 800 Milliarden Franken nicht blenden lassen: Sie dient einer stabilisierenden Geldpolitik der Nationalbank im volkswirtschaftlichen Interesse des Landes. Diese ist aber nur möglich, wenn die SNB ihre Devisenreserven und dann proportional dazu auch das zusätzlich gebildete Eigenkapital jederzeit und frei wieder abbauen kann, wenn der währungspolitische Wind dereinst drehen sollte. Würde hingegen mit der parlamentarischen Initiative die Erwartung geschürt, dass aus der Bilanz der SNB zukünftig erhebliche Mittel in die Umlagerechnung der AHV fliessen, würde das die Unabhängigkeit der SNB in der Gestaltung der Geldpolitik beeinträchtigen und damit ihre Glaubwürdigkeit untergraben.

Zum Schluss kann auch noch erwähnt werden, dass angesichts der drohenden Defizite der AHV von jährlich mehr als 7 Milliarden Franken in der Umlagerechnung selbst der Eigenkapitalzuwachs der SNB seit 2007 ungenügend wäre, um die Finanzierungsprobleme zu lösen. Die rund 37 Milliarden Franken, die im Vorstosstext genannt werden, oder die 45 Milliarden Franken, wie wir das heute vom Initianten gehört haben, würden nicht weit reichen. Jedenfalls würde dieser Zustupf die Politik - also auch uns - nicht davon entbinden, eine strukturelle Reform der Vorsorgewerke zu finden.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, dies mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.