Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2019-09-25
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-25
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Graf Maya verlangt, schwere Belastungen für Tiere zu Versuchszwecken zu verbieten. Sie sieht zudem vor, mittels Änderung des Tierschutzgesetzes dem Bund die Kompetenz und Pflicht zu übertragen, die Belastungseinteilung in die Schweregrade regelmässig zu aktualisieren.
Die Kommission hat sich gemeinsam mit der Initiantin mit den Anliegen der parlamentarischen Initiative auseinandergesetzt und die Interessen und Herausforderungen der Forschergemeinde, des Tierschutzes und der Industrie eingehend erörtert. Unsere Kommission beantragt mit 17 zu 8 [PAGE 1874] Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Eine Minderheit möchte der parlamentarischen Initiative Folge geben. Sie ist der Ansicht, dass die Tierversuchszahlen und die Belastungen der Tiere unverändert hoch, viel zu hoch und zudem unnötig seien. Viele Tierversuche seien heute bereits im Sinne der 3R-Prinzipien mittels Alternativmethoden oder stark verfeinert durchführbar. Trotzdem seien schwer- und schwerstbelastende Tierversuche immer noch an der Tagesordnung. Dies, obwohl sie zu wenige verlässliche Erkenntnisse und kaum Nutzen für unsere Gesundheit bringen würden. Sie seien damit weder gerechtfertigt noch wissenschaftlich tragbar. Diverse repräsentative Umfragen in unserer Bevölkerung würden bestätigen, dass eine Mehrheit belastende Tierversuche klar ablehne.
Auch die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass angesichts der mitunter starken Belastungen für die Tiere der Güterabwägung zwischen dem potenziellen Nutzen der Forschung und der entsprechenden Belastung der Tiere eine essenzielle Bedeutung zukommt. Solche Tierversuche sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie aus Gründen der Forschung wirklich unausweichlich sind.
Auch die Mehrheit der WBK unterstützt alle Bestrebungen, die Anzahl Tierversuche auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch klar der Überzeugung, dass Tierversuche für die Entwicklung innovativer Therapien unerlässlich sind. Statistiken für das Jahr 2017 haben gezeigt, dass lediglich 2,8 Prozent aller Versuchstiere einem Experiment mit Schweregrad 3 ausgesetzt sind. Der aktuelle Rechtsrahmen mit einem rigiden Tierschutzgesetz garantiert eine ethisch verantwortungsvolle Forschung und definiert genügend restriktive Kriterien für Experimente mit Schweregrad 3. Zudem unterstützt das 3R-Kompetenzzentrum des Bundes die Forschenden, die 3R-Prinzipien umzusetzen.
Kurz: Die Kommissionsmehrheit lehnt ein Verbot für Schweregrad-3-Versuche ab, weil damit die Forschung zu stark beeinträchtigt und die Behandlung vieler schwerer Krankheiten behindert würde. Dies hätte somit negative Folgen für die Patientinnen und Patienten.
Das Tierwohl ist uns allen wichtig. Dennoch hat für die Mehrheit der Kommission die Förderung und Gewährleistung menschlicher Gesundheit Priorität.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.