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AB 253069

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26

Wortprotokoll

Prima di tutto vorrei fare chiarezza sui miei interessi. Come avete saputo dalla collega che mi ha preceduto sono presidente di Santésuisse, la più grande associazione delle casse malati, il che vuol dire che rappresentiamo la più grande parte degli assicurati.

Parliamo qui di un progetto per il quale il Parlamento lavora già da dieci anni. Questo progetto vuole correggere la situazione odierna, caratterizzata dal fatto che il cantone partecipa ai costi del trattamento stazionario ma non a quello ambulatoriale. Questa situazione è insoddisfacente perché la tendenza dei trattamenti medicinali va sempre di più in direzione del trattamento ambulatoriale, avendo come conseguenza che il cantone partecipa sempre di meno ai trattamenti medicinali ossia ai costi medicinali. Questa tendenza va però a spese degli assicurati.

Mit dieser Vorlage ist die Hoffnung verbunden, dass die Kantone das Wettrüsten im ambulanten Bereich endlich drosseln, weil sie auch mitbezahlen müssen. Denn heute bauen die Kantone insbesondere ihre Spitalambulatorien weit über das faktisch Notwendige hinaus aus. Berappen müssen aber diese faktische Überversorgung alleine die Patientinnen und Patienten, sprich die Versicherten. Wir haben damit den Effekt, dass die Kosten infolge der überflüssigen Spitalbetten und der zu vielen Ärzte einseitig von den Prämienzahlerinnen und -zahlern übernommen werden müssen.

Diese Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen wird deshalb von den meisten Akteuren des Gesundheitswesens - ausser gewissen Kantonsvertretern - begrüsst. Auch die SVP-Fraktion steht hinter dieser eher technisch anmutenden Reform, welche aber faktisch - die Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits darauf hingewiesen - sehr grosse finanzielle Konsequenzen hat.

Nicht nur technisch, sondern auch politisch relevant sind aber einige Punkte, die wir in der Detailberatung noch diskutieren müssen. Hierzu gehört in erster Linie die Frage, ob sich die Kantone wie heute im stationären Bereich an den Bruttokosten einer Spital- oder Arztbehandlung beteiligen oder eben nur an den Nettokosten. Der Bruttoansatz bedeutet, dass Franchisen grundsätzlich gleichbehandelt werden, dass der Kantonsanteil bei Versicherten mit höherer Franchise nicht kleiner wird. Der Nettoansatz hingegen diskriminiert Patienten mit hohen Franchisen. Beim Nettoansatz wird von der Rechnung zuerst die Kostenbeteiligung des Patienten abgezogen. Erst der verbleibende, kleinere Betrag wird danach unter Kantonen und Krankenversicherern aufgeteilt. Damit ist klar: Je höher die Eigenverantwortung eines Versicherten und damit seine Kostenbeteiligung ist, desto weniger bezahlt der Kanton an dessen Rechnung. Da eine sehr hohe[NB]Zahl an Personen mit hoher Franchise ihre maximale Kostenbeteiligung gar nie erreicht, würden diese Personen gar nie einen Kostenbeitrag an ihre Arzt- bzw. Spitalrechnung erhalten. Der Nettoansatz diskriminiert damit alle Personen mit [PAGE 1879] hohen Franchisen. Das ist ungerecht und vor allem punkto Eigenverantwortung höchst kontraproduktiv, de facto ein Eigentor. Die SVP-Fraktion lehnt deshalb diese in der Tat ungerechte Berechnungsart ab; ich werde in der Detailberatung nochmals darauf zu sprechen kommen.

Noch eine Bemerkung zu den Nichteintretensempfehlungen, die Sie vom Städte- und vom Gemeindeverband erhalten haben: Wenn Sie diese Vorlage jetzt tatsächlich ablehnen, nur weil die Verteilung der Pflegekosten nicht in dieser Regelung inkludiert ist, ist das falsch. Andernfalls würde die Vorlage nämlich eindeutig zu schwer und wäre damit von allem Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Ich beantrage Ihnen deshalb Eintreten.