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Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-09-26

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Im August dieses Jahres attackierte ein 16-jähriger Hooligan einen 40-jährigen Familienvater und schlug ihn in Anwesenheit seiner 2- und 4-jährigen Kinder mit einem Kopfschlag nieder; im März dieses Jahres provozierten GC-Fans durch Petardenwürfe einen Spielabbruch in Sion.

Was ist das Problem? Rechtlich ist die Situation völlig klar, was die Bekämpfung solcher Übergriffe betrifft, trotzdem finden wir in Stadien und vor allem um Stadien herum Gewalt vor und halten sich dort gewaltbereite Gruppen auf. Das Problem liegt darin, dass bei solchen Veranstaltungen Täter sich in der Masse der Fans verstecken können. Die Masse bietet ihnen Anonymität, sie bietet ihnen auch Schutz, und die Polizei hat häufig Hemmungen, in solche Gruppen hineinzugehen. Das ist auch verständlich. Stellen Sie sich vor, wie viele Polizeibeamte es braucht, um in einer solchen grossen Gruppe für Ruhe und Ordnung zu sorgen.

Das Problem besteht bei Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fussballveranstaltungen, aber auch bei anderen Grossveranstaltungen - denken Sie an verschiedene Demonstrationen der vergangenen Jahre, zum Beispiel am 1.[NB]Mai.

Die Frage ist: Wie lösen wir dieses Problem? Und zuerst stellt sich jeweils die Frage: Wer löst überhaupt das Problem? Zuständig sind grundsätzlich die Kantone. Sie haben das sogenannte Hooligan-Konkordat erlassen. Es existiert seit 2007 und wurde mehrfach angepasst. Wenn Sie im Konkordat nachlesen, dann sehen Sie, dass die Kantone die Möglichkeit haben, Bewilligungen für solche Grossveranstaltungen zu erteilen oder eben nicht, inklusive Auflagen betreffend Alkohol und Organisation von An- und Abreise. Es sind weiter Polizeidurchsuchungen möglich, Rayonverbote vorgesehen, Meldeauflagen denkbar, es kann Polizeigewahrsam verfügt werden, und es können Stadionverbote ausgesprochen werden.

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat die Kantone angehört und hat gefragt, was nicht funktioniert. Sie haben das Konkordat, und es kommt trotzdem immer wieder zu solchen Übergriffen. Wir haben festgestellt - das haben uns die Kantone so mitgeteilt -, dass die Durchsetzung des Konkordats nicht funktioniert. Die Sportverbände und die Clubs schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu, und es besteht eine gewisse Ratlosigkeit. Seit Jahren findet keine spürbare Verbesserung der Situation statt.

Die Kommission ist deshalb nicht mehr bereit, dem einfach tatenlos zuzusehen. Sie ist klar der Meinung, dass erstens auch an solchen Grossanlässen das Recht durchgesetzt [PAGE 970] werden muss; dass zweitens gegen Täter, die sich Übergriffe zuschulden kommen lassen, konsequent vorgegangen werden muss; und dass drittens die Behörden aller Stufen involviert werden müssen, ebenso wie Verbände und Clubs, die ebenfalls in die Pflicht genommen werden müssen. Das Postulat Ihrer Kommission akzeptiert die grundsätzliche kantonale Zuständigkeit, möchte aber die Frage klären, ob eine Koordination und Unterstützung durch den Bund sinnvoll ist.

Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission, das Postulat anzunehmen.