preparatory:AB 253311
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-09-26
Wortprotokoll
Zu Absatz 1 kann ich sagen, dass überhaupt nicht vorgesehen ist, damit an den internationalen Verträgen der Schweiz irgendetwas zu ändern. Die sind einfach nicht betroffen, und ich muss Ihnen sagen: Ich konnte mir nicht vorstellen, was die Diskussion jetzt hergeben würde. Ich habe das ein zweites und ein drittes Mal gelesen und mich bei der Verwaltung erkundigt. Hier im Gesetz ist einfach nur geschrieben, was heute gilt. Warum ist das so? Beim Rückweisungsantrag des Ständerates vor drei Jahren war klar, dass man so vieles wie möglich auf die Gesetzesebene bringen muss. Das war ein Teil des Rückweisungsantrages: so wenig wie möglich in der Verordnung, so viel wie möglich auf Gesetzesniveau; dies, um Transparenz zu schaffen.
Wir haben versucht, hier Transparenz zu schaffen, und dieser Artikel 31 Absatz 1 ist nichts mehr und nichts weniger als geltendes Recht von heute und bedeutet einfach, dass in Bezug auf die Verordnungen und vor allem auf die technischen Normen internationale Standards gelten. Wir haben da eine ganze Liste von technischen Normen, z. B. jene von 2006 zur Echantillonnage, zur Probeauswahl der Zigaretten. Das ist eine ISO-Norm. Es gibt andere ISO-Normen von 2009, 2011; diese wurden ab und zu ergänzt. Diese internationalen Normen haben wir, damit man wirklich weiss, was international wie geregelt wird.
Was heute passiert, muss ehrlich gesagt nicht im Gesetz stehen. Es war einfach ein Wunsch des Parlamentes, dass man so viel wie möglich auf Gesetzesebene bringt, in der Tat inklusive von Bestimmungen, die vielleicht nicht unbedingt in ein Gesetz gehören, das muss man schon sagen. Deswegen haben wir es so gemacht. Das ändert unserer Meinung nach absolut nichts an der Verteilung der Kompetenzen auf internationaler Ebene.
Ich kann mir sogar vorstellen, dass dieser Absatz eine gewisse Richtlinie für den Bundesrat darstellt. Man darf für die Echantillonnage der Zigaretten nicht unbedingt etwas total anderes tun, als die anderen Länder tun. Was wir hier gemacht haben, ist auch von Vorteil für unsere Zigarettenindustrie, und wir wissen, dass diese in der Schweiz auch ziemlich wichtig ist. Das war nicht bestritten.
Aber ich glaube, ich würde das so lassen. Man kann das gern noch im Zweitrat anschauen, aber das hat überhaupt nichts mit der Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle und mit den nächsten Schritten zu tun.
Ich benütze noch die Gelegenheit, hier zu erwähnen, dass es für die Ratifizierung der Rahmenkonvention eine Botschaft braucht. Diese Botschaft wird auch zu Ihnen gelangen, und Sie werden hier drin darüber diskutieren und befinden können. Wenn es keine Ratifizierung gibt, dann halt. Alles wird ganz normal ablaufen.
Ich würde im Moment vorschlagen, der Mehrheit zu folgen. Wir können das aber gerne im Zweitrat noch anschauen, um all diese Fragen zu klären. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man es am Ende noch streicht - denn wir brauchen das nicht, um die heutige Situation zu haben. Es war eine Bitte des Parlamentes, und wir haben einfach versucht, das, was dieser Rückweisungsantrag von uns erwartete, so gut als möglich zu erfüllen.