Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-09-26
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit, ja die gesamte Kommission ist mit Frau Gysi einig, dass unnötige Operationen nicht vorkommen sollen, dass wir die nicht wollen. Doch das hat nichts, aber auch gar nichts mit dieser Vorlage zu tun.
In der Schweiz gibt es etwa 280 öffentliche und private Spitäler auf Spitallisten. Die meisten Privatkliniken stehen auf den Spitallisten und werden gleich behandelt wie kantonseigene, öffentliche Spitäler. Privatkliniken sind nicht per se teurer als öffentliche Spitäler, sie haben keine höheren Tarife zulasten der OKP. Diese Daten sind einsehbar, sie sind öffentlich.
In drei Kantonen - in den Kantonen Zürich, Genf und Waadt - gibt es insgesamt etwa zehn Vertragsspitäler, welche nicht auf der Spitalliste stehen und als sogenannte Vertragsspitäler von den Krankenversicherern aus der OKP 45 Prozent der stationären Kosten zurückerstattet bekommen, wobei diese 45 Prozent frankenmässig dem Betrag des vergleichbaren Listenspitals entsprechen. Die Kantone bezahlen also nichts an Vertragsspitäler. Die Vertragsspitäler erbringen auch ambulante Leistungen, und diese Leistungen werden heute zu 100 Prozent von den Krankenversicherern zurückerstattet. Auch künftig, mit Efas, bezahlen die Kantone nichts an Vertragsspitäler. Wenn die Krankenversicherer mit Efas künftig 75 Prozent der Kosten übernehmen würden, wäre das gegenüber heute eine kleine Besserstellung im stationären Bereich. Es gibt aber auch eine Schlechterstellung, weil sich Absatz 2 auf sämtliche Leistungen bezieht. Das heisst also, auch ambulante Leistungen würden künftig zu 75 Prozent und nicht mehr wie heute zu 100 Prozent zurückerstattet.
Ich habe ausgeführt, dass das Volumen sehr klein und praktisch vernachlässigbar ist. Es geht um etwa zehn [PAGE 1892] Vertragsspitäler in drei Kantonen bei insgesamt etwa 280 Spitälern. Die Erhöhung im stationären Bereich auf 75 Prozent wird durch die Reduktion von 100 auf 75 Prozent im ambulanten Bereich kompensiert. Der Effekt von Efas ist also der, dass der höhere Beitrag an stationäre Leistungen der Vertragsspitäler durch tiefere Beiträge im ambulanten Bereich bei Weitem ausgeglichen wird. Die Kantone bzw. die Krankenversicherer werden also nicht mehr bezahlen müssen. Efas hat insgesamt einen prämiendämpfenden Effekt, fördert die integrierte Versorgung und stellt ambulante und stationäre Behandlungen gleich. Mit der Stärkung der integrierten Versorgung hat Efas einen grossen qualitativen Effekt.