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preparatory:AB 253470

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 60 Absatz 5 übermitteln die Versicherer dem Kanton bzw. dem Bund die Daten, die für die Berechnung des Bundesbeitrages nötig sind. Der Bundesbeitrag geht an EU-/Efta-Bürger, welche nach unserem KVG versichert sind. Die Kantone und der Bund entrichten ihren Beitrag der gemeinsamen Einrichtung, und der Bund regelt die Einzelheiten dazu. Die Kommissionsmehrheit hat das Konzept unterstützt, dass sowohl der Beitrag des Kantons für seine Versicherten wie der Beitrag des Bundes für die Krankenversicherten aus dem EU-/Efta-Raum über die gemeinsame Einrichtung an die Krankenversicherer gehen.

Die Minderheit Aeschi Thomas will, dass der Kanton mit jedem Versicherer einzeln abrechnet. Die Kommissionsmehrheit hingegen will keine doppelte Kontrolle der Rechnungen und weniger Bürokratie. Bezüglich der Bürokratie gibt es offenbar eine unterschiedliche Beurteilung der Situation: Für die Kommissionsmehrheit ist es ein wesentlicher Bürokratieausbau, wenn jeder Versicherer mit jedem Kanton abrechnen muss, statt dass die Abrechnung über die gemeinsame Einrichtung abgewickelt wird.

Ich möchte den Unterschied zum heutigen System noch einmal hervorheben. Heute haben wir ein dual-fixes System im stationären Spitalbereich. Da stellen die Spitäler direkt dem Krankenversicherer und direkt dem Kanton Rechnung. Neu wechseln wir aber zu einem monistischen System, in dem die Krankenversicherer sämtliche Leistungen bezahlen und den Kantonsanteil vom Kanton zurückerhalten.

Die Kommission hat mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Ich bitte Sie, bei diesen Bestimmungen der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Bei Artikel 18 Absatz 2octies geht es um die Frage, ob die gemeinsame Einrichtung von den Kantonen gegen Entschädigung weitere Vollzugsaufgaben übernehmen kann oder übernehmen muss, wie es die Kommissionsminderheit will. Die Minderheit möchte damit erreichen, dass die gemeinsame Einrichtung auch Rechnungskontrollen und die Kontrolle der Daten übernehmen muss. Die Kommissionsmehrheit ist hingegen der Ansicht, dass eine Rechnungskontrolle die Kernaufgabe der Krankenversicherer ist und nicht an die gemeinsame Einrichtung delegiert werden soll.

Noch eine Bemerkung zu Frau Heim: Sie hat davon gesprochen, dass die Kantone ja gegen 10 Milliarden Franken ins System einspeisen werden. Ich möchte daran erinnern, dass die Durchschnittswerte 2012 bis 2014 bei 7,5 Milliarden Franken lagen. Man kann grosszügig sein mit den Milliarden, aber es sind nicht 10 Milliarden Franken. Der Betrag dürfte zwischen 7,5 und 8 Milliarden Franken liegen. Das ist viel Geld, das dann über die gemeinsame Einrichtung von den Kantonen an die Krankenversicherer gehen wird.

Bei dieser Bestimmung hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Ich bitte Sie auch hier, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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