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Eder Joachim · Ständerat · 2019-09-26

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Ich denke, dass diese Motion nicht allzu stark umstritten ist. Unsere Kommission verlangte im Rahmen der Beratung des Tabakproduktegesetzes von der Verwaltung einen Bericht zum Themenkomplex der Besteuerung von elektronischen Zigaretten. Der Bericht wurde zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung erarbeitet. Er informiert über die Ausgestaltung einer Steuer für E-Zigaretten.

Gemäss Auftrag der Kommission wurde eine Steuer vorgeschlagen, die berücksichtigt, dass E-Zigaretten ein geringeres Gesundheitsrisiko mit sich bringen. Deshalb ist die Steuer auch tiefer als bei klassischen Tabakzigaretten. Der Bericht beschreibt unterschiedliche Ansatzpunkte für die Steuer: erstens eine Steuer von 12 Prozent des Preises, zweitens eine Steuer von 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit, drittens eine Kombination beider Formen unter Berücksichtigung des Nikotingehaltes.

In der Diskussion sah die Kommission dann allerdings davon ab, bereits im vorliegenden Tabakproduktegesetz eine Regelung aufzunehmen, vor allem aus folgendem Grund: Am 17.[NB]März 2011 reichte unser Kollege, Ständerat Roberto Zanetti, die Motion 11.3178, "Befreiung der elektronischen Zigaretten von der Tabaksteuer", ein. Der Bundesrat wurde beauftragt, das Bundesgesetz vom 21. März 1969 über die Tabakbesteuerung bzw. die Verordnung vom 14. Oktober 2009 über die Tabakbesteuerung dahingehend zu ändern, dass sogenannte elektronische Zigaretten und andere Raucherentwöhnungshilfen nicht als Ersatzprodukte im Sinne des Tabaksteuergesetzes gelten und somit nicht der Tabaksteuerpflicht unterstehen. Die Motion, die der Bundesrat damals vehement bekämpfte, wurde in beiden Räten angenommen, im Ständerat mit 17 zu 6 Stimmen, im Nationalrat mit 90 zu 61 Stimmen. Unsere Kommission wollte deshalb nicht ohne Vernehmlassung wieder zum ursprünglichen Zustand zurückkehren, sondern entschied sich für einen anderen Weg, den der vorliegenden Kommissionsmotion. Diese wurde einstimmig verabschiedet.

Wir beauftragen damit den Bundesrat, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten schafft. Einem geringeren Risiko ist durch eine differenzierte Regelung, d. h. eine Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu einem tieferen Satz als bei herkömmlichen Zigaretten, Beachtung zu schenken.

Namens der Kommission danke ich dem Bundesrat, dass er die Annahme der Motion beantragt, und Ihnen, wenn Sie - wie mir wahrscheinlich scheint - diesem Antrag zustimmen.