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AB 253548

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

In aller Kürze: Die Einigungskonferenz hat, wie vorhin ausgeführt, heute um 14.00 Uhr stattgefunden. Die Einigungskonferenz hatte zwei Entscheide zu fällen: Zunächst hatte sie über die einzige verbliebene Differenz in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a zu befinden und dann über das gesamte Projekt, es gab also eine Art vorgezogene Gesamtabstimmung in der Einigungskonferenz.

Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a dem Nationalrat zu folgen, und das mit 18 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. In der Gesamtabstimmung stimmte die Einigungskonferenz mit 19 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem so bereinigten Projekt zu und beantragt Ihnen, das ebenfalls zu tun.

Die Einigungskonferenz hat nochmals eine eingehende Debatte geführt. Der Einigungskonferenz hat wie den beiden Kommissionen ein Bericht der Steuerverwaltung vorgelegen. Er behandelt die finanziellen Konsequenzen, die Konsequenzen für die einzelnen Haushalte und Haushaltgruppen. Dabei hat sich zusammengefasst ergeben, dass insgesamt 985[NB]255 Haushalte vom entsprechenden Antrag profitieren würden. Davon haben ungefähr 770[NB]000 Haushalte ein steuerbares Einkommen unter 100[NB]000 Franken, also etwa 78,2 Prozent der betroffenen Haushalte. Hingegen haben gut 214[NB]000 Haushalte ein Einkommen über 100[NB]000 Franken; das sind knapp 22 Prozent.

Das Volumen der "Ausschüttungen" ist umgekehrt: Wenn das Gesamtvolumen der Mindereinnahmen aufsummiert wird, profitieren die Haushalte mit unter 100[NB]000 Franken mit etwa 30 Prozent und diejenigen mit über 100[NB]000 Franken mit etwa 70 Prozent. Die Entlastungen pro Haushalt, gerechnet für Alleinstehende mit zwei Kindern, Einverdiener-Ehepaare mit zwei Kindern, Zweiverdiener-Ehepaare mit zwei Kindern und Zweiverdiener-Konkubinatspaare mit zwei Kindern, sind von der Wirkung her überall gleich: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist die Entlastung pro Haushalt in Franken. Und umgekehrt: Je höher das Einkommen ist, desto tiefer ist die Entlastung prozentual zum bezahlten Steuerbetrag. Das ist von der progressiven Situation her eigentlich klar. Etwa 10 Prozent der Mindereinnahmen würden bei Steuerpflichtigen mit Kindern, die ein steuerbares Einkommen unter 50[NB]000 Franken haben, anfallen. In dieser Situation hat die Einigungskonferenz die am Anfang erwähnten Entscheide gefällt.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.