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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-25

Wortprotokoll

Hier bin ich gezwungen, doch noch einige Ausführungen zu machen. Vorweg drei Punkte:

1. Ich habe vernommen, Herr Banga, dass ich bei meinem Vorschlag an den Bundesrat für die Wahl des Chefs der Armee ein zusätzliches Kriterium zu berücksichtigen habe, nämlich dabei auch einen Weinkanton zu treffen, der Ihnen entspricht, denn Sie könnten sonst etwelche Überraschungen erleben.

2. Verschiedene Votanten haben sich in dem Sinne geäussert, dass es an sich Sache der Armee sei, sich zu strukturieren, um in erster Linie ihren Auftrag zu erfüllen. Das ist ja die Hauptforderung, welche das Parlament - zu Recht! - an Bundesrat und Armee zu stellen hat.

3. Selbst wenn das richtig ist, steht diese unsere Armee nicht im luftleeren Raum; sie ist eine Milizarmee mit einer starken Verwurzelung in der zivilen Bevölkerung. Deshalb ist es durchaus begreiflich, dass sich die Politik auch mit diesen Strukturen auseinander setzt. Allerdings sollte sie es auch so tun, dass damit nicht Hindernisse für die Auftragserfüllung konstruiert werden, denn das bedeutet ja immer auch einen Prozess, eine Entwicklung, einen Schritt in die Zukunft.

Hier ringen wir eigentlich mit dieser Problematik.

Generell schicke ich voraus, dass der Antrag der Mehrheit bei weitem nicht so schlecht ist, wie er jetzt gemacht worden ist. Im Gegenteil: Das ist eine Verbesserung und durchaus ein Schritt in Richtung des Ständerates, aber er wahrt diese Grundanforderungen, die ich eingangs soeben genannt habe. Das will ich kurz belegen.

Ich gehe einmal vom Armeeleitbild aus. Dieses gliedert die Schweiz wie heute in vier Territorialregionen. Diese haben eigentlich den Auftrag, bei angespannten Situationen oder in Kriegszeiten das zivile Leben in diesen Regionen zu garantieren. Sie sind also primär stationär. Jetzt ist das aber nicht alles, um einen militärischen Auftrag zu erfüllen, um das Land bzw. den Raum in diesem Land zu sichern oder allenfalls das Land zu verteidigen. Hierfür braucht es zusätzliche Elemente, die jetzt beweglich und unabhängig von einer direkten Raumbindung eingesetzt werden können.

Weil das eine Optik ist, die sehr weit in die Zukunft reicht, aber immer noch realistisch ist, hat das Armeeleitbild dem durch die Grundstruktur und die Grundgliederung Rechnung getragen. Es ging einmal darum, diese vier Regionen unverändert zu belassen, so, wie sie heute sind und - ich sage das bereits jetzt - wie sie von den Kantonen gewünscht werden; die Kantone sind für uns im Zusammenhang mit dem Aufbau und dem Betrieb der Armee wichtige Partner. Das ist das eine.

Das andere ist, den Einsatz und die Führung der Armee für die heutige Lage sicherzustellen. Das Dritte ist, die Ausbildungsverantwortung sicherzustellen. Das, was in dieser unsicheren Zeit - auch in Bezug auf die Wechselhaftigkeit der Risiken - in erster Linie der Armee zu geben ist, ist glaubwürdiges Material und vor allem eine glaubwürdige Ausbildung. Damit kann sie sich auch rasch anpassen. Schliesslich, wenn ich von der Wechselhaftigkeit der Risiken spreche, muss man die nötige Flexibilität haben, um sich notfalls rasch auf die lage- und bedürfnisadäquate Struktur festzulegen und um sogar für rasche Lageänderungen bereit zu sein. Das sind die Grundprinzipien, die Sie in beiden Kammern mit dem Armeeleitbild besprochen und gutgeheissen haben. Das entspricht auch der Grundkonzeption des Bundesrates.

Die Fassung des Ständerates, mit der sich die Kommission auseinander zu setzen hatte, legt hier ein etwas anderes Gewicht. Sie legt nämlich bereits heute die Verantwortung für Ausbildung und Einsatz in fest definierte Stäbe. Damit entspricht diese Konzeption eigentlich der Ausgangslage in "Armee 61", weil zwar auch dort die Territorialregionen bestanden, wie wir sie auch inskünftig kennen, aber es waren feste militärische Stäbe, die angesichts der damaligen Lage und Bedrohung des Landes auch entsprechend bereits Aufträge und Ausbildungsmodule hatten.

Weil jetzt eine Stufe in dieser neuen und verkleinerten Armee wegfällt, heisst das allerdings eben, dass einem Stab, nämlich dem territorialen Stab, ein doppelter Auftrag gegeben wird, dies in der Funktion eines Territorialdivisionsstabes. Dieser doppelte Auftrag heisst: Der Stab hat dafür zu sorgen, dass auf der einen Seite die territorialen Grundbedürfnisse befriedigt werden, wie vorhin beschrieben, dass das zivile, bürgerliche Leben so weit wie möglich innerhalb dieser fest umrissenen Regionen gewährleistet bleibt und dass zusätzlich ein anderer Teil des gleichen Stabes eine militärische Aktion führen kann.

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Das war früher nicht so, weil die Stäbe auseinander genommen und nicht zusammengelegt waren. Das widerspricht eigentlich dem militärischen Prinzip der Einfachheit. Es wäre im Übrigen auch zivil vonnöten, dass man diesem Prinzip mehr nachleben würde: ein Chef, ein Raum, ein Auftrag. Hier gibt es einen Chef, aber der hat möglicherweise zwei Räume: seinen territorialen Raum und den Einsatzraum, der nicht identisch mit dem territorialen Raum ist; und er hat zwei Aufträge. Das kann man machen, indem man die Stäbe teilt. Aber das ist nach unserem Dafürhalten nicht zweckmässig. Im Übrigen wird es gemacht, gestützt auf ein Bedrohungsbild, das im Moment in unseren Köpfen vielleicht stimmen mag. Aber ob das in fünf oder in zehn Jahren noch realistisch ist, weiss niemand.

Unser Ziel wäre eigentlich, diese Miliz nicht laufend mit neu überarbeiteten Strukturen zu belästigen, denn wir wollen sie ausbilden, wir wollen ihr die Gewissheit geben, dass sie glaubwürdig ausgebildet ist. Mit anderen Worten: Die Konzeption, die als Fassung Ständerat zur Diskussion steht, kommt diesem Grundbedürfnis - nach unserem Dafürhalten und auch nach der Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission - nicht nach.

Noch zwei Punkte: Der Ständerat spricht nur von drei Territorialdivisionen. Das heisst, das Bewahren der bisherigen territorialen Struktur würde aufgebrochen, und das höchstwahrscheinlich im Rahmen der Mittellandkantone, weil sich das praktisch zwingend so anböte. Ja, was hiesse das jetzt? Das hiesse, dass genau die Region, die wahrscheinlich am meisten verletzliche Infrastruktur hat, die ein sehr starkes Bevölkerungspotenzial hat - ich spreche insbesondere von den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Baselland usw. -, die wichtige Achsen, wichtige Energieversorgungsquellen hat, aufzuteilen wäre, wenn man von einer Vierergliederung zu einer Dreiergliederung überginge. Das sehen wir nicht als günstig an.

Das haben auch die Kantone als schlecht beurteilt. Die Kantone haben nach der Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates eine Vernehmlassung durchgeführt - und da waren 23 Kantone gegen diese Dreiergliederung. Zwei waren dafür, und einer hat sich der Stimme enthalten.

Diese Vernehmlassung haben im Übrigen nicht wir im Departement durchgeführt, das haben die Militärdirektorinnen und -direktoren selber gemacht. Der Hintergrund ist aber die vorhin beschriebene Problematik. Schliesslich wurde von den Kommissionssprechern erwähnt, dass es auch nicht die kostengünstigere Lösung ist. Denn diese neue Struktur würde zusätzliche Führungsverbände bedingen, und dies sind teure Verbände, die tendenziell immer teurer werden.

Der Antrag, der hier zur Diskussion steht, fängt eigentlich das auf, was der Ständerat sichern will, behält aber die Flexibilität, die nötig ist, um dieser Grundkonzeption Rechnung zu tragen. Er ist nach meinem Dafürhalten ein guter Kompromissvorschlag.

Zum Ersten wird wie im Armeeleitbild und wie in Ihrem ersten Beschluss nicht bereits jetzt eine neue Führungsebene im Einsatz eingeführt. Zum Zweiten bleibt es wie bei Ihren bisherigen Beschlüssen bei diesen vier Territorialregionen. Zum Dritten ist der Antrag offen genug formuliert, um die Bedürfnisse der Miliz auch inskünftig befriedigend abzudecken, denn es geht immer auch darum, dass in diesen Stäben Milizoffiziere eingeteilt werden können. Wenn Sie die Aufträge dieser Stäbe überladen, ist das letztlich tendenziell milizfeindlich. Auch hier ist der Antrag der Mehrheit entsprechend flexibel, aber - hier geht er weiter und in Richtung des Ständerates - die Ausbildungsverantwortung wird klar diesen territorialen Stäben und damit regional gegliederten Strukturen zugewiesen.

Schliesslich garantiert er, dass auch entsprechend flexibel und lageadäquat geführt werden kann. Damit handelt es sich um einen Schritt in Richtung des Ständerates, ohne dass die Grundkonzeption aufgegeben wird, aber unter Berücksichtigung und Respektierung eines der Hauptziele des Ständerates, nämlich dass die dezentrale Ausbildungsverantwortung nach wie vor einen Stellenwert hat und in der Regel auch so wahrgenommen werden kann.

So sehen Sie, dass in Artikel 6 Absatz 2 der Grundsatz der Ausbildung geregelt wird, indem Truppenkörper und Truppeneinheiten den Brigaden oder den Lehrverbänden grundsätzlich für die Ausbildung unterstellt werden. Beispiele: Ein mechanisiertes Füsilierbataillon wird für die Ausbildung einer Infanteriebrigade gemäss Grundgliederung unterstellt; ein Rettungsbataillon wird für die Ausbildung dem Lehrverband Genie/Rettung unterstellt; sämtliche Verbände der Luftwaffe sind für die Ausbildung den Lehrverbänden unterstellt.

Im zweiten Satz von Absatz 3 spricht man von den "Stäben der Territorialregionen". Dort wird die Möglichkeit gewährleistet, sie auch im subsidiären Einsatz zu schulen, weil sie in der normalen Lage auch subsidiäre Einsätze führen werden. Deshalb muss man ihnen auch im Wiederholungskurs Truppenkörper, z. B. mechanisierte Füsilierbataillone oder ein Rettungsbataillon, zuweisen können, um sie entsprechend zu schulen. Diese Stäbe haben eben auch die ganze breite Palette der Aufträge zu schulen und Erfahrungen zu sammeln. Wir erwarten in der normalen Lage, dass die Armee allenfalls diese Aufgaben übernehmen kann; diese Anforderung wird man an sie stellen. So bin ich der Auffassung, dass Sie diesem Vermittlungsantrag mit ruhigem Gewissen zustimmen können.

Nun muss ich noch etwas zu Absatz 1 Litera f sagen - dort geht es um die Logistik -: Auch hier besteht eine Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat; da hat sich die Kommission ebenfalls dem Ständerat angeschlossen. Der Ständerat ist in diesem Punkt dem Armeeleitbild gefolgt. Die Differenz bestand zwischen dem Entwurf des Bundesrates und Ihrem ersten Beschluss im Plenum.

Zur Ausgangslage: Es geht einmal darum, klarzustellen und zuzusichern, dass die Logistik eine Zentralisierung erfahren wird und dass über die Logistik wesentliche Einsparpotenziale genutzt werden. Die Ausgaben für die Logistik, d. h. für den Unterhalt, die Personalkosten, die Ersatzteile usw., belaufen sich auf über eine Milliarde Franken jährlich. Wir haben also ein ureigenes Interesse, bei diesem Kostentreiber zu sparen. Unsere Absicht ist es, durch eine straffere Bündelung der Führungsprozesse in der Logistik und das Zusammenführen von logistischen Querschnittfunktionen die grössten Einsparungen zu erreichen, durch eine zentrale Führung der Finanzen - die Budgetierung -, durch die Ausschöpfung aller Sparmöglichkeiten im Bereich der Materialwirtschaft und durch eine effizientere Bewirtschaftung der logistischen Infrastruktur. Daneben wird es auch darum gehen, heute noch bestehende Doppelspurigkeiten in der Planung und in der Ausführung logistischer Tätigkeiten auszumerzen; damit sind Instandstellungsbedürfnisse, Materialwirtschaft, Bewirtschaftung der generellen logistischen Infrastruktur gemeint. Schliesslich glauben wir, dass wir auch Synergien in verschiedensten Bereichen gewinnen werden.

Warum keine einschränkenden Formulierungen in dieser Litera f? Die operativen Tätigkeiten des Heeres und der Luftwaffe, die Einsätze auch aus dem Stand erbringen können müssen, sollen letztlich keiner Einschränkung unterworfen werden. Die Einsatzbereitschaft besteht eben auch darin, bezogen auf die entsprechenden Aufträge Fähigkeiten und Kompetenzen sicherzustellen, diese aber in sich zu optimieren und wirtschaftlich zu erbringen. Aber die Wirtschaftlichkeit wird nicht dazu führen dürfen, dass die Einsatzbereitschaft der Armee darunter leidet - im Gegenteil: Die zentralisierte oder teilzentralisierte Logistik soll gewährleisten, dass wir ökonomischer wirtschaften, das da gewonnene Kapital oder Geld in Investitionen stecken können und gleichzeitig den Armeeauftrag oder die Aufträge für die Armee sichern können. Abklärungen über solche Analysen sind im Gang; sie sind im Moment noch nicht abgeschlossen. Wenn Sie uns jetzt mit einer fixen Formulierung zwingen, die Bahnen in vorgegebener Weise zu beschreiten, dann laufen wir Gefahr, nicht die optimalsten Lösungen zu treffen.

Beispielsweise sind auch einzelne Begriffe nicht so klar, wie sie vielleicht scheinen. Es gibt in der Luftwaffe das kurzfristige Geschäft. Die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe ist so sicherzustellen, dass auch hier gewährleistet bleibt, dass es [PAGE 1403] einen Raum, einen Auftrag und einen Chef gibt. Um einen Luftauftrag sicherzustellen, brauchen Sie ein System - d. h. ein Kampfflugzeug oder einen Aufklärer -, einen Kommandanten und einen Flugplatz. Hier darf jetzt nicht durch die grundsätzliche Trennung dieser Verantwortlichkeiten eine Schwierigkeit, eine Hürde, aufgebaut werden, die diesen Einsatz beeinträchtigt. Wo aber diese Schnittstelle genau zu ziehen ist, das ist noch nicht im Detail analysiert. Das Ziel soll sicher sein, die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten und eben kostengünstiger zu bleiben. Deshalb haben wir hier einen engen Zeitplan angelegt.

Der erste Schritt ist der Aufbau der Führungsprozesse, um das jetzt zu überführen. Bereits für das Budget 2004 - das heisst ab nächstem Jahr - werden die Finanzen der Logistik im Budgetprozess nach der neuen Philosophie zentral geführt. Als zweiter Schritt wird in Bezug auf Betrieb und Optimierung der Führungsprozesse die zentrale Führung der Logistik gleichzeitig mit dem Start der "Armee XXI" auf den 1. Januar 2004 operationell. Als dritter Schritt ist geplant, dass aufgrund der vorgängigen detaillierten und jetzt laufenden Analyse die Integration der Leistungserbringer aus dem Heer, dem heutigen Generalstab und der Luftwaffe in die Logistikbasis der Armee vorgenommen wird. Sie sollen als Leistungserbringer bis spätestens 1. Januar 2006 für die Armee operationell sein.

Sie sehen also, dass diese Übergangsschritte jetzt sogar enger geplant sind, als es die Übergangsfrist von fünf Jahren in der ursprünglichen Fassung des Nationalrates vorsieht. Die Zielsetzung ist also an hohe Anforderungen geknüpft. Deshalb lag mir zum einen daran, diese Erklärung - gestützt auf den Wunsch der Kommission - jetzt auch öffentlich zu machen, und zum andern lag mir daran, Ihnen zu zeigen, dass Sie mit einer Zustimmung zum Antrag der Kommission bei Litera f hier nicht von Ihrem ursprünglichen Willen abrücken, sondern dass er durch die entsprechende Absichtserklärung aufgefangen ist.

Ich entschuldige mich dafür, dass ich angesichts der jetzt vielleicht wieder nötigen Differenzbereinigung etwas länger gesprochen habe - Sie können sagen, ich hätte zu zwei Kammern gesprochen -, aber ich hoffe, es hat zur Klärung beigetragen.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.