Hegglin Peter · Ständerat · 2019-12-03
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03
Wortprotokoll
Gerne gebe ich Ihnen einen Überblick über das EDI. Das EDI plant für das nächste Jahr mit finanzwirksamen Ausgaben von 18,9 Milliarden Franken. Das entspricht 25,2 Prozent des gesamten Bundesbudgets. Die Ausgaben liegen 3 Prozent oder 546 Millionen Franken über dem Vorjahresbudget. 96,8 Prozent des Aufwandes fallen auf den Transferbereich. Der Personalkredit erhöht sich um rund 12 Millionen Franken, 3 Prozent oder 86 Vollzeitäquivalente im Vergleich zum Vorjahr. Die grösste Zunahme erfolgt im Generalsekretariat. Diese Zunahme ist aber haushaltneutral, da die Stellen intern kompensiert werden. Im Bundesamt für Kultur ist eine haushaltneutrale Internalisierung von Stellen vorgesehen, und weitere Stellen sind bei Meteo Schweiz, beim Bundesamt für Gesundheit und beim Bundesamt für Statistik ausgewiesen. Der finanzwirksame IKT-Aufwand beläuft sich im Jahr 2020 auf 47,7 Millionen Franken; das entspricht einer leichten Erhöhung um 0,4 Millionen Franken. Die grössten Veränderungen haben wir im Generalsekretariat, im Bundesamt für Gesundheit, im Bundesamt für Statistik und im Bundesamt für Sozialversicherungen. Der externe Beratungsaufwand für Expertisen, Gutachten, Auftragsforschungen, aber auch für ausserparlamentarische Kommissionen sinkt um 5,9 Millionen Franken auf 31,7 Millionen Franken.
Ich komme zum Generalsekretariat. Dieses nimmt in seiner Führungs-, Planungs- und Koordinationsfunktion auch die Eignerfunktion gegenüber Swissmedic, Pro Helvetia und dem Schweizerischen Nationalmuseum wahr. Mit dem Aufbau der Themenbereiche Digitale Transformation, Innovation und Unternehmensarchitektur auf Stufe Departement sowie der Zentralisierung der Klassifikation im Personalbereich zeichnet der Personalbereich massgeblich für die Budgeterhöhung verantwortlich. Wie schon gesagt, wird diese [PAGE 1026] Erhöhung aber intern als kompensiert und somit als haushaltneutral qualifiziert.
Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann wird mit der Umsetzung des Bundesbeschlusses zur Istanbul-Konvention den Stellenetat um eine Vollzeitstelle erhöhen. Diese Stelle ist massgeblich für die Budgeterhöhung verantwortlich.
Zum Bundesarchiv: Dort ist der Voranschlag vergleichbar mit dem letzten Jahr. Die Beträge sind minim geringer. 42 Prozent des Budgets entfallen auf den Personalaufwand, 20 Prozent auf den Betriebsaufwand und 30 Prozent auf die Informatik. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung gibt es eine kleine Verschiebung vom Beratungsaufwand in den übrigen Betriebsaufwand, weil man mit der Stiftung Gewa zusammenarbeitet. Diese Stiftung begleitet und betreut Personen aus dem zweiten Arbeitsmarkt und macht sie teilweise für den ersten Arbeitsmarkt fit. Acht Mitarbeitende, die über die Gewa angestellt sind, werden Dokumente digitalisieren.
Das Budget des Bundesamtes für Kultur (BAK) entspricht den Vorgaben der aktuellen Kulturbotschaft sowie dem Finanzplan. Es handelt sich dabei um das letzte Jahr der Finanzierungsperiode der laufenden Kulturbotschaft. Die Kulturbotschaft für die Jahre 2021-2024 ist in Vorbereitung. Der Voranschlag weist Ausgaben in der Höhe von 260 Millionen Franken aus. Rund 49,5 Prozent der Ausgaben des BAK entfallen auf Subventionen. Der Beitritt der Schweiz zum Media-Programm der EU wurde von zwei Bedingungen abhängig gemacht, einerseits dem Abschluss des institutionellen Rahmenabkommens und andererseits der Angleichung des schweizerischen Medienrechts an die europäischen Richtlinien zu den audiovisuellen Mediendiensten. Sie wissen, wo wir beim Rahmenabkommen stehen. Zudem hat die Angleichung an das europäische Medienrecht mit der Neuauflage des Mediengesetzes eine Verzögerung erfahren.
Zum Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (Meteo Schweiz): Der Gesamtaufwand sinkt gegenüber dem Voranschlag, dies vor allem, weil der Transferaufwand für die Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (Eumetsat) um 5 Millionen Franken geringer ist.
Ich komme zum Bundesamt für Gesundheit. Dort beträgt der budgetierte Eigenaufwand 176 Millionen Franken und liegt damit 1,6 Prozent über dem Voranschlag des Vorjahres. Der Bundesrat hat zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Heilmittelgesetzes, die Strategie E-Health und die Verlängerung des Aktionsplans Radium eingesetzt. Der Transferaufwand ist gegenüber dem Voranschlag 2019 um rund 35 Millionen Franken oder 1 Prozent angestiegen. Das ist auf zwei gegensätzliche Entwicklungen zurückzuführen: Einerseits steigen die Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung, andererseits nimmt der Aufwand der Militärversicherung ab.
Es war für uns erstaunlich, dass in der Schweiz, wo eine grosse Pharmaindustrie angesiedelt ist, ein Impfstoffmangel herrsche. Man erklärte uns in der Budgetdebatte, dass es ein globales Problem sei. In der Schweiz werde gar kein Impfstoff mehr hergestellt, und die Pharmafirmen würden sich immer mehr aus der Impfstoffproduktion zurückziehen. Der Departementsvorsteher hat uns versichert, dieses Problem mit dem Departementsvorsteher des WBF angehen zu wollen.
Bei der Vorbereitung zur KVG-Teilrevision "Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1" ist das Bundesamt für Gesundheit eigentlich gut unterwegs. Bei der Einführung des Referenzpreissystems für Generika gibt es ein Sparpotenzial von 300 bis 500 Millionen Franken. Ein zweites Paket sollte Anfang 2020 aufgegleist werden, womit weitere Spareffekte erwartet werden können.
Zur Militärversicherung noch ein Wort: Dort wird eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet. Es dürfte aber aufgrund erster Rückmeldungen wahrscheinlich schwierig sein, diese Reform durchzuführen.
Ich komme zur Nachmeldung des Bundesamtes für Gesundheit, und zwar zum Genossenschaftsbeitrag an die Nagra. Es geht dort um einen Betrag von 158[NB]124[NB]400 Franken. Hier ist das Bundesamt für Gesundheit nur die Zahlstelle. Die materielle Beratung läuft über das Bundesamt für Energie. Am 8.[NB]November haben alle Kommissionsmitglieder eine umfangreiche Dokumentation erhalten. Es geht da um alte Schulden, die beglichen werden müssen. Offenbar lag den Berechnungen eine ungenaue Aufteilung zugrunde. Wenn man das über die Jahre hinweg samt Verzinsung aufrechnet, ergibt das eben den eingangs erwähnten Betrag von rund 158 Millionen Franken. Das Bundesamt für Energie hat dazu Stellung genommen. Das Bundesamt für Justiz hat für uns die Verjährungsfrage geprüft. Eine Verjährung steht hier aber nicht zur Debatte, weil die Verjährungsfrist erst im nächsten Jahr beginnen würde. Unserer Ansicht nach wäre es unfein, wenn sich die Eidgenossenschaft mit einer Verjährungseinrede aus der Affäre ziehen wollte. Unter Ehrenleuten spricht man nicht von Verjährung, wenn man noch alte Schulden begleichen muss. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, diesen Nachtrag zum Voranschlag 2020 zu gewähren.
Dann komme ich, auch in dieser Angelegenheit, noch zum Nachtrag II zum Voranschlag 2019. Dort hat uns der Bundesrat mit der Botschaft einen Nachtrag von 460[NB]000 Franken unterbreitet, auch hier im Zusammenhang mit der Lagerung von radioaktiven Abfällen. Wir empfehlen Ihnen, auch diesem Nachtrag stattzugeben.
Das Budget für das Bundesamt für Statistik ist eigentlich unverändert. Dort halte ich mich kurz.
Ich komme noch zum Bundesamt für Sozialversicherungen. Der Aufwand im Eigenbereich beträgt in diesem Amt weniger als 0,5 Prozent des Gesamtaufwandes. Der grosse Teil betrifft die Transferleistungen AHV, IV und Ergänzungsleistungen. Gegenüber dem Vorjahr geht man im Voranschlag 2020 von einem Mehraufwand von rund 500 Millionen Franken aus. 435 Millionen Franken entfallen auf die AHV, wobei 144 Millionen auf die Demografie-Entwicklung und 291 Millionen auf die Erhöhung des Bundesbeitrags aufgrund der Steuerreform und AHV-Finanzierung, der vorhin schon vom Kommissionspräsidenten und vom Bundespräsidenten erwähnten STAF-Vorlage, zurückgehen. Bei der IV ist das Wachstum bescheidener, weil der IV-Bundesbeitrag an das Wachstum der Mehrwertsteuererträge gekoppelt ist und diese sich schwächer entwickelt haben als angenommen. Daher steigt der Bundesbeitrag an die IV nur um 40 Millionen Franken.
Beim Bundesbeitrag an die Ergänzungsleistungen zur AHV gibt es eine leichte Reduktion, bei der Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur IV eine leichte Erhöhung von 40 Millionen Franken.
Grosse Projekte im Bundesamt für Sozialversicherungen werden im nächsten Jahr die AHV 21 und die Weiterentwicklung der IV sein. Bei der Position 318.A231.0246 stellt unsere Kommission einen Erhöhungsantrag. Damit soll der Kredit für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung um 4 Millionen Franken erhöht werden. So können wir momentan über hundert Organisationen subsidiär mit kleinen Beiträgen helfen, ihre Arbeit aufzunehmen oder weiterzuführen. Würden wir die Kinder- und Jugendförderung über öffentliche Institutionen organisieren, würde das sicher sehr viel mehr kosten. Seit 2013 beträgt diese Budgetposition 10 Millionen Franken, aber die Zahl der Anspruchsgruppen ist in der Zwischenzeit wesentlich gewachsen. Es ist unserer Ansicht nach nicht richtig, die Anspruchsgruppen dauernd auszuweiten, aber den Betrag gleich zu lassen. Wir beantragen Ihnen deshalb, im Budget des nächsten Jahres diese Erhöhung um 4 Millionen Franken aufzunehmen und sie dann auch in den Finanzplanjahren weiterzuführen.
Auch hier haben wir noch bei Position 318.A231.0245 einen Nachtrag zum Budget 2019 von 25 Millionen Franken. Wir empfehlen Ihnen, auch diesen Nachtrag zu gewähren. Beim Erstellen des Budgets 2019 rechnete man mit wesentlich weniger Bezügerinnen und Bezügern. Das hat sich nicht bewahrheitet. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dieser Erhöhung im Nachtrag II stattzugeben.
Damit schliesse ich meine Berichterstattung ab und empfehle Ihnen, gemäss unseren Anträgen den Voranschlag und den Finanzplan anzupassen.
[VS]