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Humbel Ruth · Nationalrat · 2019-12-03

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03

Wortprotokoll

Die vorliegende, von der WAK des Ständerates eingereichte Motion wurde vom Ständerat am 12. Juni 2019 mit 22 zu 14 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Die Motion wurde im Zweitrat der SPK zugewiesen, mit dem Auftrag, die in der Motion gestellten institutionellen Fragen zu diskutieren und keine Debatte über das Rahmenabkommen zu führen.

Ihre SPK hat die Motion an ihrer Sitzung vom 7. November 2019 vorberaten. Die ersten drei Punkte der Motion - Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen - sind bereits von beiden Räten beschlossen, da der Nationalrat am 20. Juni dieses Jahres einer in diesen Punkten gleichlautenden Motion der WAK des Nationalrates mit 122 zu 38 Stimmen zugestimmt hat. Zur Diskussion stehen damit noch die drei letzten Punkte der Motion, die Fragen der Anschlussgesetzgebung, der Streitbeilegung sowie die zeitliche Priorisierung der Abstimmung über die Begrenzungs-Initiative.

Punkt 4 verlangt, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben und dass dies entweder im institutionellen Abkommen oder durch eine nationale Anschlussgesetzgebung sicherzustellen ist. Auch bei der dynamischen Rechtsübernahme müssen die Mitwirkungsmöglichkeiten des Volkes weiterhin gelten, und das innerstaatliche Rechtsetzungsverfahren muss erhalten bleiben. Das Referendum gegen völkerrechtliche Verträge und gegen Gesetzesänderungen zur Umsetzung dieser Verträge bleibt gemäss Bundesverfassung unverändert.

Punkt 5 verlangt, dass bei der Streitbeilegung klar abzugrenzen ist, welche Tatbestände des geltenden und künftigen EU-Rechts zu einer Konsultation des Europäischen Gerichtshofes durch das Schiedsgericht führen. Zudem dürfen Schweizer Gerichtsurteile nicht indirekt durch den Gerichtshof aufgehoben werden können. Es ist auch eine periodische Berichterstattung über hängige Streitigkeiten und deren Beilegung vorzusehen.

Der letzte Punkt der Motion verlangt, dass die Behandlung der Begrenzungs-Initiative zeitlich vorgezogen wird. Die Begrenzungs-Initiative wird in dieser Session vom Ständerat als Zweitrat behandelt und wird nächstes Jahr zur Abstimmung kommen. Die Kommission beantragt daher mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den letzten Punkt der Motion abzulehnen.

Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission die Punkte 4 und 5 der Motion angenommen. Das knappe Abstimmungsresultat bedeutet nicht, dass die Minderheit eine andere politische Analyse macht und grundsätzlich gegen die Motion ist. Die Gegner der Motion monieren vielmehr, dass die Punkte 4 und 5 bereits erfüllt sind und es die Motion daher nicht braucht. Die Mehrheit kommt hingegen zum Schluss, dass es wichtig und richtig ist, dem Bundesrat den Auftrag zu geben, sowohl die demokratischen Rechte wie auch unsere rechtsstaatlichen Institutionen im Rahmen der Verhandlungen mit der EU zu bewahren.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die noch zu beschliessenden Punkte 4 und 5 der Motion anzunehmen.