Hess Erich · Nationalrat · 2019-12-03
Hess Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-03
Wortprotokoll
Die Kommission hat dieser parlamentarischen Initiative mit 14 zu 9 Stimmen Folge gegeben. Die Kommissionsmehrheit teilt die Ansicht, dass die Umsatzgrenze für Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuerpflicht auf 150[NB]000 Franken angehoben werden sollte. Die heutige Umsatzgrenze von 100[NB]000 Franken wird ziemlich rasch erreicht. Es gibt administrative Kosten für alle Unternehmer, die unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen. Ausserdem fehlt vielen Betrieben das buchhalterische Know-how, weshalb sie die Buchhaltung auslagern müssen. Hierdurch entstehen ihnen erhebliche Kosten.
Mit einer Anpassung des Schwellenwerts nach oben erreicht man daher eine signifikante administrative Entlastung für Kleinstunternehmen und vor allem auch für Start-ups. Man fördert daher so die Innovation. Gemäss der Mehrheit wird die Erhöhung der Umsatzgrenze auch keine nennenswerte zusätzliche Marktverzerrung ergeben. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass es eine zusätzliche Marktverzerrung geben werde.
Durch diese Massnahmen wird es rund 100 Millionen Franken weniger Mehrwertsteuereinnahmen geben. Ich persönlich bezweifle allerdings diesen Wert, da alle Betriebe, die nicht der Mehrwertsteuer unterstellt sind, bei allen Einkäufen, die sie tätigen, die Mehrwertsteuer voll bezahlen.
Die Entlastung käme rund 33[NB]000 Kleinstbetrieben zugute.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der WAK, dieser parlamentarischen Initiative in einer ersten Phase Folge zu geben, damit hier eine Änderung vorgenommen werden kann.