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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2019-12-03

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen die Überlegungen der Kommissionsmehrheit darlegen, welche die parlamentarische Initiative Weibel, übernommen von Martin Bäumle, unterstützt. Sie fordert eine Spitalnotfallgebühr für Bagatellfälle in der Höhe von beispielsweise 50 Franken. Es können Ausnahmen vorgesehen werden: für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder für ernsthafte Notfälle, welche dann stationär behandelt werden müssen. [PAGE 2054]

Die Überlegungen der Kommission waren: Wenn wir die Dämpfung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen ernsthaft angehen wollen - und das ohne Qualitätseinbussen -, dann sollten wir Anreize setzen, die im Sinne aller Versicherten sind, um sorgsam mit Prämien- und Steuergeldern umzugehen. Die Kommission sieht hier einen der Hebelpunkte in den Spitalnotfällen.

Die Spitalnotfallabteilungen sind oftmals überlastet, und zwar nicht wegen der ernsthaften Notfälle, sondern wegen der Angewohnheit, direkt die Notfallabteilung der Spitäler aufzusuchen - statt den Notfalldienst der Hausärzte zu konsultieren, welcher eigentlich für diese Fälle zuständig wäre -, und das eben oft auch bei eigentlichen Bagatellen: bei Blessuren, bei Prellungen oder um den Blutdruck zu messen. Es sind etliche solcher Fälle bekannt. Es fehlt hier an Kostenbewusstsein bei den Versicherten, den Patientinnen und Patienten. Ihre Rechnung fällt ja vermeintlich gleich hoch aus, ob sie nun das Spital oder den Hausarzt aufsuchen. Sie verursachen aber durch das Aufsuchen der Spitalnotfallabteilung weitaus höhere Kosten, die dann auf Versicherte und Steuerzahlende umgewälzt werden. Spitalambulante Konsultationen sind mit im Schnitt 430 Franken pro Konsultation rund doppelt so teuer wie eine durchschnittliche Konsultation in einer Arztpraxis.

Es gibt auf der einen Seite das Kostenargument. Auf der anderen Seite gibt es aber auch ein Qualitätsargument. Wenn Spitalnotfallabteilungen überlastet sind, entsteht unnötiger Stress beim medizinischen Personal sowie unter Umständen unnötige und gefährliche Wartezeiten für gravierende Notfälle.

Es sind Ausnahmen vorgesehen. Ausgenommen werden von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Patienten mit Zuweisung eines Arztes, einer Ärztin oder eben Ernstfälle, die dann eben nachfolgend stationär behandelt werden müssen.

Es geht nicht darum, dass man den Notfalldienst nicht mehr aufsuchen soll. Es geht darum, dass bei Vorkommnissen, die eigentlich keine Notfälle sind, nicht der Spitalnotfalldienst, sondern der hausärztliche Notfalldienst aufgesucht wird, so, wie das eigentlich gedacht wäre. In den letzten Jahren ist das aber in Vergessenheit geraten, oder es wurde aufgrund der Zugänglichkeit so gehandhabt, dass man den Spitalnotfalldienst aufsuchte. Die Gebühr will nicht Leistungen vorenthalten, sondern möchte die Patientenströme vom Spitalnotfalldienst zu den Hausarztpraxen lenken. Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung soll die nötige gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Kantone, wenn sie das wünschen, eine Notfallgebühr einführen können.

Warum das nötig ist, hat die Kommission am Beispiel des Postulates der Fraktion der Grünen im Kantonsparlament Aargau betreffend Walk-in-Gebühr für Patienten in Spitalnotfallaufnahmen diskutiert. Es gibt dazu einen Bericht, der aufzeigt, dass in Spitälern höhere Kosten anfallen, weil Spitäler viele Diagnosemöglichkeiten haben und diese auch technisch oft aufwendiger sind. Er zeigt auf, dass letztlich das Aufsuchen der Spitalnotfallaufnahme teurer kommt. Es kommt hinzu, dass in Spitälern oft auch nicht zwingend notwendige Zusatzuntersuchungen angeordnet werden. Dieses Beispiel zeigt - und der Regierungsrat des Kantons Aargau hält das auch fest -, dass eine solche Gebühr für eine begrüssenswerte Möglichkeit gehalten wird, um die Leute davon abzuhalten, wegen Bagatellen oder Begehrlichkeiten Notfallstationen aufzusuchen.

Den kantonalen Regierungen sind aber die Hände gebunden, weil das KVG explizit auflistet, welche Kosten die obligatorische Krankenversicherung zu übernehmen hat. Eine Walk-in-Gebühr ist dort nicht vorgesehen. Sie würde aktuell dem Bundesrecht widersprechen. Dies will die parlamentarische Initiative ändern, indem sie eben die nötige gesetzliche Grundlage schafft, damit die Kantone, die dies wünschen, eine Notfallgebühr einführen können.

Die SGK-N hat im Juli 2018 dieser Initiative Folge gegeben. Die Schwesterkommission hat diesem Entscheid im April dieses Jahres mit 7 zu 5 Stimmen nicht zugestimmt, weshalb der Vorstoss hier zu uns in den Rat kommt. Die SGK-N beantragt mit 16 zu 6 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.

Noch einmal: Diese Gebühr belastet jene, die unüberlegt am Wochenende ins Spital gehen statt zum Arzt. Und Sie entscheiden hier nicht über die Ausgestaltung in den Details, sondern Sie entscheiden über den Handlungsbedarf, über die Frage, ob dieser gegeben ist. Die Kommissionsmehrheit meint: Ja, das ist zweifelsohne der Fall.