Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-05
Wortprotokoll
Ich möchte nicht wiederholen, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Es ist so: Der Bundesrat beantragt Ihnen die Motion zur Ablehnung - nicht weil er mit dem Inhalt der Motion nicht einverstanden ist, sondern weil er diese Anliegen bereits umsetzt.
Schon 2012 gab es die Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Es wurde ein Leitfaden erarbeitet. In der Zwischenzeit - 2018 - hat der Bund die erneuerte Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken verabschiedet. In diesem Rahmen wird jetzt die Bundesverwaltung, auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Mindeststandards für die Cybersicherheit entwickeln und auch die Einführung von Meldepflichten für Cybervorfälle prüfen. Im Rahmen der Revision des Energiegesetzes wurde, das wurde ebenfalls erwähnt, das Anliegen der Motion bereits berücksichtigt. In der Leitlinie für die sichere Energieversorgung soll jetzt neu auch der Schutz von kritischen Infrastrukturen, einschliesslich der zugehörigen Informations- und Kommunikationstechnik, explizit erwähnt werden.
Es ist also keine Ablehnung materieller Art, sondern diese Motion ist bereits umgesetzt. Das ist der Grund, weshalb wir sie Ihnen zur Ablehnung empfehlen.