Maurer Ueli · Bundesrat · 2019-12-09
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-09
Wortprotokoll
Doppelte Rückforderungen gehören zum Tagesgeschäft der Eidgenössischen Steuerverwaltung. So kommt es immer wieder vor, dass ein Rückerstattungsberechtigter selbst die Rückerstattung beantragt und dabei vergisst, dass er dafür bereits einen Dritten, z.[NB]B. seine Hausbank, beauftragt hat. In den letzten fünf Jahren mussten pro Jahr durchschnittlich 1100 Anträge entsprechend korrigiert werden, dies bei einem Gesamtvolumen von durchschnittlich 200[NB]000 bis 250[NB]000 bearbeiteten Anträgen pro Jahr.
Im Rahmen der Prüftätigkeit kann es vorkommen, dass eine doppelte Rückforderung nicht entdeckt wird und folglich eine doppelte Auszahlung erfolgt. Von Gesetzes wegen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren auf zu Unrecht gewährte Rückerstattungen zurückzukommen. In diesen Fällen werden die doppelt ausbezahlten Beträge entweder zurückgefordert oder mit aktuellen Rückerstattungsanträgen verrechnet. Verzugszinsen werden dabei nicht in Rechnung gestellt. Da doppelte Rückerstattungen jeweils sofort eingefordert und in der Regel anstandslos zurückbezahlt werden, bestehen zurzeit keine diesbezüglichen Ausstände.