Baader Caspar · Nationalrat · 2002-09-25
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-25
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, den Antrag der Minderheit Spuhler als Autor zu vertreten, auch wenn das auf der Fahne anders steht.
Die SVP-Fraktion ist immer für Wettbewerb eingestanden, und das machen wir auch heute noch. Die SVP versteht sich aber auch als Partei, die sich für unseren Wirtschaftsstandort und damit für die Arbeitsplätze in diesem Land einsetzt. Daher habe ich in der Kommission in letzter Minute versucht, den Antrag der Kommissionsmehrheit - ursprünglich ein Antrag von Herrn Strahm - mit dem Zusatz zu relativieren, dass analog dem EU-Recht exklusive und selektive Vertriebssysteme gewährleistet werden müssen. Der Antrag der Mehrheit geht eindeutig zu weit. So, in dieser absoluten Form, kann und darf er nicht stehen bleiben, weil er nach seinem unmissverständlichen Wortlaut die gesetzliche Vermutung aufstellt, dass jegliche vertikalen Absprachen über Preise und Gebiete als schädliche Kartelle zu betrachten sind. Damit schiesst die Kommissionsmehrheit weit über das Ziel hinaus und verkennt die wirtschaftliche Realität. Wir haben in diesem Land Zehntausende von Alleinvertriebsverträgen im KMU-Bereich, die überhaupt nicht zu Wettbewerbsbehinderungen führen und bei weitem nicht das Ausmass von solchen erreichen. Diese Alleinvertriebsverträge dürfen jetzt nicht plötzlich allesamt infrage gestellt werden.
Herr Strahm, nach unserem Kartellgesetz sind Kartelle nämlich grundsätzlich zulässig, und wir wollen nur gegen jene Kartelle vorgehen, die volkswirtschaftlichen Schaden verursachen oder sozial schädliche Auswirkungen haben. Insofern habe ich auch nichts dagegen einzuwenden, dass vertikale Absprachen, die zu Marktabschottungen führen, mit einbezogen werden. Es sollen aber nicht generell alle Absprachen über Preise und Gebiete mit einbezogen werden. Es darf nicht sein, dass die Wettbewerbskommission am Schluss den kleinen KMU-Fällen nachspringt, statt sich um die harten Kartelle zu kümmern.
Mit dem Antrag der Mehrheit, Herr Strahm, gehen Sie sogar über das EG-Recht hinaus. Dieses sieht zwar grundsätzlich ein Kartellverbot vor, regelt aber in den Gruppenfreistellungsverordnungen die entsprechenden Ausnahmen und lässt exklusive und selektive Vertriebssysteme zu. Damit sind insbesondere die meisten Alleinvertriebsverträge wieder vom generellen Kartellverbot freigestellt.
Bedenken Sie bitte noch etwas: Es geht hier einmal mehr um das Eigentum und um die Wirtschaftsfreiheit. Jeder Hersteller muss doch Einfluss darauf nehmen können, wie sein Produkt verkauft wird; dies tut er vielfach über Alleinvertriebsverträge. Diese wirtschaftliche und unternehmerische Freiheit muss erhalten bleiben, solange sie nicht zu einer Marktabschottung führt.
Daher ziehe ich den Antrag der Minderheit Spuhler zugunsten des präziseren Antrages Triponez, welcher dies klarer zum Ausdruck bringt, zurück. Damit können auch massive Preisdifferenzen verhindert werden.
Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit, dem ursprünglichen Antrag Strahm, ohne Zusatz folgen, wird dies zur Konsequenz haben, dass viele Hersteller ihre bisherigen Verteilstrukturen mit KMU aufgeben und stattdessen eigene Vertriebsstellen errichten, sich also eine Konzernstruktur geben. Dort spielt das gesamte Kartellgesetz nicht mehr, solange es sich nicht um marktbeherrschende Konzerne handelt. Ich wehre mich daher im Interesse einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung und im Interesse der vielen Arbeitsplätze in diesem Land dafür, dass die heutigen Verteilstrukturen nicht generell aufs Spiel gesetzt werden.
Ich bitte Sie daher, unbedingt dem Antrag Triponez im Sinne eines verbesserten Antrages der Minderheit Spuhler zuzustimmen.