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Grossen Jürg · Nationalrat · 2019-12-09

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-12-09

Wortprotokoll

Mit meiner parlamentarischen Initiative will ich das Steuerharmonisierungsgesetz so anpassen, dass der Grundsatz der Rechtsformneutralität verankert wird. Die Kantone kennen heute alle die Teilbesteuerung von Dividenden. Damit soll die wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividendenzahlungen verhindert beziehungsweise gemildert sowie mit der Teilbesteuerung von Dividenden eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmensgewinne von juristischen und natürlichen Personen ermöglicht werden. Eine rechtsformneutrale Besteuerung wird aber heute in den seltensten Fällen erreicht. Je nach Teilbesteuerungssatz werden heute Gewinne von juristischen Personen tiefer oder höher besteuert, als wenn das Unternehmen als natürliche Person besteuert würde.

Ein kleines Beispiel: Ich habe eine kleine Firma, eine AG im Kanton Bern. Im Rahmen der USR III habe ich festgestellt, dass unter Berücksichtigung aller Aspekte eine am Geschäft beteiligte Person um 10, 15 oder gar mehr Prozent höhere Steuern bezahlen muss als eine angestellte Person, wenn insgesamt gleich viel Lohn oder Lohn und Dividende ausgeschüttet wird. Umgekehrt gibt es Kantone und Fälle, wo genau das Gegenteil der Fall ist. Das heisst: Angestellte bezahlen im Verhältnis mehr Steuern als zum Beispiel die mitarbeitenden Firmeninhaber. Man kann das zumindest in kleinen Firmen selbstverständlich beeinflussen und zum Beispiel statt Gewinn einen höheren Lohn ausbezahlen oder umgekehrt, wenn es auf diese Weise Sinn macht. Das wird selbstverständlich auch gemacht. Die Steuerberater freuen sich, solche Beratungen zu machen. Profitieren tun heute also vor allem Treuhänder, Unternehmens- und Steuerberater.

Die Wertschöpfung wird durch diese Steueroptimierungsaktionen jedoch nicht verbessert. Aus finanzwissenschaftlichen und wettbewerbspolitischen Gründen wäre es jedoch sinnvoll, eine möglichst rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen anzustreben. Das Steuersystem soll nicht einseitig bestimmte Steuerpflichtige begünstigen und andere systematisch benachteiligen. Mit einer rechtsformneutralen Besteuerung zahlt der Grossaktionär einer Unternehmung im Grundsatz für das gleiche Einkommen die gleich hohe Steuer wie ein Angestellter oder ein Selbstständigerwerbender, der eine Einzelunternehmung besitzt. Gleichbehandlung von KMU und Grossunternehmen würde also gewährleistet und ein fairer Wettbewerb ermöglicht.

Auch mit einer rechtsformneutralen Besteuerung hätten die Kantone immer noch viele Freiheiten bei der Wahl ihrer Besteuerung. Es wird aber verhindert, dass einzelne Unternehmungen nur aufgrund ihrer Rechtsform ungleich behandelt werden. Dieses Anliegen wurde bei der Beratung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bereits andiskutiert, damals auf einen konkreten Vorschlag von uns, wie dieses Anliegen umgesetzt werden könnte. Alle, von links bis rechts, haben damals gesagt, dass dieses Anliegen grundsätzlich richtig und wichtig sei. Entsprechend wurde die parlamentarische Initiative auch von vielen Seiten unterzeichnet.

Ich habe mit meiner parlamentarischen Initiative nun absichtlich eine offene Formulierung gewählt, damit wir grundsätzlich entscheiden können, ohne mit einem Detailvorschlag darauf einzutreten. Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der STAF die gesetzliche Möglichkeit einer rechtsformneutralen Besteuerung im Steuerharmonisierungsgesetz zugestanden und bereits mögliche Formulierungen ausgearbeitet sowie zu beantwortende Fragen aufgelistet. All diese Dokumente bilden eine gute Grundlage für die Detailberatung der parlamentarischen Initiative.

Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.