Müller Leo · Nationalrat · 2019-12-09
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-09
Wortprotokoll
Der Initiant der parlamentarischen Initiative verlangt, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sei zu ändern; und zwar sei es so zu ändern, dass eine rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen herbeigeführt werden solle. Ein Steuersystem dürfe nicht zugunsten oder zulasten bestimmter Steuerpflichtiger ausgestaltet sein. Grossaktionäre sollen gleich [PAGE 2191] viele Steuern bezahlen wie Selbstständigerwerbende oder eben Einzelunternehmer. Es dürfe keine Rolle spielen, ob ein Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert sei oder in Form eines Einzelunternehmens; vielmehr sollen alle gleich hohe Steuern bezahlen müssen.
Wie gesagt, das StHG soll geändert werden. Damit wird auch gesagt, dass die Teilbesteuerung gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so bleiben soll, wie sie ist. Eine diesbezügliche Änderung wurde nicht beantragt.
Das Anliegen - und das wurde auch so in der Kommission diskutiert - tönt einleuchtend. Man denkt, es sollte ja möglich sein, dies zu regeln. Die WAK-N hat diese parlamentarische Initiative am 4. November 2019 vorberaten. Sie beantragt Ihnen aber - das haben Sie sicher mitbekommen - mit 12 zu 10 Stimmen bei2 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Warum kommt die Kommission zu diesem Schluss? Heute kennen alle Kantone eine Teilbesteuerung von Dividenden. Damit soll die wirtschaftliche Doppelbelastung von Dividendenzahlungen verhindert werden. Die volle Rechtsformneutralität wird damit aber in seltenen Fällen erreicht.
Deshalb wurde diese Frage bereits im Rahmen der Unternehmenssteuerreform, der STAF-Vorlage, diskutiert. Schon damals fand dieses Anliegen keine Mehrheit.
Das Anliegen tönt zwar recht simpel, aber die Umsetzung ist ganz schwierig. Es gibt verschiedene Beteiligte, nämlich natürliche Personen, Beteiligte an Kapitalunternehmen und Beteiligte an Personenunternehmen. Grundsätzlich werden alle diese Beteiligten anders besteuert. Die Einflussfaktoren sind gross. Die Besteuerung hängt z. B. von der Höhe der Gewinnbesteuerung ab, von der Höhe des Einkommenssteuertarifs und der Ausgestaltung dieses Tarifs. Ebenso hängt die Besteuerung davon ab, wie das Teilbesteuerungsmass ausgestaltet ist. Es geht um die Höhe der Einkommen, es geht um die Höhe der Sozialabgaben usw.
Eine mögliche Lösung wäre die Anrechnung der Gewinnsteuer von Unternehmen an die Einkommenssteuer. Aber auch eine solche Lösung würde viele Probleme hervorrufen: Es wäre ein grosser Informationsbedarf erforderlich, im internationalen Verhältnis wäre das schwierig zu vollziehen, ebenso auch im interkantonalen Verhältnis bei Steuerausscheidungen, und in der Regel werden natürliche Personen früher veranlagt als juristische Personen. All diese Fragen haben gezeigt, dass die Problemlösung auch mit diesem Ansatz nicht möglich ist.
Sie hören, dass das Anliegen nicht als Anliegen als solches scheitert, sondern an der Umsetzung. In der Kommission wurde intensiv darüber diskutiert, und sie kam, wie gesagt, zum Schluss, dass dieser parlamentarischen Initiative deshalb - aus all den Gründen, die ich hier aufgeführt habe - keine Folge zu geben sei.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dieser Initiative keine Folge zu geben.