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preparatory:AB 255297

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-10

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung einer IV-Revision, die zum ersten Mal seit Langem in erster Linie optimieren und nicht einsparen will.

Mit dieser Vorlage wollen Bundesrat sowie National- und Ständerat sich dem Ziel, die IV als Eingliederungsversicherung zu positionieren, weiter annähern. Es soll den Menschen besser ermöglicht werden, den Schritt ins Erwerbsleben zu schaffen und dort auch Fuss zu fassen. Daher sind sich National- und Ständerat in vielen Punkten der Reform einig, beispielsweise darin, dass es verstärkte Massnahmen braucht, um junge Menschen sowie psychisch beeinträchtigte Menschen vor allem besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Beide Räte haben ausserdem eine Änderung des heutigen Rentensystems beschlossen: Neu sollen die vier Stufen durch eine prozentgenaue Rente ersetzt werden. Die Idee dahinter ist, dass die Erhöhung eines Erwerbspensums oder die Wiederaufnahme der Arbeit nicht finanziell bestraft werden soll.

Ich werde Ihnen jetzt die Ansichten der Kommission mitteilen, die sie zu den beiden Anträgen betreffend die Kinderrente hat. Ich beginne mit dem Ausdruck "Kinderrente". Der Nationalrat beschloss in der ersten Lesung, den Ausdruck "Kinderrente" in "Zulage für Eltern" zu ändern. Die Überlegung hinter der Begriffsänderung ist, dass der Ausdruck "Kinderrente" falsche Erwartungen weckt, namentlich die, dass es sich um eine Rente für ein behindertes Kind handelt und nicht um eine zusätzliche Zahlung an rentenbeziehende Eltern für ihr Kind.

Der Ständerat hat anschliessend einstimmig entschieden, die Begriffsänderung abzulehnen und beim heutigen Begriff zu bleiben. Er stützt sich dabei auf einen Bericht der Verwaltung zu dieser Frage, der deutlich aufzeigt, dass der Begriff [PAGE 2196] "Zulage für Eltern" nicht ideal ist und zu anderen Schwierigkeiten sowie zu administrativem Aufwand führt.

Ihre Kommission will dennoch an Ihrem Anliegen festhalten. Sie hat aber auf Basis des Berichtes entschieden, anstelle von "Zulage für Eltern" die geeignetere Alternative "Zusatzrente für Eltern" einzuführen. Die Kommission beantragt Ihnen diese Begriffsänderung mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Minderheit Schenker Silvia hingegen will, dass man beim bisherigen Begriff bleibt. Ich möchte Sie allerdings bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Begriffsänderung auf "Zusatzrente für Eltern" vorzunehmen.

Ich komme zum zweiten Punkt bezüglich der Kinderrente: Es geht um die Höhe der Kinderrenten. Bei der Frage der Höhe der Kinderrenten besteht eine grosse Differenz zwischen den beiden Räten. Während der Nationalrat in der Frühjahrssession eine Senkung der Kinderrente von 40 auf 30 Prozent der Hauptrente, d. h. um einen Viertel des heutigen Werts, befürwortete, lehnte der Ständerat diese Senkung in der Herbstsession einstimmig ab. Ihre Kommission hat sich nochmals intensiv mit dieser Frage beschäftigt und die neuen Berichte über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen, die bei der Zweitberatung vorlagen, diskutiert. Für die Mehrheit der Kommission bleiben angesichts der finanziellen Situation der IV die finanzpolitischen Argumente ausschlaggebend, weshalb sie an der Kürzung der Kinderrente festhält. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sind Einsparungen in der Höhe von 112 Millionen Franken im Jahr 2030, welche durch die Senkung der Kinderrente erzielt werden, nötig und verkraftbar. Trotz jährlichen Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen in der Höhe von 47 Millionen Franken ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass diese Einsparungen einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Sanierung der IV leisten.

Eine Minderheit lehnt die Kürzung der Kinderrente ab und weist dabei insbesondere auf die negativen Auswirkungen einer Kürzung hinsichtlich der Chancengleichheit im Bildungswesen und das Kindeswohl der betroffenen Kinder hin.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, an der Kürzung der Kinderrente festzuhalten und die Minderheit Lohr, die dem Ständerat folgen will, abzulehnen.