preparatory:AB 255299
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-10
Wortprotokoll
Mit dem automatischen Informationsaustausch beschäftigen wir uns jetzt seit einigen Jahren. Wir stellen fest, dass dieser Austausch inzwischen zu einem internationalen Standard geworden ist. Inzwischen gibt es weltweit 4500 solche AIA-Beziehungen.
Für die Schweiz als internationalen Finanzplatz und Wirtschaftsplatz ist es wichtig, gleiche Bedingungen wie ihre Konkurrenzstandorte zu erfüllen. Es gehört zu den Wettbewerbsbedingungen, aber auch zum Wirtschaftsplatz als Ganzem, dass wir diese Transparenz und Integrität haben. Die Fragen und Sorgen, die immer wieder in den Diskussionen auftauchen, betreffen die Datensicherheit in den entsprechenden Ländern: Funktioniert das tatsächlich? Wir stellen fest, dass die internationale Kontrolle funktioniert. Ich erinnere daran: Letztes Jahr gab es einen Datendiebstahl in Bulgarien. Das wurde sofort festgestellt, wir haben dann die Datenlieferungen ausgesetzt. Es gibt also auch international eine entsprechende Kontrolle.
Der Bundesrat hat einmal, nach Konsultation Ihrer Kommissionen, beschlossen, dass wir grundsätzlich mit allen Staaten, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, einen AIA abschliessen. Unter diesem Aspekt schlagen wir Ihnen 19 neue Mitgliedstaaten vor, mit denen wir das machen würden. Wir würden aber wie bereits erwähnt die Türkei im Moment davon ausschliessen; ich komme darauf zurück.
Das Verfahren mit diesen 19 Staaten und Territorien bleibt unverändert. Sie entscheiden im Grundsatz, ob Sie den AIA mit einem bestimmten Staat oder Territorium einführen wollen oder nicht. Wenn Sie das genehmigt haben, werden wir die Notifikation mit den Partnerstaaten vornehmen. Erst wenn das gegenseitig erfolgt ist, also die Notifikation bei uns wie im entsprechenden Partnerstaat erfolgt ist, kann der AIA in Kraft treten. Wir sind dann zur Durchführung verpflichtet.
Im Dezember vor zwei Jahren, am 6. Dezember 2017, haben Sie einen Prüfmechanismus beschlossen. Wir sind weltweit das einzige Land, das eine zusätzliche Prüfung vornimmt. Das heisst, wir prüfen, ob auch im Partnerstaat die entsprechenden Gesetze vorhanden sind und ob es Anhaltspunkte gibt, dass diese nicht eingehalten werden. Wir haben Ihnen dazu jeweils einen entsprechenden Bericht abgeliefert. Wir haben hier also ein zusätzliches Sicherungsinstrument eingebaut, und wir setzen es auch ein und nehmen zusätzliche Prüfungen vor.
Eine grosse Mehrzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Vernehmlassung unterstützte es grundsätzlich, dass wir mit allen Staaten diese Vereinbarungen auch eingehen. Wir stellen jedoch in Bezug auf diese jetzt vorliegenden Dossiers fest, dass bei der Ausgestaltung nur Aserbaidschan, Pakistan und die Türkei in der Lage waren, Daten reziprok auszutauschen. Bei den anderen Partnerstaaten wird der AIA nicht reziprok umgesetzt, wenn sich die Lage nicht ändert. Diese Partnerstaaten erfüllen die Vorgaben des globalen Standards im Bereich der Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht und müssen deshalb einen Aktionsplan des Global Forum umsetzen.
Dominica, Ghana, der Libanon, Macao, Niue und Somalia können vorerst nicht reziprok am AIA teilnehmen, bis das Global Forum die entsprechenden Massnahmen validiert hat. Vanuatu hat sich gegenüber der OECD als ständig nicht reziproker Partnerstaat erklärt. Das heisst, die Schweiz wird von diesem Territorium nur Daten erhalten, wird aber keine liefern. Das ist eine der Ausnahmen. Die restlichen Staaten und Territorien erfüllen die Vorgaben des globalen Standards aus anderen Gründen noch nicht, beispielsweise weil sie die nationale Umsetzungsgesetzgebung noch nicht finalisiert haben. Sie haben sich aber zur Einführung des AIA per 2020 verpflichtet, sodass die erforderlichen Massnahmen noch dieses Jahr umgesetzt werden müssen. Wenn diese Umsetzung nicht der Fall ist, werden wir den AIA dort ein Jahr später in Kraft setzen, sofern der entsprechende Partnerstaat die entsprechenden Voraussetzungen dann erfüllt.
Wenn wir das Ganze betrachten, dann empfehlen wir Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und diesen 18 Bundesbeschlüssen zuzustimmen. Der Bundesrat ist einverstanden, dass der Bundesbeschluss zur Türkei wegen der Intervention in Syrien bis auf Weiteres sistiert bleibt. Es ist dann Ihre WAK, die beantragen wird, wann dieser Antrag im Ständerat behandelt werden soll. Festzuhalten ist, dass die Türkei grundsätzlich alle technischen Voraussetzungen erfüllen würde. Es ist also eine politische Massnahme, dass wir die Vereinbarung mit der Türkei aussetzen und Sie dann das Geschäft entsprechend wieder aufnehmen.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass Sie der Vorlage zustimmen können. Wir haben wie gesagt diesen Sicherungsmechanismus; wir machen eine zusätzliche Prüfung, ob wir Daten austauschen können. Eine der Bedingungen, die noch nicht alle Staaten erfüllen, ist, dass sie die entsprechenden Gesetzgebungen haben müssen, damit der Austausch auch reziprok gemacht werden kann. Ich denke, dass diese Vorlage insgesamt im langfristigen Interesse des Finanzplatzes und des Wirtschaftsstandortes ist, weil wir damit gleich lange Spiesse haben wie die uns konkurrierenden Finanzplätze.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und diesen 18 Beschlüssen zuzustimmen.